Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in bilateralen Freihandelsabkommen
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Annette Groth, Andrej Hunko, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat ein Reflexionspapier zu Dienstleistungen von allgemeinem Interessen in bilateralen Freihandelsabkommen vorgelegt. Bisher wurden die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) unterteilt in Dienstleistungen von wirtschaftlichem und nichtwirtschaftlichem Interesse. In dem Reflexionspapier wird eine neue Klassifikation der „networking industries“ eingeführt, die künftig Liberalisierungen erleichtern soll. In diesem Zusammenhang werden zusätzlich zu den Bereichen Telekommunikation, Post, Energie, Verkehr explizit auch die Wasserver- und -entsorgung sowie die Abfallentsorgung inklusive der gesamten Umweltdienstleistungen genannt.
In den aktuellen Verhandlungen zum bilateralen Freihandelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) sollen erstmals auch öffentliche Dienstleistungen in großem Umfang erfasst und der Privatisierungsdruck erhöht werden. Anders als bisher soll eine Negativliste von Dienstleistungen, die nicht der Liberalisierung unterworfen werden, erstellt werden. Alle Dienstleistungen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, werden für die Liberalisierung freigegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung das Reflexionspapier der Europäischen Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in bilateralen Freihandelsabkommen zur Kenntnis genommen, und wie hat sie sich zu diesem Reflexionspapier bisher verhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission die bisher fehlende Legaldefinition von „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI)“ im Rahmen des vorliegenden Reflexionspapier vornehmen möchte und damit eine breit angelegte öffentliche Auseinandersetzung in den Mitgliedstaaten, die Einbindung von Europäischem Parlament und Rat sowie ein gemeinschaftliches Gesetzgebungsverfahren zu dieser Frage umgehen will?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission in ihrem Reflexionspapier ohne Konsultationsprozess die neue Kategorie der „networking industries“ einführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission bisher die großen Netzinfrastrukturen als Bereiche von Energiewirtschaft, Telekommunikation, Verkehr, Hörfunk und Fernsehen und Postdienste definiert hat und diese nun in dem Reflexionspapier ebenfalls ohne vorherigen Konsultationsprozess einfach ausdehnt auf die Wasserver- und -entsorgung sowie die Abfallentsorgung inklusive der gesamten Umweltdienstleistungen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es weiterhin Sache der Mitgliedstaaten sein muss, öffentliche Dienstleistungen zu definieren, und was wird sie unternehmen, um dies gegenüber der Europäischen Kommission durchzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission im Rahmen der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) die bisherige Praxis der Positivliste der zu liberalisierenden Dienstleistungen verlässt und stattdessen nur eine Negativliste erstellen will?
Falls die Bundesregierung das Vorgehen der Europäischen Kommission unterstützt, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Vorteile einer Negativliste gegenüber dem bisherigen Verfahren einer Positivliste?
Wie will sie verhindern, dass damit Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge auch auf kommunaler Ebene zwangsweise liberalisiert und privatisiert werden, die nicht einmal die Bundesregierung liberalisieren will?
Mit welchen Vorteilen begründet die Europäische Kommission die Verwendung der Negativliste, mit welchen Vorteilen begründet das die kanadische Seite?
Falls die Bundesregierung die Erstellung einer Negativliste ablehnt, mit welchen Mitteln will sie sich dagegen wehren?
Welche Bereiche sollen nach Ansicht der Bundesregierung auf einer Negativliste vermerkt werden?
Hat die Bundesregierung bereits einen Vorschlag für die auf der Negativliste zu vermerkenden Bereiche an die Europäische Kommission geschickt, und falls ja, wie hat die Europäische Kommission darauf reagiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sowohl das europäische Primärrecht als auch das Protokoll (Nr. 26) zum Vertrag von Lissabon eine handelspolitische Kompetenz der Europäischen Kommission in Fragen von nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausschließt?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass über die CETA-Verhandlungen die Europäische Kommission über Dienstleistungen Liberalisierungsvereinbarungen abschließt, für die sie keine Kompetenzen hat?
Wie ist der Zeitplan für das Freihandelsabkommen?
Bis wann muss die Bundesregierung ihre Anforderungen für die Negativliste abgegeben haben, wann ist mit der Fertigstellung der Negativliste zu rechnen, wann mit dem Abschluss des CETA-Vertrages?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um den Verhandlungsprozess zum CETA-Vertrag transparenter werden zu lassen?