Juristische Aufarbeitung der Treuhandpolitik
der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Arbeit der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen war von zahlreichen Unregelmäßigkeiten geprägt, die unter anderem zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses in der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages führten. Bis heute sind Prozesse gegen die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerinnen in Deutschland und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Dabei finden sich keine belastbaren Zahlen zum Umfang der Gerichtsverfahren, an denen die Treuhandanstalt oder ihre Rechtsnachfolgerinnen beteiligt waren und sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Privatisierungsverträge hat die Treuhandanstalt inklusive ihrer Rechtsnachfolgerinnen (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben – BvS, TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH – jetzt TLG Immobilien GmbH, Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH – BVVG, Gesellschaft zur Privatisierung des Handels GmbH – GPH, Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH – GVV, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – LMBV, bitte einzeln aufschlüsseln) insgesamt geschlossen?
An wie vielen Gerichtsverfahren waren die Treuhandanstalt und deren Rechtsnachfolgerinnen beteiligt – als Klägerin, als Beklagte?
Wie viele Prozesse davon gehen auf Schadenersatzklagen zurück, wie viele auf Klagen nach Rückabwicklung von Kaufverträgen?
Wie viele Verfahren gegen die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerinnen wurden aufgrund von Beurkundungsmängeln des Kaufvertrags geführt?
Wie viele Prozesse haben die Treuhandanstalt und deren Rechtsnachfolgerinnen verloren, wie viele gewonnen, wie viele endeten mit einem Vergleich?
Wie viel Geld haben die Prozesse der Treuhandanstalt und deren Rechtsnachfolgerinnen den Bund gekostet (bitte nach Gerichts-, Anwalts- und Schadenersatzkosten aufschlüsseln)?
Wie viele der Prozesse gegen die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerinnen wurden in Berlin geführt, wie viele davon bei der 9. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, wie viele beim 14. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin?
Wie viele der Prozesse, bei denen die Treuhandanstalt oder eine ihrer Rechtsnachfolgerinnen Beklagte war, wurden außerhalb Berlins geführt?
Wie viele dieser außerhalb Berlins geführten Prozesse gegen die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerinnen gingen für die Treuhandanstalt verloren?
Wie viele Prozesse gegen die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerinnen laufen noch?
Wie viele Haftungsfreistellungen wurden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auftragnehmer der Treuhandanstalt und deren Rechtsnachfolgerinnen erteilt?
Wie viele Klagen gegen die Treuhandanstalt oder ihre Rechtsnachfolgerinnen wurden aufgrund der Freistellung von der Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit für Mitglieder der Führungsebene abgewiesen?
Wie viele externe Insolvenzverwalter hat die Treuhandanstalt beauftragt, um Unternehmen abzuwickeln?
Wie viele externe Insolvenzverwalter waren in Bezug auf ihre Tätigkeit für die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerinnen als Kläger oder als Beklagte an Prozessen beteiligt?
Welche Staatsanwaltschaften waren mit Verdachtsfällen gegen in- und externe Mitarbeiter der Treuhandanstalt und ihrer Rechtsnachfolgerinnen befasst?
Wie viele Strafverfahren wurden gegen Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft und deren Nachfolgegesellschaften sowie gegen externe, von der Treuhand mit der Ausübung ihrer Interessen beauftragten Personen eingeleitet (bitte nach einzelnen Delikten differenzieren)?