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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ungeklärte Mordfälle unter Gewerbetreibenden türkischer bzw. griechischer Herkunft und die Antwort der Bundesregierung vom 20. April 2007 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Heutige Bewertung der damaligen Antworten auf BT-Drs 16/5057 (keine Stellungnahme und keine Erkenntnisse wegen Zuständigkeit der Länder), Beginn und Umfang der BKA-Beteiligung an den Ermittlungen<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/786721. 11. 2011

Ungeklärte Mordfälle unter Gewerbetreibenden türkischer bzw. griechischer Herkunft und die Antwort der Bundesregierung vom 20. April 2007 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Petra Pau, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2007 stellte die Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage zu den ungeklärten Mordfällen an Gewerbetreibenden türkischer bzw. griechischer Herkunft. Auf die damals gestellten Fragen erhielt sie von der Bundesregierung die nachfolgend ebenfalls aufgeführten Antworten (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5057):

  • Seit dem Jahr 2000 wurden bundesweit insgesamt neun Morde an Gewerbetreibenden türkischer – bzw. in einem Fall griechischer – Herkunft begangen. Da alle Morde mit ein und derselben Tatwaffe verübt wurden, ist von ein und demselben Täter auszugehen. In der Presse ist von einem „europaweit einmaligen Fall“ die Rede (vgl. die tageszeitung vom 11. September 2006). Anfang Mai 2006 kam es in Kassel in diesem Zusammenhang zu einer Großdemonstration von etwa 2 000 Bürgerinnen und Bürgern türkischer Herkunft, um die Bevölkerung und die Behörden aufzurütteln (vgl. ebd.). Polizei und Bundeskriminalamt (BKA) ermitteln bislang ohne Erfolg, obwohl eine Sonderkommission „Bosporus“ gebildet wurde, eine Belohnung von inzwischen 300 000 Euro ausgesetzt und der Fall in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ publik gemacht wurde.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der zuständigen Ermittlungsbehörden, um die oben genannten Fälle aufzuklären?

Wegen der ungeklärten Mordfälle an Gewerbetreibenden türkischer bzw. griechischer Herkunft führen Staatsanwaltschaften in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen Ermittlungsverfahren. Zu Ermittlungsverfahren der Landesjustizverwaltungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.

2. Was wurde bislang genau unternommen, um die Mordserie aufzuklären, und welche Behörden auf Bundes- und Landesebene waren bzw. sind an den Ermittlungsarbeiten in welcher Form beteiligt?

3. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich bestehender Tatmotive?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der oder die Täter gezielt türkische oder türkisch aussehende Opfer auswählen, und was folgt hieraus?

5. Erfolgte eine Kooperation zwischen deutschen und türkischen Ermittlungsbehörden, und wenn ja, seit welchem Zeitpunkt, in welchem Umfang und mit welchem Untersuchungsauftrag?

Siehe Antwort zu Frage 1.

6. Was haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- oder Bundesbehörden bislang unternommen, um den Ängsten und dem besonderen Informations- und Schutzbedürfnis der türkisch- und griechischstämmigen Bevölkerung Rechnung zu tragen?

7. Erfolgen gezielte Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen für türkische und/ oder griechische Gewerbetreibende in der Region München/Nürnberg, etwa durch zweisprachige Hinweisblätter, durch den Einsatz zweisprachiger Polizeibeamtinnen und -beamter mit Migrationshintergrund usw.?

Die Zuständigkeit für polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung nimmt zu diesen Maßnahmen nicht Stellung.

8. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Mordserie gegen Gewerbetreibende türkischer oder türkisch aussehender Herkunft in den deutschen Medien und in der deutschen Öffentlichkeit und Politik eine eher geringe Beachtung gefunden hat, und welche Gründe sieht sie hierfür?

Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“

Soweit die Fragen und die Antworten der Bundesregierung vom 20. April 2007 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/5057.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie beurteilt die Bundesregierung heute die damalige Antwort auf die oben wiedergegebene Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/5057?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die damalige Bundesregierung sachgerecht den Stand der Ermittlungen und die Rolle der Bundesbehörden in diesen Ermittlungen dargestellt hat, und wenn ja, wie begründet sie dies?

3

Hält die Bundesregierung auch heute noch die Position der damaligen Bundesregierung aufrecht, dass sie und die Bundesbehörden nicht zuständig gewesen seien für die Aufklärung dieser länderübergreifenden Mordserie, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung, und wenn nein, wie bewertet sie heute die Auffassung der damaligen Bundesregierung?

4

Teilt die Bundesregierung die Haltung ihrer Vorgängerin, dass sie sich unabhängig von Zuständigkeitsfragen auch keinerlei Informationen beschaffen müsse, um sich auf dieser Grundlage eine Meinung bilden zu können angesichts einer bundesweiten Mordserie, deren Opfer eine rassistische Motivation auf Täterseite zumindest nahelegen, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?

5

Ab wann genau wurde das BKA in diese Ermittlungen eingeschaltet, und welche Funktionen und Aufgaben hat das BKA dort übernommen, und mit wie vielen Beamten war das BKA an den Ermittlungen beteiligt?

Berlin, den 21. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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