Versorgungssicherheit und Energieeinsparpotenzial
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol, Gerd Bollmann, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Marco Bülow, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Garrelt Duin, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Michael Groß, Petra Hinz (Essen), Oliver Kaczmarek, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Gerold Reichenbach, René Röspel, Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Wolfgang Tiefensee, Ute Vogt, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesnetzagentur hat am 31. August 2011 ihren Bericht zu den Auswirkungen des Kernkraftausstiegs vorgelegt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass bundesweit insgesamt ca. 100,2 Gigawatt (GW) Kraftwerkskapazitäten ab 20 Megawatt (MW) in Betrieb sind. Hinzu kommen ca. 1,8 GW als Kaltreserve. Bei einem Spitzenbedarf im Winter von höchstens 80 GW bleibt somit im bundesweiten Saldo eine Reserve von über 20 GW.
Bei der Stromversorgung in einer regionalen Betrachtung hat die Bundesnetzagentur allerdings festgestellt, dass es an ausreichenden Übertragungsnetzen fehlt, um die Verbräuche in den Ballungsgebieten im Raum Rhein-Main-Neckar und im Raum Hamburg jederzeit zweifelsfrei decken zu können. Die Bundesnetzagentur sieht zwar auch in Extremfällen – also ein zentrales Betriebsmittel und eine Erzeugungsanlage fallen gleichzeitig aus und die Wind- und Sonnenenergie fehlen – immer noch eine ausreichende Versorgung. Jedoch könnte das System einen weiteren Ausfall nicht mehr kompensieren. Auch wird dieser Extremfall nur dadurch abgesichert, dass die Bundesnetzagentur 1 009 MW in Süddeutschland aus der Kaltreserve und weitere 1 075 MW in Österreich kontrahieren konnte. Des Weiteren rät die Bundesnetzagentur zum Weiterbetrieb der Kraftwerksblöcke Datteln 1 bis 3 und zum Reservebetrieb des Kraftwerks Staudinger 3 bis zum Frühjahr 2013. Diese Maßnahmen zeigen, dass das System der Stromversorgung unter Stress ist und dass es keine absolute Sicherheit für die Spitzenverbrauchszeiten an kalten Wintertagen gibt.
Dem Bericht der Bundesnetzagentur folgend sind auf der Erzeugerseite die notwendigen und möglichen Maßnahmen ergriffen worden. Weitere Maßnahmen auf der Verbrauchsseite können eine höhere Sicherheit bewirken.
In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, den Blick nach Japan zu richten, wo in der Folge der Katastrophe von Fukushima in einem sofort wirksamen Aktionsplan eine Versorgungslücke verhindert wurde, obwohl von den insgesamt 55 Atomkraftwerken nur zwölf am Netz blieben. Das Ziel der Energieeinsparung in Japan lag bei 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieses Ziel wurde erreicht. Einsparungen wurden vor allem bei Großabnehmern, Industrie, öffentlichen Einrichtungen und bei privaten Haushalten erreicht.
Auch in Deutschland muss nun geprüft werden, ob einige der in Japan ergriffenen Maßnahmen kurzfristig auch für Deutschland umgesetzt werden können, um die von der Bundesnetzagentur erwarteten Problemsituationen in den Wintern 2011/2012 und 2012/2013 zu entschärfen.
Da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung die Energiewende und den Atomausstieg unterstützt, kann unterstellt werden, dass auch hier eine große Bereitschaft besteht, zu Hause und am Arbeitsplatz die Einsparziele mitzutragen und alle Potenziale auf der Nachfrageseite zu nutzen.
Die von der Bundesnetzagentur vorgetragene Stresssituation im Netz bietet auch die Gelegenheit, Defizite in der bisherigen Einspar- und Effizienzbilanz anzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Stromversorgung in Deutschland mit den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen jederzeit sichergestellt ist?
Mit welchen über die bereits ergriffenen Maßnahmen der Bundesnetzagentur hinausgehenden Maßnahmen kann die Stresssituation der Stromversorgung entschärft werden?
Können zu einer weiteren Absicherung Lehren aus den Sparmaßnahmen von Japan für den deutschen Stromverbrauch gezogen werden, und welche der dort ergriffenen Maßnahmen können auch in Deutschland einsetzbar sein?
Ist die Bundesregierung bereit, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Maßnahmen zur Energieeinsparung einzubeziehen?
Wenn ja, welche Strategie verfolgt die Bundesregierung?
Welche Erkenntnisse zur Akzeptanz von Energieeinsparmaßnahmen in Privathaushalten liegen der Bundesregierung vor?
Wie ist der Stand der Umsetzung der im Energiekonzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ausschöpfung der Effizienzpotenziale in privaten Haushalten und im öffentlichen Bereich?
Wie hoch ist das zu erwartende Einsparpotenzial je Maßnahme?
Wird insgesamt das im Energiekonzept festgelegte Ziel, den Stromverbrauch bis 2020 gegenüber 2008 in einer Größenordnung von 10 Prozent und bis 2050 von 25 Prozent zu vermindern, erreicht?
Wie sind die Erfahrungen und Einsparwirkung der Energieberatung durch die Verbraucherzentralen?
Welche Einsparpotenziale erwartet die Bundesregierung mit der neuen aufsuchenden Energieberatung, den Energiechecks?
Wird die Bundesregierung eine Geräteförderung für energieeffiziente Haushaltsgeräte einführen?
Wenn ja, wann wird diese eingeführt, und welche Bedingungen sind daran geknüpft?
Wenn nein, wieso werden Verbraucher in dem Bereich nicht gefördert?
Ist die Bundesregierung bereit, die im § 13 Absatz 4a des Energiewirtschaftsgesetzes geschaffene Verordnungsermächtigung zur Ausgestaltung und Höhe der Vergütung zu nutzen, um das Instrument der negativen Regelleistung auszubauen und durch eine angemessene Vergütung von „abschaltbare Verträge“ einen größeren finanziellen Anreiz für solche Unternehmen zu schaffen, die bereit sind, bei einem Engpass ihren Stromverbrauch abzusenken?
Wie bewertet die Bundesregierung den mittelfristigen Einspareffekt, wenn elektrisch betriebene Anlagen insbesondere Pumpen von Heiz- und Umwälzanlagen die nicht dem Stand der Technik entsprechen, ausgewechselt werden, und ist die Bundesregierung bereit, mit Informationskampagnen auf diese Einsparwirkungen hinzuweisen?
Ist die Bundesregierung bereit, einen Einstieg in eine langfristig angelegte Einspar- und Effizienzpolitik vorzunehmen und einen solchen Prozess auch durch ein Monitoring zu begleiten?
Welche Forschungsprojekte zum Thema Energieeinsparpotenziale fördert die Bundesregierung aktuell, und welche Schwerpunkte werden hier erforscht?