BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Patentverwertung im Bereich der vernachlässigten Krankheiten

Förderung vereinfachten Zugangs zu benötigten Patenten aus öffentlich finanzierter Forschung im Bereich der Entwicklung innovativer Medikamente und der Arzneimittelforschung, insbesondere im Hinblick auf besonderen gesellschaftlichen Nutzen für Menschen in Entwicklungsländern<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

01.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/753426. 10. 2011

Patentverwertung im Bereich der vernachlässigten Krankheiten

der Abgeordneten René Röspel, Karin Roth (Esslingen), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Caren Marks, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Patentierung von Ergebnissen aus öffentlichen Forschungsergebnissen kommt national und international eine zunehmende Bedeutung zu. Durch die Novelle des § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbErfG) im Jahr 2002 sind die rechtlichen Grundlagen für eine kommerzielle Verwertung von Patenten aus der universitären und außeruniversitären Forschung in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden. Einhergehend mit der finanziellen Unterstützung zur Institutionalisierung von Intermediären auf dem Gebiet der Patentvermarktung – den sogenannten Patentvermarktungsagenturen (PVA) – sind zudem weitere Rahmenbedingungen für eine professionalisierte Verwertung von Forschungsergebnissen aus deutschen Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen geschaffen worden.

Seit einigen Jahren wächst die gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung von Patenten, die der kommerziellen Verwertung dienen sollen und alternativen Modellen der Verwertung von patentierbaren Ergebnissen (open source, Wissensallmende). Diskutiert wird ebenfalls, wie öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse noch stärker für die Gesellschaft genutzt werden können.

Patentierte Forschungsergebnisse aus der öffentlichen Forschung – insbesondere im Life-Science-Bereich – bilden in vielen Fällen die Grundlage für die Entwicklung von innovativen Medikamenten zur Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen. Im Bereich der Arzneimittelforschung für Entwicklungsländer wächst deshalb die Aufmerksamkeit für die Frage nach der (patentrechtlichen) Verwertung im Sinne eines größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzens.

Seit 2010 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung erstmalig sogenannte Product-Development-Partnerships (PDP). In dieser Partnerschaft spielt der kostengünstige Zugang zu erfolgversprechenden Patenten eine besondere Rolle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wird es für die jetzt neu geförderten PDP Sonderkonditionen für den Zugang zu Patenten geben?

2

Gibt es nach Informationen der Bundesregierung in Staaten, die PDP ebenfalls finanziell fördern, Regelungen zum vereinfachten Zugang zu benötigten Patenten aus öffentlich finanzierter Forschung?

3

Werden in Deutschland einzelne Patente, die einen besonderen gesellschaftlichen Nutzen, zum Beispiel für Menschen in Entwicklungsländern, haben, bei der Verwertung gesondert, zum Beispiel durch offene Lizenzen, behandelt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, bitte um Auflistung.

4

Wie viele Forschungsergebnisse mit besonderem gesellschaftlichem Nutzen für Entwicklungsländer standen im Bereich der vernachlässigten Krankheiten seit 2002 Patentverwertungsagenturen in Deutschland zur Verfügung?

5

Unterstützt die Bundesregierung Pläne und Strukturen zur Einrichtung eines Patentpools für vernachlässigte Krankheiten bzw. tropische Krankheiten von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen, Universitäten und Pharmaunternehmen?

Wenn ja, wie soll die Umsetzung dieser Pläne vorangetrieben werden bzw. welche Strukturen sollen hierfür in Deutschland aufgebaut werden?

6

Teilt die Bundesregierung die Meinung der Weltgesundheitsorganisation, dass zur Verbesserung der weltweiten Gesundheit der öffentliche Zugang zu öffentlich finanzierten Impfstoffen und Medikamenten gegen lebensbedrohliche Infektionskrankheiten des Typs II und III gewährt werden sollten?

Wenn ja, wie setzt sie diese Forderung um?

7

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Diskussion um die Patentierung des öffentlich finanzierten Tuberkuloseimpfstoffes VPM1002 gezogen?

8

Plant die Bundesregierung, Regelungen zu erlassen, die dazu führen, dass mittels öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse eine „sozioökonomische Gewinnmaximierung“ erreicht wird, so wie es auch die Europäische Kommission anmahnt („Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen“ K(2008)1329 vom 10. April 2008)?

Wenn nein, warum nicht, und falls ja, welche Regelungen sind geplant?

9

Plant die Bundesregierung die Einführung von „Equitable Licensing“ für patentierte Forschungsergebnisse?

Wenn nein, warum nicht, und falls ja, welche Regelungen sind geplant?

10

Welche deutschen Hochschulen oder öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen haben eine Sozialklausel in Bezug auf die sozialen Aspekte der Vermarktung ihrer Patente eingeführt?

11

Unter welcher Prämisse unterstützt die Bundesregierung die Patentierung von Forschungsergebnissen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

Wird hierbei primär die Generierung von Einnahmen für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Lizenzgeschäften für diese Einrichtungen oder die Beförderung des Technologietransfers angestrebt?

12

Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen zur Wiedereinführung der sogenannten Neuheitsschonfrist für Ergebnisse aus der öffentlichen Forschung?

13

In welcher Weise gewährleistet die Bundesregierung, dass in den Handelsabkommen der EU – beispielsweise EU-Indien – hinsichtlich der Versorgung der Menschen in den Entwicklungsländern mit kostengünstigen Medikamenten keine über die TRIPS-Regelungen hinausgehende oder sonstige Vereinbarungen, wie zum Beispiel im Hinblick auf die Datenexklusivität, getroffen werden, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Versorgung mit preiswerten Medikamenten nicht durch die Hintertür, aufgrund von Regelungen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und zur Aufnahme von Medikamentenpatenten in das Investitionsschutzkapitel des Abkommens behindert wird?

Berlin, den 26. Oktober 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen