Geplante Neuregelung für Sportbootführerscheine und Charterscheine
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Martin Gerster, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben die Bundesregierung im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (Bundestagsdrucksache 17/7937) unter anderem aufgefordert, die Regelungen für die Sportbootführerscheine im Hinblick auf eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) zu ändern sowie die Gebiete für die Charterscheinregelung auszuweiten.
In einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages wurden seitens der eingeladenen Sachverständigen, vor allem in Bezug auf die genannten Forderungen, erhebliche Bedenken geäußert. So hat die Wasserschutzpolizei Brandenburg – in Abstimmung mit den Wasserschutzpolizeien der anderen Länder – eine Anhebung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht allenfalls in Kombination mit der Einführung eines Mindestalters und einer Versicherungs- sowie Kennzeichnungspflicht befürwortet. Auch die Ausdehnung der Gebiete für die Charterscheinregelung auf die Ostsee und Binnenwasserstraßen mit gewerblichem Verkehr wurde wegen der erhöhten Anforderung an Schiffsführer mehrheitlich abgelehnt.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie mehrere Wassersportspitzenverbände haben sich im Rahmen der Anhörung ebenfalls kritisch zu der geplanten Neuregelung geäußert und befürchtet, dass eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) erhebliche Auswirkungen auf den Wassersport und Wassertourismus haben wird. Sollten künftig deutlich schnellere und schwerere Boote ohne Führerschein gefahren werden, so wäre der nichtmotorisierte Wassersport der Gefahr ausgesetzt, auf mehr ungeübte Bootsführer zu treffen, die die grundlegenden Verhaltensregeln auf dem Wasser nicht beherrschen.
Trotz der Bedenken der Sachverständigen wurde der Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/8482 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP am 26. Januar 2012 beschlossen. Dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung obliegt nunmehr die Änderung der für die Sportbootschifffahrt geltenden Verordnungen.
Drucksache 17/9442 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Verordnungen und Gesetze werden im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit im Einzelnen überarbeitet, um die im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 17/7937 enthaltenen Forderungen umzusetzen?
Welche Änderungen sind im Einzelnen geplant?
Wann sollen die geplanten Änderungen in Kraft treten?
Wie gedenkt die Bundesregierung, den in der Anhörung geäußerten Bedenken der Sachverständigen Rechnung zu tragen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht mit der Einführung eines Mindestalters oder einer Versicherungs- und/oder Kennzeichnungspflicht für Sportboote zu kombinieren?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche konkreten Reviere und Wasserstraßen soll die Charterscheinregelung ausgedehnt werden?
Wie hoch ist der gewerbliche Schiffsverkehr auf diesen Wasserstraßen bezogen auf die Anzahl der Schiffe und Tonnage pro Jahr?
Welche Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des gewerblichen Schiffsverkehrs liegen dem BMVBS für diese Wasserstraßen vor?
Auf welchen Bundeswasserstraßen werden weniger als 0,5 Millionen Tonnen Güterverkehr pro Jahr befördert?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die erwarteten Zuwächse in der Sportbootschifffahrt durch die neuen Regelungen für Sportbootführerscheine?
Wie wird die Bundesregierung im Falle eines erhöhten Sportbootaufkommens den daraus resultierenden Gefahren für Schutzgebiete entgegentreten?
Welche Auswirkungen auf den Wassersport und den Wassertourismus erwartet die Bundesregierung nach Inkrafttreten der geplanten Änderung der Verordnung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, für Wasserfahrzeuge, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen, und wie hoch soll diese sein?
Wie hoch ist bundesweit der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
Wie hoch ist daran der jeweils bundesweite Anteil für Bundeswasserstraßen, auf denen eine Beschränkung a) von 12 km/h oder weniger, b) zwischen mehr als 12 km/h und 20 km/h, c) zwischen mehr als 20 km/h und 25 km/h gilt?
Welche Zahlen aus den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung über festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen durch Sportboote vor?
Wie hoch ist der Anteil der führerscheinfreien Boote an den festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen bezogen auf die letzten zehn Jahre?
Wie viele Unfälle wurden von der Wasser- und Schifffahrtspolizei in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich registriert, an denen Sportboote oder Charterboote beteiligt waren?
Wie viele der registrierten Unfälle ereigneten sich davon jeweils im Bereich von Schleusen?
Welchen Sachstand hat die geplante Einrichtung einer zentralen Unfalldatenbank für die nach Bootstypen differenzierte Erfassung von Unfällen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, der durch die Änderung der Regelungen für Sportbootführerscheine zu erwartenden weiteren Zunahme von Gefahrensituationen für Nutzer von nichtmotorisierten Sportbooten Rechnung zu tragen?