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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

Anhängige und abgeschlossene Vertragsverletzungsverfahren, betroffene Politikbereiche, politische Projekte und Bundesministerien, Zwangsgelder; Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsdatenspeicherung: Gültigkeitsprüfung des EuGH und Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland, Rückzahlung einer möglichen Vertragsstrafe; Änderung der Verträge betr. Prüfung der Grundrechtskonformität von EU-Sekundärrecht durch den EuGH vor Verurteilungen wegen Vertragsverletzung <br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

08.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/938524. 04. 2012

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Auseinandersetzung um die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland erreicht im Frühjahr 2012 einen neuen Höhepunkt.

Nach der Verurteilung der ersten Umsetzung der Richtlinie durch das Bundesverfassungsgericht, ist die weitere Umsetzung nicht nur verfassungsrechtlich umstritten, da auf EU-Ebene bereits an der Ablösung wegen erwiesener Unbrauchbarkeit gearbeitet wird. Wegen der Blockade in der Bundesregierung, hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung bzw. die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Am 22. März 2012 setzte die Kommission der Bundesregierung eine einmonatige Frist zur Umsetzung der Richtlinie. Sie läuft am 26. April 2012 ab.

Dieses Verfahren wiederum bietet den Verfechtern einer umfassenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von mindestens sechs Monaten den willkommenen, wenn nicht sogar bestellten Anlass, ihrerseits den Druck auf die kritische Öffentlichkeit, vor allem aber auch auf das Bundesministerium der Justiz zu erhöhen, um endlich eine entsprechende gesetzliche Regelung durchzusetzen.

Nachdem die Behauptung, durch die bisher nicht legalisierte Vorratsdatenspeicherung seien unverantwortbare Sicherheitslücken entstanden, weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene überzeugend belegt werden konnte, soll nun die Drohung mit „erheblichen Strafgeldern“ (u. a. internet-law am 2. Januar 2012) oder Strafgeldern in „zweistelliger Millionenhöhe“ (Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2012) als Folge der Vertragsverletzung das gewünschte Gesetzesverfahren endlich zu Ende bringen.

Vertragsverletzungsverfahren sind allerdings in der Europäischen Union (EU) keineswegs selten, betreffen alle möglichen politischen Bereiche und werden mit unterschiedlichen Begründungen eingeleitet.

Von den über 2 000 in der ganzen EU geführten Verfahren richten sich bisher immerhin 81 (internet-law am 2. Januar 2012) oder 74 (afp am 17. April 2012) gegen die Bundesrepublik Deutschland, ohne dass auch nur ansatzweise politischer Druck in Richtung sofortiger Vollzug, wie im Falle der Vorratsdatenspeicherung, ausgeübt worden wäre oder wird. Ein Zwangsgeld wurde gegen die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht verhängt (ebd.). Während in Deutschland jedes Gericht vor einer Verurteilung prüfen muss, ob die Grundlagen seiner Entscheidung grundrechtskonform sind, und die Frage gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss, ist dies bislang bei Vertragsverletzungsverfahren in der EU nicht der Fall.

Drucksache 17/9385 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Verfahren sind derzeit EU-weit tatsächlich anhängig?

2

Wie viele solcher Verfahren sind derzeit gegen die Bundesrepublik Deutschland oder einzelne Bundesländer anhängig, und welchen Verfahrensstand haben sie jeweils?

3

Wann wurden diese Verfahren mit welcher Begründung (Nichtumsetzung, ungenügende Umsetzung, falsche Rechtsgrundlage und andere) eingeleitet (bitte einzeln auflisten)?

4

Welche Politikbereiche, politische Projekte und Bundesministerien sind in der Bundesrepublik Deutschland von einem Verletzungsverfahren wegen welcher Thematik jeweils betroffen (bitte einzeln auflisten)?

5

Wie viele Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden mit welchem Ergebnis bisher abgeschlossen?

6

In welchen Fällen hat die Bundesregierung von der in Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und bei der Kommission Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der jeweiligen Richtlinien beantragt?

7

Wie viele Zwangsgelder wurden wann in welcher Höhe gegen welche EU-Mitgliedstaaten verhängt, und welche davon wurden bis heute gezahlt?

8

Wer legt nach welchen Kriterien die Höhe des Zwangsgeldes fest?

9

Welche Möglichkeiten gibt es für Mitgliedstaaten, gegen Zwangsgelder vorzugehen, hat die Bundesregierung davon Gebrauch gemacht, wenn ja, in welchen Fällen, und welche Sanktionsmöglichkeiten hat die EU, gegen Zahlungsverweigerer vorzugehen?

10

Erwartet die Bundesregierung, dass eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Frage der Gültigkeit der Richtlinie 2006/ 24/EG noch vor der Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland getroffen wird?

11

Wenn die Richtlinie 2006/24/EG erst nach einer Verurteilung Deutschlands für nichtig erklärt wird, wird dann die gezahlte Vertragsstrafe zurückerstattet?

Wenn nein, warum nicht?

12

Auf welchen Betrag schätzt die Bundesregierung die jährlichen Kosten einer Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für Wirtschaft und Verbraucher?

13

Müssen die EU-Verträge nach Ansicht der Bundesregierung so geändert werden, dass künftig auch der EuGH vor Verurteilungen wegen Vertragsverletzung prüfen muss, ob die verletzte EU-Sekundärrechtsnorm grundrechtskonform und gültig ist?

14

Liegt nach Ansicht der Bundesregierung eine Vertragsverletzung vor, wenn eine der EU-Grundrechtecharta widersprechende Norm des Sekundärrechts umgesetzt und angewandt wird?

Berlin, den 24. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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