EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung in Hamburg
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang November 2011 wurde die EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung in Hamburg eröffnet. Die Verabredung zur Einrichtung der Stiftung war auf dem EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel 2010 in Madrid getroffen worden. Alle EU-Mitgliedstaaten und die Staaten Lateinamerikas und der Karibik sind Teilhaber der Stiftung. Die Präsidentin der Stiftung ist die frühere EU-Außenkommissarin Dr. Benita Ferrero-Waldner.
Die Stiftung ist in Hamburg nach deutschem Vereinsrecht registriert. Sie soll jedoch bis zum nächsten EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel 2012 in Santiago de Chile in eine internationale Organisation umgewandelt werden. Es ist vorgesehen, dass die Gesandten der EU und der Staaten Lateinamerikas diplomatische Immunität erhalten werden. Die Verträge zur Stiftung werden derzeit in Brüssel ausgehandelt und sollen baldigst unterzeichnet und ratifiziert werden.
Nach offiziellen Verlautbarungen soll die Stiftung zur Festigung und Erweiterung der strategischen Partnerschaft Europas mit Lateinamerika und der Karibik beitragen. Als Kompetenzzentrum soll sie neben der institutionellen Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika auch gemeinsame Vorhaben in Wissenschaft, Forschung und Kultur fördern.
Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle stellte auf der Lateinamerikakonferenz des Auswärtigen Amts am 23. November 2011 in Berlin die Einrichtung der EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung in den Kontext der Lateinamerikastrategie der Bundesregierung. Die Stiftung solle den Beziehungen zwischen den beiden Regionen eine neue Dynamik verleihen, als Katalysator für gemeinsame Strategien und gemeinsames Handeln dienen und die Partnerschaft zwischen Europa und Lateinamerika auf allen Ebenen intensivieren, so der Bundesaußenminister.
Die genaueren Stiftungsziele sind jedoch noch weitgehend unbekannt und Inhalt der Verhandlungen über die Verträge. Wissenschaftler warnen jedoch davor, dass es der Stiftung an einem Zweck fehle, der ihre Existenz neben vielen anderen Einrichtungen des kulturellen und wissenschaftlichen Austausches rechtfertige.
Auch die Finanzierung ist offensichtlich noch nicht gesichert, wie der dramatische Appell der Stiftungspräsidentin auf o. g. Konferenz andeutete. Der Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat 2011 eine Anschubfinanzierung von 300 000 Euro bereitgestellt. Die Stadt Hamburg verzichtet vorerst auf Mietzahlungen in Höhe von 60 000 Euro. Nach zwei Jahren könnte die Stiftung als internationale Organisation finanziell von den Beiträgen der Mitgliedsländer finanziert werden. Dazu liegen bislang aber wohl lediglich feste Zusagen aus Deutschland und Uruguay vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie beschreibt die Bundesregierung den Zweck der EU-Lateinamerika-Karibik-Stiftung?
Worin besteht nach Meinung der Bundesregierung der konkrete Mehrwert der Stiftung gegenüber bereits bestehenden Institutionen des kulturellen und wissenschaftlichen Austausches?
Wie will die Bundesregierung eine gleichberechtigte Einflussnahme aller Teilhaber der Stiftung auf die strategische Orientierung und künftige praktische Tätigkeit der Stiftung garantieren?
Welchen Beitrag zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik soll die Stiftung nach Meinung der Bundesregierung leisten?
Welchen Beitrag zur Platzierung deutscher Unternehmen auf lateinamerikanischen und karibischen Märkten und Investitionsfeldern soll die Stiftung nach Meinung der Bundesregierung leisten?
Welche Verbände der deutschen und europäischen Wirtschaft sind in welcher Form in die Verhandlungen über die Verträge zur Stiftung einbezogen?
Welche Organisationen der europäischen, lateinamerikanischen und karibischen Zivilgesellschaft sind in welcher Form in die Verhandlungen über die Verträge zur Stiftung einbezogen?
Inwiefern sind Wirtschaftsverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft in die Bestimmung der Stiftungszwecke einbezogen?
Inwiefern sollte die Einrichtung der Stiftung nach Meinung der Bundesregierung Gegenstand parlamentarischer Beratungen im Deutschen Bundestag sein?
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Stiftungsverträge zur Ratifizierung vorlegen?
Falls nein, warum nicht?
Welchen jährlichen Finanzierungsbeitrag wird die Bundesregierung nach ihren gegenwärtigen Überlegungen zur Unterhaltung der Stiftung leisten?
Wo wird der Beitrag nach gegenwärtigen Überlegungen der Bundesregierung verbucht werden, und wird der Beitrag ODA-anrechnungsfähig (ODA = Official Development Assistance) sein?
Sieht die Bundesregierung die langfristige Finanzierung der Stiftung als gesichert an (bitte erläutern)?