Struktur und Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Gustav Herzog, Sören Bartol, Martin Burkert, Garrelt Duin, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Trotz massiver Kritik aus Wirtschaft und Ländern, von Gewerkschaften und Verbänden hält die Bundesregierung unbeirrt an ihrem Ziel fest, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) radikal umzubauen. Die Regierungskoalition will den Einsatz von Personal und Investitionen künftig auf wenige Wasserstraßen im Land reduzieren; weite Teile des Bundeswasserstraßennetzes sollen für den Güterverkehr stillgelegt werden. Ein solcher Rückbau wäre nicht nur für die See- und Binnenschifffahrt, sondern auch für die von leistungsfähigen Transportwegen abhängige regionale Wirtschaft eine Katastrophe. Die Umbaupläne für die WSV gefährden auch massiv Arbeitsplätze.
Die WSV ist ein wichtiger Garant von Arbeitsplätzen in den Regionen und dies nicht allein für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern und Direktionen, sondern auch durch die Sicherung von Beschäftigung in den hafenbezogenen Branchen und der regionalen Wirtschaft entlang der Wasserstraßen. Gerade die große Sachkenntnis und der engagierte Einsatz der Kolleginnen und Kollegen vor Ort tragen dazu bei, dass die Wasserstraße ihre Vorteile für den Gütertransport nutzen und die Schifffahrt ihre Transportleistung sicher, leise, kostengünstig und umweltfreundlich erfüllen kann. Standortsichernde Maßnahmen sind ohne die Präsenz der Ämter und Direktionen vor Ort nicht zu leisten. Die WSV ist in der Fläche ein notwendiger Partner für die Wirtschaftsbeteiligten, für Städte und Gemeinden.
Notwendig ist ein fairer, offener Dialog mit allen Beteiligten über die Frage, wie ein Zukunftskonzept aussehen kann. Im Zentrum dieses Prozesses sollte die Sicherung und die Weiterentwicklung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stehen, um die besonderen Stärken dieses Verkehrsträgers Wasserstraße optimal zu nutzen und die vorhandenen Kapazitätsreserven zu erschließen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen86
Wie hat sich der Personalbestand der WSV in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie stellt sich in diesem Zeitraum die Zahl der Planstellen und Stellen dar (bitte in absolute Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?
Wie haben sich der Personalbestand und die Zahl der Stellen bzw. Planstellen jeweils nach Aufgabenbereichen entwickelt?
Wie haben sich der Personalbestand und die Zahl der Stellen bzw. Planstellen jeweils nach Organisationseinheiten der WSV entwickelt (bitte nach Ämtern, Wasserstraßenneubauämter und Direktionen aufschlüsseln)?
Wie haben sich der Personalbestand und die Zahl der Stellen bzw. Planstellen der WSV jeweils nach Tarifbereichen und Laufbahngruppen entwickelt (bitte in absolute Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?
In welchen der oben genannten Bereiche erfolgten seit 2001 überproportionale Personaleinsparungen, und wie begründet die Bundesregierung diese?
Wie stellt sich die Altersstruktur der WSV-Beschäftigten nach Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten dar?
Wie stellt sich die Altersstruktur der WSV-Beschäftigten nach Tarifbereichen und Laufbahngruppen dar?
Wie viele altersbedingte Abgänge waren in den vergangenen zehn Jahren innerhalb der WSV zu verzeichnen, und wie verteilen sich diese nach Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten?
Wie stellen sich die altersbedingten Abgänge nach Tarifbereichen und Laufbahngruppen dar?
Wie wird sich die Altersstruktur in der WSV nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren entwickeln, und auf welchen Grundlagen basieren diese Annahmen?
Wie hoch ist die Zahl der in den einzelnen Direktionen, Ämtern und Neubauämtern beschäftigten Ingenieure, Techniker und Meister, und wie hat sich diese Zahl seit 2001 im Verhältnis zu dem jeweiligen Bedarf entwickelt (bitte nach Organisationseinheiten aufschlüsseln)?
Wie viele Ingenieure, Techniker und Meister haben in den vergangenen zehn Jahren gekündigt oder sind aus der WSV ausgeschieden, und in welchen Aufgabenbereichen erfolgte diese Abwanderung?
In welchen Organisationseinheiten sieht die Bundesregierung derzeit und in Zukunft räumlich bedingte Überkapazitäten, und womit begründet sie diese Fehlentwicklungen in der Personalstruktur?
Welches sind die fünf am stärksten betroffenen Aufgabenbereiche in der WSV, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung von einem Fachkräftemangel gesprochen werden kann?
Wie hoch ist die Zahl der Arbeitssuchenden in den infrage kommenden Berufsfeldern?
Wie stellt sich die Entwicklung der Ausbildungszahlen in der WSV seit 2001 dar (bitte in absolute Zahlen und Prozent aufschlüsseln), und wie hat sich diese im Verhältnis zu dem Bedarf entwickelt?
Wie hoch ist die Zahl der Auszubildenden, die nach der betrieblichen in eine reguläre Beschäftigung übernommen wurden?
In wie vielen Fällen erfolgte seit 2001 eine Nachbesetzung vakanter Stellen und Planstellen, und zwar in welchen Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten?
Welche Tarifbereiche bzw. Laufbahngruppen lassen sich bei den vorgenommenen Nachbesetzungen unterscheiden, und in welcher Form erfolgten die Nachbesetzungen (befristet/unbefristet)?
Wie viele der WSV-Beschäftigten haben im Zeitraum von 2001 bis 2011 an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen (bitte in absolute Zahlen und Prozent aufschlüsseln), und welche inhaltlichen Schwerpunkte hatten die Fortbildungsmaßnahmen?
Welchen Tarifbereichen und Laufbahngruppen sind die Fortgebildeten zuzuordnen, und in welchem Umfang sind seit 2001 bei fortgebildeten Beschäftigten tarifliche Höhergruppierungen bzw. Beförderungen in eine höhere Laufbahngruppe erfolgt?
Wie stellen sich die durchschnittlichen Wartezeiten bei Beförderung und Höhergruppierung dar, und in welchem Umfang wurden Anträgen auf Beförderungen bzw. Höhergruppierungen im oben genannten Zeitraum entsprochen?
Erfolgte bisher eine systematische Erfassung der vorhandenen Qualifikationen und der Qualifikationsbedarfe bei den WSV-Beschäftigten, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diesen Umstand?
Wie hat sich der Umfang der Vergabe von Leistungen an Dritte in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie hat sich das Vergabevolumen in diesem Zeitraum nach Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten der WSV entwickelt (bitte nach Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten aufschlüsseln)?
In welchen der 39 WSV-Produkte mit Gewährleistungsverantwortung, für die laut dem Abschlussbericht der Projektgruppe „Kernaufgaben“ aus dem Jahre 2001 ein Markt besteht, erfolgt bereits heute eine Vergabe an Dritte (bitte in Prozent aufschlüsseln)?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Vorhandensein eines Marktes, und für welche der vergebenen Aufgaben gibt es nach ihrer Kenntnis weniger als fünf Bieter am Markt?
Welchen Anteil nimmt die Vergabe an der Ausgabenentwicklung für „Investitionen und Vergaben an Dritte“ ein, wie sie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 184 auf Bundestagsdrucksache 17/6954 dargestellt hat (bitte in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?
Welche Bauaufträge, Liefer- und Dienstleistungsverträge oberhalb der einschlägigen Schwellenwerte hat die WSV seit 2001 abgeschlossen (bitte nach Anzahl der Angebote und Bieter im Verfahren, Art der Vergabe, Laufzeit der Verträge und Auftragsvolumen unterscheiden)?
Wie haben sich die Anteile der Vergabearten seit 2001 entwickelt?
Inwieweit hat die WSV einen Kostenvergleich bzw. eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Eigenerledigung und Fremdvergabe durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kommt sie dabei?
Wie hat sich die Zahl der für die Überwachung der Vergabetätigkeit und das Nachtragsmanagement zuständigen Beschäftigten der WSV seit 2001 verändert (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent), und wie stellt sich die Entwicklung nach Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten dar?
Inwieweit besteht nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der Fremdvergabe zusätzlicher Personalbedarf, und wenn ja, in welchen Aufgabenbereichen und Tarifbereichen bzw. Laufbahngruppen?
Inwieweit spiegelt sich ein zusätzlicher Personalbedarf in der Zuweisung entsprechender Stellen und Planstellen für die Vergabe wider, und welche Behörde entscheidet darüber?
Wie stellt sich der zusätzliche Personalbedarf nach Laufbahngruppen bzw. Tarifbereichen dar?
Inwieweit wurden aufgrund der Fremdvergabe Stellen bzw. Planstellen und Personalkosten eingespart, und wenn ja, in welchen Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten?
In welchen kundenrelevanten Bereichen ist aufgrund der Aufgabenerledigung durch Vergabe eine „abnehmende Ausführungsqualität seitens der ausführenden Unternehmen“ zu verzeichnen, wie dies im „1. Bericht des BMVBS zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ ausgeführt wird, und um welche Mängel handelt es sich dabei konkret (bitte nach Betriebszeiten von Anlagen, Ausfallhäufigkeiten, Schäden, Havarieanzahl aufschlüsseln)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die dadurch entstandenen volkswirtschaftlichen Kosten?
Inwieweit sind Qualitätseinbußen bzw. Leistungsminderungen insbesondere bei den fünf wesentlichen kostenrelevanten Produkten zu verzeichnen?
Welches sind die sicherheitsrelevanten Aufgaben, die laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nicht vergabefähig sind, und welchen Mindestpersonalbedarf hat die Bundesregierung für diese Bereiche berechnet?
Wann wird die Bundesregierung das im Februar 2011 angekündigte Konzept für Vergabeobergrenzen vorlegen?
Welche Vergabequoten plant die Bundesregierung derzeit, und welche Kriterien sollen dabei zugrunde gelegt werden?
Welche neuen Aufgaben haben sich für die WSV aufgrund nationaler und internationaler Regelungen in den vergangenen zehn Jahren ergeben, und in welchen Bereichen ist dadurch eine zusätzliche Bindung von Personal erfolgt (bitte in Stellen bzw. Planstellen sowie Prozent aufschlüsseln)?
In welchen Bereichen besteht derzeit ein zusätzlicher Personalbedarf aufgrund der Aufgabenveränderungen innerhalb der WSV (bitte nach Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten unterscheiden), und inwieweit plant die Bundesregierung eine entsprechende personelle Anpassung?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Anpassung des Aufgabenkataloges?
Zu welchen Aufgabenbereichen der WSV wurden aktuell Einzeluntersuchungen vorgenommen, wie im „4. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ ausgeführt, und welche Fragen wurden dabei untersucht?
Wer hat diese Untersuchungen durchgeführt, und wie lange wird die Auswertung der erhobenen Daten durch die Bundesregierung dauern?
Wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung abschließende Ergebnisse vorliegen, aus denen sich konkrete Maßnahmen ableiten lassen?
Welche Bündelungsstellen und Dienstleistungszentren (DLZ) gibt es derzeit, und wie sind diese organisatorisch zugeordnet?
Welche Aufgaben haben diese Bündelungsstellen und DLZ übernommen, und wie viele Stellen bzw. Planstellen sind dafür jeweils in den übrigen Organisationseinheiten der WSV entfallen?
Welche WSV-weiten operativen Steuerungsfunktionen nimmt das BMVBS derzeit konkret wahr (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Berichtsanforderung der SPD-Abgeordneten Uwe Beckmeyer und Johannes Kahrs im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 29. Februar 2012), und welche Aufgaben sind seit 2001 hinzugekommen?
Welche Steuerungsfunktionen sind seit 2001 von den Direktionen an das BMVBS übergegangen, und inwieweit sind in diesem Zusammenhang Stellen bzw. Planstellen und Personalkosten eingespart worden?
Wie begründet die Bundesregierung diese Kompetenzverlagerung?
Welche Referate und Abteilungen des BMVBS sind mit Steuerungsaufgaben gegenüber der WSV betraut, und wie viele Beschäftigte sind dort jeweils beschäftigt?
Wie hat sich deren Zahl seit 2001 entwickelt, und ist eine personelle Aufstockung in diesen Referaten und Abteilungen geplant?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wie begründet die Bundesregierung die Zusammenfassung der ehemaligen Regionalreferate Wasserstraßenmanagement Binnen und Küste zu einem neuen Referat „Wasserstraßenmanagement“, und welche Aufgaben erfüllt dieses nun?
Wie viele Beschäftigte sind in diesem neuen Referat tätig, und sind durch die Zusammenfassung Stellen bzw. Planstellen weggefallen?
Wenn ja, um wie viele handelt es sich?
Sind bei der Neustrukturierung bisher durch die beiden Regionalreferate wahrgenommene Aufgaben weggefallen, und wenn ja, um welche handelt es sich?
In welcher Weise erfolgt derzeit die Bündelung von fachtechnischen Aufgaben in einem eigenen Referat des BMVBS, wie sie im „4. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ beschrieben ist, und wie viele Stellen bzw. Planstellen sind dafür jeweils in den Organisationseinheiten der WSV entfallen?
Inwieweit hat die Bundesregierung bei diesen Umstrukturierungen die Personalvertretungen der WSV und des BMVBS einbezogen, und auf welchen Ebenen ist dies erfolgt?
In welcher Form wurden die Personalvertretungen beteiligt, und welche ihrer Vorschläge wird die Bundesregierung aufgreifen?
Wie begründet sie ihr Vorgehen?
Welches sind die konkreten Aufgaben der Koordinierungsstelle für die Modernisierung der WSV (KoM-WSV)?
Ist die Abfassung des angekündigten „5. Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ Teil des Aufgabenspektrums der KoM-WSV, und inwieweit wird sie dabei von den zuständigen Referaten und Abteilungen des BMVBS unterstützt?
Wie viele Mitglieder gehören der KoM-WSV an, und welchen Aufgabenbereichen und Organisationseinheiten der WSV bzw. Referaten und Abteilungen des BMVBS gehören diese an?
Sind in die KoM-WSV auch Mitglieder der Personalvertretungen aufgenommen worden, und wenn ja, wie viele?
In welchem Umfang sind für die Arbeit der KoM-WSV Freistellungen von Beschäftigten in den Organisationseinheiten der WSV erfolgt, und inwieweit wurde dort zusätzliches Personal eingesetzt, um deren Aufgaben zu übernehmen?
Welche Gesamtkosten sind durch den Einsatz der KoM-WSV entstanden?
Hat die KoM-WSV ihre Arbeit inzwischen abgeschlossen, und welche Ergebnisse wurden der Bundesregierung bisher vorgelegt?
Hat die Bundesregierung die ihr bisher vorliegenden Ergebnisse bereits ausgewertet, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?
Sollen die von der KoM-WSV erhobenen Daten zu einem schriftlichen Bericht zusammengefasst werden, und wenn ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung, diesen zu veröffentlichen?
Wenn nein, mit welcher Begründung verzichtet sie darauf?
Inwieweit werden die Ergebnisse in den „5. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ einfließen und damit in die Umsetzung der beabsichtigten Verwaltungsreform?
Warum untersagt die Bundesregierung den Beschäftigten der WSV und des BMVBS eine aktive Kommunikation zu den Themenfeldern „Reform der WSV, Netzstruktur, Rechtsgutachten zu den Wasserstraßen, Wassertourismus, alternative Betriebsformen, Nutzerfinanzierung, Investitionspriorisierung“ bis zur 21. Kalenderwoche des laufenden Jahres, und bis zu welchem Zeitpunkt will sie die internen Abstimmungen zu der geplanten Verwaltungsreform abschließen?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Ende Mai 2012 über die WSV-Reform berichten will, und wenn ja, wie erklärt sie in diesem Zusammenhang die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs, Enak Ferlemann, im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages am 28. März 2012, hierfür die optionale Sitzungswoche des Deutschen Bundestages Anfang Juli 2012 anzustreben?
Wenn ja, handelt es sich bei diesem Bericht um den angekündigten 5. und abschließenden Bericht zur Reform der WSV, und wenn ja, in welcher Form will sie die umfangreichen Untersuchungsergebnisse der KoM-WSV aufnehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen der WSV zu einer neuen Direktion an einem Dienstsitz und mit zentralen Steuerungsaufgaben zusammenzuführen, und wenn ja, wo wird sie diese ansiedeln?
Wie viele Mitarbeiter soll diese neue Direktion umfassen, und aus welchen Organisationseinheiten sollen die Beschäftigten kommen (bitte tabellarisch nach Anzahl, Organisationseinheit und Aufgabenbereich der Beschäftigten aufschlüsseln)?
Welche Aufgaben wird diese Zentraldirektion übernehmen, und welchen Nutzen sieht die Bundesregierung darin im Vergleich zur heutigen Struktur?
In welchem Umfang sollen die bisherigen Standorte der sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen der WSV reduziert werden, und bis wann möchte die Bundesregierung diese Umstrukturierung vollzogen haben?
Was geschieht mit den Wasserstraßenneubauämtern, den Oberbehörden sowie den weiteren Dienst- und Fachstellen, und beabsichtigt die Bundesregierung, auch hier Stellen abzubauen?
Wann wird die Bundesregierung die für die WSV zuständigen Referate und Abteilungen des BMVBS in die Abstimmung einbeziehen?
In welcher Form hat die Bundesregierung die Personalvertretungen bisher in ihre Reformbestrebungen einbezogen, und bei welchen Gelegenheiten hatten sie konkret die Möglichkeit zur Information und Mitwirkung (bitte tabellarisch mit Datum sowie Art und Weise der Beteiligung aufschlüsseln)?
Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass der personelle Umbau im Zuge der Umstrukturierung sozialverträglich erfolgt, wie sie dies in dem „2. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ vom 28. April 2011 erklärt hat?
Wird die KoM-WSV die Arbeit nach der Vorlage ihrer Untersuchungsergebnisse fortsetzen, und wenn ja, in welcher Form und für welchen Zeitraum?