BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Planungen zum Ausbau der Bundesautobahn 52 in Essen (G-SIG: 16011169)

Planungen zur Privatfinanzierung der Bundesautobahn A 52 in Essen, Studie zu Ausweichstrecken auf mautfreie Parallelstraßen und Kenntnis zuständiger Behörden, Anschubfinanzierung durch den Bund, Berücksichtigung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan, projiziertes Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung möglichen Ausweichverkehrs

Fraktion

DIE LINKE

Datum

25.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/288506. 10. 2006

Planungen zum Ausbau der Bundesautobahn 52 in Essen

der Abgeordneten Dorothee Menzner, Heidrun Bluhm, Dr. Ilja Seifert, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Bürgerinitiative gegen den Weiterbau der A 52“ in Essen erhielt kürzlich eine Studie zur Privatfinanzierung der Bundesautobahn 52 zur Einsicht. In dieser Studie, die im Jahr 2002 in Auftrag gegeben worden ist, wird untersucht, wie die Essener Teilstrecke der Bundesautobahn 52 mit privater Finanzierung als Mautstrecke für Pkw und Lkw hätte verwirklicht werden können, um den Aufwand an Bundesgeldern zu verringern. Mit privater Finanzierung und Mautnahme sollten die Kosten des Bundes für das Autobahnprojekt von 385 Mio. Euro auf 75 Mio. Euro gesenkt werden.

Wie die Bürgerinitiative mitteilte, sei der Studie allerdings auch zu entnehmen, dass bei Zahlungen von Mautgebühren auf dem Essener Streckenabschnitt bis zu 80 Prozent des Fahrzeugverkehrs auf mautfreie Parallelstraßen ausweichen könnten. Deswegen sei in der Studie sogar in Betracht gezogen worden, zwei der sechs geplanten Fahrstreifen im Essener Streckenabschnitt für den dreißigjährigen Zeitraum der Refinanzierung gänzlich zu sperren. Außerdem enthalte die Studie Hinweise, dass bereits im Herbst 2003 ein Abschlussbericht angestrebt worden war, und Beamte offenbar akzeptiert hatten, die Wünsche eines beauftragten Unternehmens ihren Dienststellen gegenüber geheim zu halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien zur Finanzierung der Bundesautobahn 52?

2

Wenn ja,

a) wem oblag bei diesen Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien jeweils die Federführung,

b) wer führte jeweils die Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien durch,

c) wer waren jeweils die Auftraggeber, die Auftragnehmer, die Gutachter und

d) welche Kosten für Tätigkeiten des Bundes, des Bundeslandes und für die Dienste Dritter entstanden der öffentlichen Hand bei den einzelnen Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien?

3

Kamen Prüfungen und Untersuchungen zur Bundesautobahn 52 zu dem Ergebnis, dass eine Privatfinanzierung – insbesondere der Essener Teilstrecke – mit einer Anschubfinanzierung von lediglich 75 Mio. Euro Bundesgeldern unrealistisch gewesen wäre?

4

Wenn ja, um welche Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien handelt es sich, und wem gegenüber wurden diese bisher wann, und in welcher Weise öffentlich sowie nicht öffentlich präsentiert?

5

Trifft es zu, dass eine Machbarkeitsstudie zur Privatfinanzierung der Bundesautobahn A 52 bereits im Juli 2003 präsentiert wurde?

6

Wenn ja, wer präsentierte wann genau, wem diese Untersuchung, und handelte es sich bei dieser Präsentation um eine damals als abschließend bezeichnete Präsentation vor einer Steuerungsgruppe, an der auch Mitarbeiter der Bundes- und Landesministerien teilnahmen?

7

In welcher Weise sind Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien zur Bundesautobahn 52 – insbesondere für die Essener Teilstrecke – unter Vorgaben einer möglichen Privatfinanzierung und Mautnahme in der Bundesverkehrswegeplanung berücksichtigt worden, obwohl die Folge erheblicher Verkehrsverlagerungseffekte offenbar schon im Herbst 2003 bekannt war?

8

In welcher Weise sind Ergebnisse von Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten und Studien zur Bundesautobahn 52 – insbesondere zur Essener Teilstrecke und unter Vorgaben für eine mögliche Privatfinanzierung – für die Erarbeitung und den Beschluss des Bundesverkehrswegeplans 2004 berücksichtigt worden?

9

In welchem Umfange war oder wäre es möglich gewesen, den Kostenanteil des Bundes unter den Vorgaben einer privaten Vorfinanzierung der Essener Teilstrecke der geplanten Bundesautobahn 52 zu mindern?

10

Welche Angaben kann die Bundesregierung für die Bundesautobahn 52 und insbesondere für die Essener Teilstrecke zur Planfeststellung, zu den geplanten Realisierungszeiträumen und zu dem aktuell geltenden Finanzierungsmodell machen?

11

Welche Daten liegen der Bundesregierung hinsichtlich der täglichen, wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Belastung durch den Pkw- und den Lkw-Verkehr für die Bundesautobahn 52 und insbesondere für die Essener Teilstrecke vor?

12

Inwieweit sind diese Daten heute – weil Finanzierungsvorgaben möglicherweise verändert wurden – korrigiert worden oder zu korrigieren?

13

Inwieweit sind Angaben zur Bundesautobahn 52 im geltenden Bundesverkehrswegeplan und im geltenden Straßenausbauplan des Bundes korrigiert worden oder zu korrigieren?

14

Welche Angaben kann die Bundesregierung bezogen auf Angaben der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 16/2323 bezüglich des Pkw- und Lkw-Verkehrs machen, der wegen eventuell anfallender Mautgebühren möglicherweise von der Bundesautobahn 52 – insbesondere im Essener Abschnitt – auf andere Straßen ausweicht?

Berlin, den 4. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen