Zertifizierungsstandards und Kennzeichnung von Obst, Säften und Trockenfrüchten aus Nicht-EU-Ländern
der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Dr. Barbara Hendricks, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Stefan Rebmann, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der internationale Agrarhandel wächst kontinuierlich. Entwicklungs- und Schwellenländer sind aufgrund niedriger Löhne, verfügbarer Landflächen und klimatischer Vorteile in hohem Maße beteiligt. Dies gilt besonders für tropische Früchte: Drei Viertel der Weltproduktion an Obst stammt aus Entwicklungsländern. Allein Ananas und Bananen stellen 17 Prozent des deutschen Fruchtmarktes. So hat sich die Importmenge von Bananen seit 1998 fast verdoppelt. Der Import von Datteln, Feigen, Ananas, Avocado, Guaven und Mango hat sich seitdem verdreifacht. Neben Frischobst haben verarbeitete tropische Früchte in Form von Fruchtsaftkonzentrat, Trockenfrüchten, Konserven und Aromen einen steigenden Anteil.
Tropische Früchte haben ein gesundes, positives Image. Der Handel und die Zertifizierungssysteme beachten aber fast ausschließlich die Produktqualität und den Preis, nicht aber die Herstellungs- und Arbeitsbedingungen in den Erzeugerländern. Dabei werden die sozialen und ökologischen Mindeststandards selten eingehalten. Die Menschen in vielen Entwicklungsländern arbeiten oft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Sie können selten von ihrem Einkommen ihre Familie ernähren und sind hohen gesundheitsschädlichen Belastungen bei der Produktion von Obst ausgesetzt. Insbesondere die eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel haben gravierende Auswirkungen für die Menschen und die Umwelt in den Anbaugebieten. Obwohl zum Beispiel viele nationale Gesetzgebungen den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln verbieten, werden beim Bananenanbau immer noch gefährliche Pestizide von Flugzeugen aus auf die Felder gesprüht. Die eingesetzten Pestizide sind in Deutschland als gesundheitsgefährdend eingestuft. Auch Gewerkschaftsrechte werden nur selten eingehalten.
Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sind sehr sensibel bei der Auswahl ihrer Produkte und unterstützen immer stärker die Herstellung und den Vertrieb fairer und ökologischer Produkte. Einer repräsentativen Studie zum Thema Transparenz (Klenk & Hoursch AG Corporate Communications) wollen 78 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, inwiefern sich ein Unternehmen um den Umweltschutz bemüht. Ferner wollen 77 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz bezüglich der Achtung der Arbeitnehmerrechte und fairer Löhne. Diese Transparenzanforderungen sind für 91 Prozent der Befragten besonders für Unternehmen in der Lebensmittelbranche wichtig. Nach geltendem Recht können die Verbraucherinnen und Verbraucher bei verarbeitetem Obst nicht erkennen, woher es stammt und unter welchen Bedingungen es produziert wurde.
Der vom Handel angewandte GLOBALG.A.P-Standard beachtet ausschließlich die Produktqualität. Arbeitsbedingungen spielen nur insofern eine Rolle, wie die Produktqualität davon beeinflusst ist. Es besteht zwar die Möglichkeit, im Rahmen des zusätzlichen Moduls „GLOBALG.A.P Risk Assessment on Social Practice“ (GRASP), die Lieferanten nach weiteren sozialen Kriterien zu prüfen, das wird bisher jedoch kaum getan. Ebenso werden weitere freiwillige Standards wie der BSCI (Business Social Compliance Initiative)-Kodex oder der SA 8000 (Social Accountability) Standard in Produktionsländern nur unzureichend umgesetzt.
Es besteht daher Handlungsbedarf. Unternehmen sollten verpflichtet werden, auch verarbeitetes Obst nach der Herkunft zu kennzeichnen und soziale und ökologische Mindeststandards im eigenen Unternehmen und bei ihren Lieferanten einzuhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den aktuellen Importmarkt für tropische Früchte (bitte nach Importmengen, Verwendung der Importe in Deutschland, Herkunftsländern sowie Produktgruppen – Frischware, Fruchtsaftkonzentrate, Trockenfrüchte und Konserven aufgliedern)?
Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des Importmarktes für tropische Früchte ein (bitte nach den obigen Kriterien aufgliedern)?
Welche Auswirkungen haben diese Importe aus Sicht der Bundesregierung für deutsche Obstproduzenten und -verarbeiter?
Inwiefern erfasst die deutsche Außenhandelsstatistik den Import dieser Früchte nach dem jeweiligen Erzeugerland?
Wie erfolgt die statistische Erfassung bei Lieferungen, die über einen EU-Mitgliedstaat laufen?
Welche Rolle spielen mengenmäßig die Lieferung von Fruchtsaftkonzentrat aus der Volksrepublik China für den deutschen Markt aus Sicht der Bundesregierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum die für Frischobst geltende Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes nicht ebenso auch für verarbeitetes Obst, wie z. B. Säfte, inkl. Fruchtsaftkonzentrate, Konserven, Trockenfrüchte gilt, und wie wird dieser Unterschied begründet?
Hat die Bundesregierung bei der letzten Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1182/2007) versucht, die Herkunftsangabe für verarbeitetes Obst zu berücksichtigen?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung auf nationaler oder EU-Ebene gesetzliche Regelungen oder Verordnungen einzuführen, damit Verbraucher das Herkunftsland oder Anbaukriterien von importierten verarbeiteten Früchten (z. B. Trockenfrüchte, Säfte, Konserven) erkennen können, um ihre Kaufentscheidung, z. B. nach dem Kriterium „Regionalität“ oder „Nachhaltige Entwicklung“ treffen zu können?
Wenn ja, wie sehen die Planungen dazu aus?
Was hält die Bundesregierung von der Ankündigung der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung zu sozialer Unternehmensverantwortung vom 25. Oktober 2011, einen Gesetzgebungsvorschlag für europaweite Transparenzpflicht für Unternehmen vorzulegen, und wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Einführung einer Rechtsvorschrift für Unternehmen zur Transparenz von sozialen und ökologischen Informationen einsetzen?
Wie ist die Position der Bundesregierung zur Einführung einer gesetzlichen Vorschrift für Unternehmen, soziale und ökologische Mindeststandards bei sich und bei Lieferanten einzuhalten?
Setzt sich die Bundesregierung, auf nationaler oder EU-Ebene, insbesondere auch beim Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen, für die Einhaltung verbindlicher Sozialstandards beim Import von Trockenfrüchten nach Deutschland ein?
Plant die Bundesregierung Initiativen, um dies zu ändern?
Wenn ja, welche konkreten Ansätze und Überlegungen gibt es bereits?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung national und auf EU-Ebene bei Obstimporten für Zertifizierungsstandards ein, die die Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und grundlegende Arbeitnehmerrechte verbindlich berücksichtigen, und sind diese Normen und Standards auch Verhandlungsbestandteil bei bilateralen Freihandelsabkommen?
Wie schätzt die Bundesregierung das Spannungsverhältnis ein, dass bei deutschen und EU Obstproduzenten und -verarbeitern hohe Sicherheits- und Sozialstandards gelten, was sich in höheren Produktionskosten niederschlägt und andererseits ähnliche Produkte (wie z. B. Trockenfrüchte und Säfte) ohne Beachtung derartiger Sozialstandards und ohne erkennbare Kennzeichnung importiert werden dürfen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit gemeinsam von Wirtschaft, Verbrauchern und entwicklungspolitischen Gruppen erarbeiteten Qualitätsstandards für importierte tropische Agrarprodukte, und gibt es Pläne, dies weiter auszubauen?
Ist die Bundesregierung auf nationaler, EU- und WTO-Ebene (WTO: Welthandelsorganisation) bei der Vereinheitlichung oder Zusammenführung von Qualitätslabels für Agrarimporte beteiligt, und inwieweit werden hierbei die Sozialstandards der Erzeuger sowie deren ökologisch nachhaltige Produktionsweise berücksichtigt, und gibt es Planungen für darüber hinausgehende oder neue Zertifizierungssysteme?
Inwiefern fördert die Bundesregierung Kleinbauern und deren Organisationen bei der Qualitätszertifizierung ihrer Obstproduktion, da für diese Produzentengruppe der Aufwand einer Zertifizierung oft sehr hoch ist?
Wenn ja, werden Qualitätskriterien gemeinsam mit den Arbeitnehmern und Produzenten entwickelt oder vom Importeur festgelegt?
Inwiefern fördert die Bundesregierung die Selbstorganisation kleinbäuerlicher Obstproduzenten bezüglich ihrer ökonomischen und politischen Aktionsfähigkeiten?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Erarbeitung und Förderung von Sozialstandards für die Produktion importierter tropischer Früchte in den Erzeugerländern zu fördern?
Mit welchem Finanzvolumen und welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die Etablierung von Sozialstandards bei tropischen Trockenfrüchten gefördert (bitte nach Projekten und Bundesministerien aufschlüsseln), und welche weiteren Schritte sind geplant?