Hermes-Bürgschaften für Atomprojekte im Ausland
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk Becker, Gerd Bollmann, Edelgard Bulmahn, Marco Bülow, Martin Burkert, Garrelt Duin, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Michael Groß, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Gerold Reichenbach, René Röspel, Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Wolfgang Tiefensee, Ute Vogt, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will eine Hermesbürgschaft von über 1,3 Mrd. Euro zum Bau des umstrittenen brasilianischen Atomkraftwerks Angra 3 vergeben. Bereits Anfang 2010 erteilte der innerhalb der Bundesregierung zuständige interministerielle Ausschuss eine Grundsatzzusage für die Bürgschaft. Diese war Ende Juli 2011 ausgelaufen und wurde nicht automatisch verlängert, da der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach Fukushima eine Neubewertung verlangt hatte. Die Grundsatzzusage wurde dann verlängert, mit der Auflage, dass der Kraftwerksbauer AREVA NP GmbH ein Gutachten zur Situation in Brasilien nach Fukushima vorlegt, speziell zu Problemen wie Erdbeben, Erdrutschen, Hochwasser, Notfallstromversorgung und Evakuierungsplänen. AREVA NP GmbH hat das Institut für Sicherheitstechnologie (ISTec) GmbH mit diesem Gutachten beauftragt.
Aus aktueller Sicht ist die Bürgschaft für die Finanzierung von Angra 3 entscheidend, da französische Banken nur dann Kredite vergeben wollen, wenn diese über eine Bürgschaft abgesichert sind. Trotz eines Beitrags der brasilianischen Entwicklungsbank BNDES über etwa 2,7 Mrd. Euro und den möglicherweise hermesgedeckten Beitrag von 1,3 bis 1,5 Mrd. Euro ist die Gesamtfinanzierung von mindestens 4,5 Mrd. Euro noch nicht geklärt.
Der geplante Reaktortyp basiert grundlegend auf der Reaktortechnologie des AKW Grafenrheinfeld, das in den 70er-Jahren gebaut wurde. Trotz technischer Aufrüstungen handelt es sich damit um einen veralteten Kraftwerkstyp. Dieser würde heute in Deutschland unter keinen Umständen eine Baugenehmigung erhalten.
Die Siemens AG ist aus dem Kraftwerksbauer AREVA NP GmbH ausgestiegen und seit dem 18. März 2011 nicht mehr Anteilseigner an dem ursprünglich deutsch-französischen Joint-Venture AREVA NP GmbH, welches nunmehr allein in französischer Hand ist. Nach der Atomkatastrophe in Fukushima hat die Siemens AG beschlossen, künftig keine Atomkraftwerke mehr zu bauen.
Drucksache 17/8627 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin weiterer Aspekt ist, dass das Kraftwerk an einem ungeeigneten Standort gebaut werden soll, der regelmäßig von Erdrutschen heimgesucht wird. Diese können nicht nur Störfälle in der Anlage auslösen, sondern auch die einzige Zufahrtsstraße blockieren. Im Ernstfall wäre dann sowohl der Fluchtweg für die Evakuierung der betroffenen Bevölkerung als auch die Zufahrt für Hilfskräfte versperrt. Schon beim Bau von Angra 2 führten Erdrutsche zu Problemen. So sackte beim Aushub der Baugrube von Angra 2 nebenan das – nicht in Betrieb befindliche – Maschinenhaus von Angra 1 ab.
Über die Grundsatzzusage für Angra 3 hinaus berichtet die Bundesregierung von Bürgschaftsanfragen sowie -voranfragen im Zusammenhang mit AKW-Neubauprojekten in Großbritannien (Wylfa), Finnland (Pyhäjoki) und Indien (Jaitapur).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie steht die Bundesregierung zur Vergabe von Bürgschaften für den Export von Nukleartechnologie nach dem Reaktorunfall in Fukushima, und wie bewertet die Bundesregierung konkret die Bürgschaft für Angra 3?
Wann ist die Vorlage des Gutachtens des Instituts für Sicherheitstechnologie (ISTec) GmbH zu erwarten, und zieht die Bundesregierung zur Bewertung neben dem Gutachten des Instituts für Sicherheitstechnologie (ISTec) GmbH, welches von der AREVA NP GmbH finanziert wird, noch weitere Gutachten, wie zum Beispiel das von Prof. Celio Bermann, Professor am Institut für Elektrotechnik und Energie der Universität von São Paulo, heran?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz der Hermesbürgschaft die Gesamtfinanzierung des Projekts noch nicht endgültig gesichert ist?
Wie begründet die Bundesregierung die Erteilung einer Hermesbürgschaft für ein Projekt, an dem kein deutsches Unternehmen beteiligt ist?
Inwieweit steht eine solche Bürgschaft im Widerspruch zu der in Deutschland beschlossenen Energiewende, und wie sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Deutschland beschlossenen Energiewende ihre Rolle, um in Unternehmen der Atomwirtschaft einen „Konversionsprozess“ zu bewirken, zum Beispiel zur Umwandlung von Arbeitsplätzen bei der AREVA NP GmbH in Erlangen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorfälle im Rahmen von Angra 2 durch Erdrutsche, und wie bewertet sie die Risiken weiterer Erdrutsche bezüglich Angra 3?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken, die von einem neuen Atomreaktor ausgehen, dessen Technik auf einem veralteten Reaktortyp beruht?
Warum zieht die Bundesregierung die Vergabe einer Bürgschaft in Erwägung, die den Bau eines Atomkraftwerks absichert, das über keine speziellen Schutzvorkehrungen gegen Flugzeugabstürze verfügt, während in Deutschland Atomkraftwerke unter anderem aufgrund des Fehlens einer solchen Vorkehrung dauerhaft stillgelegt wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der brasilianischen Atomaufsicht, und welche Rolle spielte diese Einschätzung bei der Vergabe einer Bürgschaft zum Bau eines neuen Atomkraftwerks?
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen (siehe u. a. offener Brief von urgewald, Greenpeace, erlassjahr.de, Gegenströmung, Deutsche Umwelthilfe und Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – IPPNW – vom 25. Januar 2010 an den Haushaltsausschuss des Bundestages) oder verfügt die Bundesregierung über eigene Erkenntnisse, dass der radioaktive Müll der Reaktoren Angra 1 und 2 seit Jahren küstennah in Kühlbecken unter freiem Himmel lagern soll?
Wie steht die Bundesregierung zu den Bürgschaftsanfragen bzw. -voranfragen für AKW-Neubauprojekte in Großbritannien, Finnland und Indien, insbesondere vor dem Hintergrund des in Deutschland beschlossenen Atomausstieges und hinsichtlich Indiens im Licht der Tatsachen, dass Indien den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet hat, Jaitapur in einer bekannten Erdbebenzone liegt und das Projekt bereits zu schweren Protesten geführt hat, bei denen im April 2010 ein Mensch starb?