Wiedergutmachungsleistungen für italienische Militärinternierte und Opfer von Besatzungsverbrechen in Italien und Griechenland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Andrej Hunko, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Februar dieses Jahres der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen Italien wegen Verletzung der Staatenimmunität stattgegeben. Die Bundesregierung war gegen Entscheidungen der italienischen Justiz vorgegangen, die eine Entschädigung von NS-Opfern durch die Bundesrepublik Deutschland gefordert hatte.
Obwohl unbestritten ist, dass die Menschen, die eine Entschädigung fordern, Opfer deutscher Besatzungsverbrechen geworden bzw. deren Hinterbliebene sind, wollte die Bundesregierung ihnen keine Entschädigung gewähren. Sie verwies teilweise auf das Globalabkommen mit Italien aus den 60er-Jahren. Dieses Abkommen betraf aber nur Personen, die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen“ betroffen waren. Die Menschen, um die es beim Prozess in Den Haag ging, fielen jedoch nicht unter diese Kategorie, sondern waren entweder als Militärinternierte ihrer Rechte als Kriegsgefangene beraubt und zur Zwangsarbeit verschleppt, oder Opfer von Geiselerschießungen, Kollektivstrafen und anderen Verbrechen der deutschen Truppen. Sie blieben bislang von Entschädigungen ausgeschlossen. Zuerst wurden sie auf einen Zeitpunkt nach einem Friedensvertrag vertröstet, nach 1990 hieß es, es sei nun zu spät. So sahen sie sich schließlich gezwungen, ihre Ansprüche vor Gerichten geltend zu machen. Deutsche Gerichte wiesen sie zurück, aber in Griechenland und Italien waren sie erfolgreich. Mit der Klage vor dem IGH ist die Bundesregierung nun jedoch mit ihrer Entschädigungsverweigerung durchgekommen. Der Arbeitskreis Distomo kommentierte, „in Berlin dürften heute die Sektkorken knallen“, da die Bundesregierung nicht mehr gewärtigen müsse, „für die Verbrechen Nazi-Deutschlands Verantwortung übernehmen zu müssen und die Opfer zu entschädigen.“ Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bewertet das Urteil als „großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz.“
Aus der Urteilsbegründung wird allerdings deutlich, dass der IGH, ungeachtet seiner aus formalen Gründen ergangenen Entscheidung, die Entschädigungspolitik der Bundesregierung kritisch sieht: „Der Gerichtshof betrachtet es als überraschenden Umstand – und bedauert – dass Deutschland entschieden hat, jegliche Entschädigung“ für bestimmte Opfergruppen zu verweigern (Nummer 99 der Urteilsbegründung). Er geht selbst von einer Entschädigungslücke aus und regt an, durch weitere Verhandlungen die Angelegenheit zu lösen (Nummer 104).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Entwicklungen hat es seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/6923 vom 6. September 2011) hinsichtlich der Entschädigungsforderungen italienischer und griechischer NS-Opfer in Italien gegeben?
Ergingen seither weitere rechtskräftige Urteile (bitte gegebenenfalls Entscheidungsgründe, Gegenstand der Klage, erkennendes Gericht sowie gegebenenfalls zugesprochenen Entschädigungssummen nennen)?
Wie viele weitere, noch nicht rechtskräftigen Urteile sind seither ergangen (bitte analog zu Frage 2 beantworten)?
Wie viele weitere Klagen sind seither eingereicht worden?
a) Vor welchen Gerichten werden diese verhandelt?
b) Welche Hauptgründe nennen die Kläger dabei (bitte jeweils angeben, um welches konkrete NS-Verbrechen es geht)?
c) Soweit konkrete Entschädigungsforderungen beziffert sind: Auf welche Summen belaufen sich diese Forderungen, und in wie vielen dieser Verfahren soll das jeweilige Gericht die Entschädigungshöhe festsetzen?
Ist die auf Bundestagsdrucksache 17/6923 (Antwort zu Frage 4) erwähnte Entscheidung des Kassationsgerichts mittlerweile ergangen, und wenn ja, was ist ihr Tenor, und was ergibt sich daraus für die Frage der Drittschuldnereigenschaft der italienischen Bahnen?
Hat die Bundesregierung nach dem Urteil des IGH Gespräche mit der italienischen Regierung geführt hinsichtlich der Umsetzung des Urteils in Italien, und wenn ja,
a) was genau war Inhalt dieser Gespräche,
b) wann haben diese stattgefunden,
c) welche Regierungsvertreter waren daran beteiligt,
d) welche, auch informellen, Übereinkünfte wurden dabei verabredet, festgestellt oder bestätigt?
Welche Schritte will die italienische Regierung nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung unternehmen, um die Entscheidung des IGH umzusetzen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Hinweis des IGH, es sei eine „matter of surprise“, dass aus dem deutschen Entschädigungsrecht bestimmte Kategorien von NS-Opfern herausdefiniert worden sind, ernst zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen (bitte begründen), und wenn ja, welche Schritte erwägt sie dabei?
Ist die Bundesregierung bereit, zuzugestehen, dass beispielsweise Opfer von Massakern durch deutsche Truppen bzw. Opferangehörige von den Formulierungen des Globalabkommens mit Italien, das sich nur auf Verbrechen „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung“ bezieht, in der Regel nicht erfasst sind und auch nicht aufgrund anderer Regelungen von Deutschland entschädigt wurden, und wenn ja, was will sie unternehmen, um auch diesen NS-Opfern eine wenigstens symbolische Entschädigung zukommen zu lassen?
Ist die Bundesregierung bereit, den NS-Opfern Gespräche über Entschädigungsregelungen oder humanitäre Leistungen anzubieten, und wenn ja, in welchem Umfang, und wie will sie diese Absicht umsetzen?
Welche weiteren Konsequenzen sind aus Sicht der Bundesregierung von ihr selbst sowie von der italienischen Regierung aus dem Urteil des IGH zu ziehen?
Inwiefern hat die Entscheidung des IGH nach Einschätzung der Bundesregierung Auswirkungen auf die Tendenz im Internationalen Recht, den Individualrechtsschutz gegen Staatsverbrechen zu stärken?