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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen

Vorlage des Entwurfs eines Planungsvereinheitlichungsgesetzes und weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren und Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Übertragung der Bestimmungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), konkrete Ausgestaltung der frühzeitigen Beteiligung bei Infrastrukturprojekten sowie praktische Maßnahmen (Förderprogramme, neue Institutionen, Begleitforschung)<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/811806. 12. 2011

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen

der Abgeordneten Herbert Behrens, Jan Korte, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die heftige öffentliche Diskussion über den Bahnhofsneubau in Stuttgart hat deutlich gemacht, dass die formellen Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben nicht ausreichen und nicht mehr zeitgemäß sind.

Zwar wurde mit dem am 5. August 2011 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ein erster Schritt hin zu einer besseren Einbeziehung der Bevölkerung beim Ausbau der Energienetze unternommen, aber die jährlich etwa 750 Zulassungsentscheidungen im Bereich der Infrastruktur fallen nicht unter dieses Gesetz (Quelle: UVPG des Bundes).

Bislang hat die Bundesregierung weder konkrete Maßnahmen angekündigt noch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, um auch bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen zu substantiellen Verbesserungen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu gelangen.

Im Gegenteil, mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren“ versandte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem es nicht mehr, sondern weniger Bürgerbeteiligung geben sollte.

Zwar wurde dieses Gesetzesvorhaben nach öffentlichen Protesten nicht weiterverfolgt, aber welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus diesen Protesten zieht, ist nicht bekannt.

Auch der Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 16. Juni 2011 sind bislang noch keine Taten gefolgt.

Sie sagte auf einer öffentlichen Veranstaltung (www.bundeskanzlerin.de/nn_683608/Content/DE/Rede/2011/06/2011-06-16-merkel-reinhard-mohn-preis.html):

„Deshalb geht es nicht nur darum, dass Politik fertige Entscheidungen präsentiert. Im Idealfall sollten schon vorher die Entscheidungsfindungsprozesse möglichst nachvollziehbar gestaltet werden.

Das Schlichtungsverfahren zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 hat zum Beispiel, wenn auch spät, gezeigt und eindrucksvoll unter Beweis gestellt, welche Wirkung ein solches Vorgehen entfalten kann.

Für die Zukunft sollten wir uns deshalb vornehmen, derartige Diskussionsprozesse deutlich früher stattfinden zu lassen als im konkreten Fall. (…) Deshalb wollen wir im Verwaltungsverfahrensgesetz eine möglichst frühe Beteiligung der Öffentlichkeit vorsehen.

Damit verbinden wir als Bundesregierung die Erwartung, dass sich so manche Konflikte und verhärtete Fronten vermeiden lassen. Je mehr Verständnis Entscheidungen finden, desto tragfähiger sind sie. Das liegt im Interesse aller Beteiligten.

Bekannte Instrumente direkter Demokratie, wie Volksbegehren und Volksentscheide, haben sich auf Länderebene und in den Kommunen bewährt“.

Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass eine Verzahnung zwischen formellen und informellen Beteiligungsverfahren eine der wichtigsten Aufgaben aus Sicht von Partizipationswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ist.

Auch Rechts- und Verwaltungswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland wie beispielsweise Prof. Dr. Rudolf Steinberg halten eine frühzeitige Beteiligung in Form einer „informellen Unterrichtung und Erörterung“ inzwischen für dringend geboten (Zeitschrift für Umweltrecht, 7–8/2011, S. 344).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wann wird die Bundesregierung den von der Bundeskanzlerin angekündigten Entwurf für ein Planungsvereinheitlichungsgesetz mit der von der Bundeskanzlerin angekündigten „möglichst frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ vorlegen?

2

Durch welche (weiteren) gesetzgeberischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Öffentlichkeitsbeteiligung in formellen Verfahren bei großen Projekten (Planfeststellungsverfahren sowie Verfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz) verbessern?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, die dem NABEG zugrunde liegen, auch auf Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und für Planfeststellungsverfahren zu übertragen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wenn Frage 3 bejaht wird, wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden, und soll darin eine 1:1-Übernahme der Regelungen vorgenommen oder hinsichtlich der Bürgerbeteiligung über die Vorgaben des NABEG (gegebenenfalls in welcher Form) hinausgegangen werden?

5

Wie soll die von Experten, Parteien aber auch von Bürgern und Verbänden in jüngster Zeit geforderte frühzeitige Beteiligung bei großen Projekten (Planfeststellungsverfahren sowie Verfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz) konkret ausgestaltet werden?

6

Geht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit vielen Experten davon aus, dass es künftig statt des fakultativen Erörterungstermins eher mehrere Erörterungstermine und davon mindestens einen als Pflichttermin geben sollte, um den Genehmigungsbehörden flexiblere Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung an die Hand zu geben?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche informellen Verfahrenselemente sollen künftig wie in die formellen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebaut werden?

8

Sollen neue konzeptionelle Ansätze modellhaft erprobt werden?

Wenn ja, wann werden solche Ansätze erprobt?

Wenn nein, warum nicht?

9

Sollen Bürgerinnen und Bürger außerhalb der parlamentarischen Demokratie eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung über die Realisierung eines großen Projektes erhalten?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

10

Sollen Instrumente der direkten Demokratie, wie z. B. Volksentscheide, vor dem Hintergrund der positiven Bewertung durch die Bundeskanzlerin in diesen Neuanfang einbezogen werden?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

11

Soll es eine Bereitstellung finanzieller Mittel und anderer Ressourcen für Bürgerinnen und Bürger geben, die diese für die Ausstattung eines Partizipationsprozesses unbürokratisch beantragen können, wie es beispielsweise das Modell der Stiftung Mitarbeit vorsieht?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich insgesamt die Kultur der Beteiligung in der Planung von größeren Projekten in Deutschland verbessert?

13

Welche praktischen Maßnahmen (Förderprogramme, neue Institutionen, Begleitforschung) sind geplant, um einen nachhaltigen, glaubhaften und sichtbaren Neuanfang in der Beteiligung und Einbeziehung der Bevölkerung bei Infrastrukturprojekten nach Stuttgart 21 zu beginnen?

14

Welche Untersuchungen, Begleitforschungen etc. zu Fragen der Bürgerbeteiligung an großen Projekten hat die Bundesregierung bislang durchgeführt, bzw. welche laufen derzeit oder sind in absehbarer Zeit geplant?

15

Wie soll die nach der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des nächsten Bundesverkehrswegeplanes umgesetzt werden, und in welchen Verfahrensschritten ist zu welchen Fragen eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände jeweils vorgesehen?

Berlin, den 5. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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