Urheberrechtliche Situation, Open Data und offene Lizenzen bei Dokumenten und Inhalten der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jan Korte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bund tritt als Ersteller von Inhalten in Erscheinung, die als Werke im urheberrechtlichen Sinne zu betrachten sind. § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt, dass eine bestimmte Art amtlicher Dokumente, wie Gesetze, Verordnungen und Erlasse, gemeinfrei gestellt ist. Diese Vorschrift erfährt in der Regel eine enge Auslegung, so dass viele Texte und sonstige Materialien aus Parlament, Behörden und Bundesministerien in der Regel einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies betrifft alle nichtamtlichen Texte und Materialien – etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Bildmaterial. Für eigentliche gemeinfreie Datenbanken kann ein Urheberschutzrecht unter bestimmten Bedingungen entstehen.
So sind etwa Bundesgesetze in amtlicher Form über den Bundesanzeiger für Privatpersonen kostenlos einsehbar, eine professionelle Nutzung, etwa für Anwendungen im digitalen Bereich, ist nicht möglich. Ab April 2012 ist der Bundesanzeiger nur noch online erhältlich. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH wurde 2006 vollständig privatisiert und befindet sich in Trägerschaft der Dumont Schauberg Verlagsgruppe. Eine ähnliche rechtliche Lage ergibt sich bei Angeboten der juris GmbH, etwa der Webseite Gesetze-im-Internet.de. Dieses Unternehmen befindet sich allerdings noch knapp mehrheitlich im Bundesbesitz.
Die exklusiven Verträge werden von europäischer Seite immer wieder als nicht rechtskonform kritisiert. Die Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken hingegen ist jedoch mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Die Bundesregierung will bis 2013 ein Konzept für eine moderne E-Goverment-Strategie erarbeiten. Bisher ist unklar, inwieweit die Öffnung der Datenbestände, politisch relevanter Dokumente und Inhalte des Bundes damit verknüpft.
Offene Lizenzen, wie etwa bestimmte Creative-Commons-Lizenzen, bieten die Möglichkeit, die freie Nutzung von Inhalten unter Wahrung der Urheberrechte zu ermöglichen und die Bedingungen für eine solche Nutzung festzulegen. Gerade für Inhalte, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln finanziert worden ist, bietet sich eine Veröffentlichung unter solchen Lizenzen, z. B. unter Creative Commons cc-by oder cc-by-sa, an. Auch eine Veröffentlichung unter der Lizenz cc0 sollte geprüft werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Existiert eine ressortübergreifende Leitlinie zum Umgang mit Inhalten, die in Bundesministerien, nachgelagerten Behörden und Einrichtungen der Ressortforschung erstellt wurden?
Wenn ja, wo ist diese einsehbar?
In welcher Form ist der Umgang mit Nutzungsrechten an Inhalten von Beamten und Angestellten in Bundesministerien, Behörden und Ressortforschungseinrichtungen geregelt, die wissenschaftliche und kreative Inhalte während ihrer Arbeitszeit erarbeiten?
Welchen Umfang an Rechten sichert sich die Bundesregierung an Werken, die von Dritten, etwa Auftragnehmern, gestaltet werden und nicht dem § 5 UrhG unterliegen?
Existiert ein Rechtemanagement für die Nutzungsrechte von Inhalten (Texten, Videos, Bildern, Datenbanken bzw. Rohdaten), die von Dritten im Auftrage des Bundes erstellt werden?
In welcher Höhe verausgabten die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden Mittel für die Verhandlung, den Erwerb und die Verwaltung von Nutzungsrechten an solchen Inhalten?
In welchem Umfang nutzt die Bundesregierung bereits heute Daten und Inhalte von Dritten, die unter offenen Lizenzen veröffentlicht wurden?
Welche der Inhalte, an denen der Bund umfassende Nutzungsrechte hält, sind bereits jetzt unter freien Lizenzen, wie etwa Creative Commons, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nachnutzung für die Allgemeinheit freigegeben?
Welche Gründe sprechen dagegen, es konsequent bei allen Inhalten zu tun?
Empfiehlt die Bundesregierung den Bundesministerien und nachgelagerten Behörden eine Veröffentlichung von Inhalten unter Nutzung offener Lizenzen nach Open Definition?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der Strategie zum E-Government eine Verpflichtung zur Nutzung von freien Lizenzen durch Bundesministerien und nachgeordnete Behörden?
Wenn nein, warum nicht?
Existieren grundsätzliche rechtliche Hindernisse, die eine Veröffentlichung von Daten und Inhalten und offenen Lizenzen nach Open Definition verhindern?
Aus welchem Grund wird im Entwurf des E-Government-Gesetzes, wie ihn das Bundesministerium des Innern vorgelegt hat, die Frage der Lizenzierung in eine Verordnung ausgelagert?
Existiert ein Entwurf für die Verordnung?
Ist für die Geodateninfrastruktur (GDI-DE) und geoportal.de zukünftig eine Veröffentlichung unter offenen Lizenzen, auch von Daten in maschinenlesbaren Formaten und Rohdaten, vorgesehen?
Wenn ja, werden auch Inhalte der Länder über diese Plattform verfügbar gemacht?
Strebt die Bundesregierung eine Veröffentlichung der amtlichen Dokumente im Bundesanzeiger unter offenen Lizenzen bzw. eines Verzichts auf Leistungsschutzrechte unter Ermöglichung einer kommerziellen Nutzung etwa durch Entwickler von Apps und Anwendungen an?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Unternehmensregisters, welches bislang ebenfalls exklusiv durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH von den Amtsgerichten gesammelt und verwaltet wird, um die Möglichkeit zum Abruf von Rohdaten anzubieten?
Welche Lizenzierung ist für die Daten geplant?
Strebt die Bundesregierung eine Veröffentlichung des Bundeshaushaltes und einzelner Kassendaten nach dem Vorbild der britischen und amerikanischen Regierung in maschinenlesbarer und offen lizenzierter Form an?
Strebt die Bundesregierung eine Veröffentlichung von maschinenlesbaren Daten unter offenen Lizenzen zu Ausschreibungs- und Vergabeverfahren auf Bundesebene an?
Wann wird die ausgeschriebene Studie zu OpenGovernment veröffentlicht?
Wann wird der Prototyp für eine OpenGovernment-Plattform online gehen?
Inwieweit strebt die Bundesregierung eine Veröffentlichung von Werken unter offenen Lizenzen an, die aus Steuermitteln für die Deutsche Welle produziert wurden?