Drug-Checking als aktiver Gesundheitsschutz
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Karin Binder, Inge Höger, Caren Lay, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Beimischungen in Drogen bedeuten eine große und unkalkulierbare Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten. Das Verbot praktisch aller Rauschdrogen außer Alkohol führt zu illegalen Vertriebswegen und organisierter Kriminalität. Das macht es praktisch unmöglich, das Strecken von Drogen mit teils stark gesundheitsgefährdenden Substanzen zu verhindern. Konsumentinnen und Konsumenten haben in der Regel keine Möglichkeit, die Qualität der Drogen selbständig vorab festzustellen und sind, wenn sie sich trotzdem für Drogenkonsum entschieden haben, auf den Dealer bzw. die Dealerin ihres geringsten Misstrauens angewiesen.
Besonders für die sogenannten Partydrogen gibt es internationale und deutsche Initiativen, die vor Ort, beispielsweise vor Clubs oder auf Festivals, erworbene Drogen auf Wunsch des Konsumenten oder der Konsumentin auf ihre Qualität testen (Drug-Checking). Es besteht auch die Möglichkeit, die Substanz in einer Drogenberatungsstelle oder Apotheke abzugeben und durch ein Labor untersuchen zu lassen.
Als unerwünschte Beimischungen kommen Streckmittel zum Einsatz, aber auch andere, dem Konsumenten bzw. der Konsumentin unbekannte Drogen oder verschiedene Arzneimittel. Zum Teil besitzen Nebenprodukte aus der Drogensynthese, wenn die Substanz nicht ausreichend gereinigt wurde, unerwünschte Wirkungen. Viele Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass von Verunreinigungen und Streckmitteln eine größere Gesundheitsgefahr ausgeht als von den eigentlichen Wirksubstanzen.
Drug-Checking ist aktiver gesundheitlicher Verbraucherschutz. Unabhängig davon, wie der Drogenkonsum selbst bewertet wird, sollten Menschen, die sich für Drogenkonsum entschieden haben, die Möglichkeit gegeben werden, sich vor unerwünschten Schädigungen zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welchen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gibt es legale Drug-Checking-Initiativen?
In welchen Ländern werden Drug-Checking-Initiativen staatlich unterstützt?
Sind der Bundesregierung Erfahrungen von internationalen Drug-Checking-Initiativen bekannt?
Falls ja, wie bewertet sie diese?
Falls nein, aufgrund welcher Überlegungen, Studienergebnisse oder Fallberichte trifft sie dazu Entscheidungen?
Wo gibt bzw. gab es in Deutschland Drug-Checking-Initiativen?
Werden diese Initiativen vom Bund finanziell unterstützt?
Wie ist Drug-Checking nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich zu bewerten?
Wie ist Drug-Checking nach Ansicht der Bundesregierung aus verbraucherschutzpolitischen Gesichtspunkten zu bewerten?
Ist Drug-Checking nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet, Konsumentinnen und Konsumenten von Drogen vor vermeidbaren Gesundheitsschäden zu bewahren?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Drug-Checking in Deutschland – ggf. auch zu wissenschaftlichen Zwecken – durchgeführt werden kann?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Land Berlin eine Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet hat, um zu erfahren, ob das BMG einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Drug-Checking unterstützen würde?
Falls ja, wie hat das BMG geantwortet, und welche Begründung gibt es für diese Antwort?
Welche weiteren Bemühungen für eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Drug-Checking-Projekten hat es gegeben, und wie hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jeweils entschieden?
Aus welchem Grund hat das BMG im Jahr 1999 beim techno-netzwerk Berlin ein Drug-Checking-Konzept in Auftrag gegeben, und wie gedenkt die Bundesregierung mit dem erarbeiteten Konzept weiter zu verfahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Toxizität von üblichen unerwünschten Beimischungen in Drogen?
Wie schätzt die Bundesregierung den Anteil von unerwünschten Beimischungen an drogenbedingten Gesundheitsschäden ein?
Plant die Bundesregierung Initiativen, die den Gesundheitsschutz von Menschen, die sich gegen den Konsum von Drogen entschieden haben, zum Ziel haben?