Zunehmende Aushöhlung des parlamentarischen Fragerechts unter Verweis auf Geheimschutzgründe
der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrej Hunko, Herbert Behrens, Steffen Bockhahn, Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten Jahren werden parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE LINKE. bzw. ihrer Abgeordneten vielfach nicht im öffentlichen Teil der entsprechenden Bundestagsdrucksachen beantwortet. Stattdessen wird mit dem Textbaustein „Die öffentliche Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich.“ geantwortet. Die Antwort der Bundesregierung sei als „Verschlusssache – Vertraulich“ oder höher eingestuft.
Die Bundesregierung beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, das sich zum Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen geäußert hatte (BVerfGE 124, 161 [193]). Gleichwohl werden der parlamentarische Informationsanspruch und die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit grundsätzlich bejaht.
Zu Recht, denn selbst in seinem jüngsten Urteil zum Organstreit in Sachen Fiskalpakt und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) betont das Bundesverfassungsgericht die einzuhaltenden Unterrichtungsrechte des Parlaments und die Öffentlichkeit solcher Unterrichtungen (BVerfG, 2 BvE 4/11 vom 19. Juni 2012, Absätze 1 bis 172).
Unter Betonung des „schützenswerten Interesses der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus“ wird aber inzwischen ein vermeintliches Staatswohl höher gestellt als eine öffentliche Auskunft an alle Abgeordneten und nicht einzelne Ausschüsse oder einzelne Abgeordnete.
Im vorliegenden Fall sind vor allem Initiativen aus den Bereichen Justiz und Inneres sowie Verteidigung betroffen. Antworten werden häufig lediglich in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zwar haben Abgeordnete hierzu Zugang. Dort eingesehene Informationen dürfen anderen Personen aber nicht zugänglich gemacht werden. Die Antworten können also nicht mit kritischen Aktivistinnen und Aktivisten, Anwältinnen und Anwälten oder Bürgerrechtsgruppen besprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Antworten an die Medien zu geben, um eine öffentliche Debatte einzuleiten bzw. zu einer solchen beizutragen. Tendenziell müsste auch unverantwortliches Regierungshandeln damit unter dem Teppich bleiben – weil die Bundesregierung es so will.
Gerade angesichts der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung im Bereich der Überwachungstechnologie ist eine Einschätzung von Seiten unabhängiger Expertinnen und Experten unbedingt erforderlich. Es ist zudem nicht ersichtlich, weshalb Auskünfte zu genutzter oder in der Entwicklung und Erforschung befindlicher Überwachungstechnologie oder forensischen Werkzeugen durch Behörden des Bundes dem Geheimschutz unterliegen sollen. Auch Fragen zu WLAN-Catchern, stillen SMS, Trojanern oder IMSI-Catchern wurden nur teilweise beantwortet. Die Öffentlichkeit muss wissen, in welchem Maße der Staat in Persönlichkeitsrechte seiner Bevölkerung eingreift. Dies gilt insbesondere für die Überwachungstechnologie, deren Erforschung und Entwicklung; denn Nutzerinnen und Nutzer moderner Informations- und Kommunikationsmittel müssen über Möglichkeiten des Auslesens ihrer intimen, schützenswerten Daten in Kenntnis gesetzt werden. Die Heimlichtuerei zu Möglichkeiten und Grenzen digitaler Überwachung sorgt für ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Regierung und ihren Polizeien und Geheimdiensten. Viele Menschen fühlen sich bespitzelt und überwacht – zum Teil wohl zu Recht.
Auch hinsichtlich der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit ist die nichtöffentliche Beantwortung problematisch: So konnten etwa Gesetzesverstöße des britischen verdeckten Ermittlers Mark Kennedy nicht restlos aufgeklärt werden, weshalb kein politischer Druck hinsichtlich einer juristischen Verfolgung im Entsendeland erreicht werden kann. Die britische Regierung antwortet der Fraktion DIE LINKE. nicht auf entsprechende Anfragen. Eine politische Aufklärung solcher Vorgänge wird damit von der Bundesregierung verhindert, obwohl zweifellos ein großes öffentliches Interesse an einer solchen Aufklärung vorherrscht.
Beispielhaft hinsichtlich der ausschweifenden Nichtbeantwortung im öffentlichen Teil seien die folgenden parlamentarischen Initiativen erwähnt:
- „International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizeien“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9844)
- „Internationale Polizeizusammenarbeit zur Kontrolle politischer Gruppen am Beispiel Umwelt- und Tierrechtsaktivismus“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8677)
- „,Strategische Fernmeldeaufklärung‘ durch Geheimdienste des Bundes“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9305)
- „Computergestützte Kriminaltechnik bei Polizeibehörden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8544 (neu))
- Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 des Abgeordneten Andrej Hunko zu Beiträgen privater Firmen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der „International Working Group on Police Undercover Activities“ (Bundestagsdrucksache 17/8637)
- Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 64 des Abgeordneten Andrej Hunko zum Austausch deutscher und US-Behörden über den gewaltsamen Tod des Samir H. durch eine US-Drohne in Pakistan (Plenarprotokoll 17/177)
- Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Andrej Hunko zur Technik zum Auslesen von Daten von Mobiltelefonen bei Bundesbehörden (Bundestagsdrucksache 17/9887)
- „Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8535)
- „Getöteter deutscher Staatsbürger bei einem US-Drohnenangriff in Pakistan im Oktober 2010“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9533)
- „Auftragsvergabe an private Dienstleister im Bereich des Bundesministeriums des Innern“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10077).
Die Bundesregierung hat zudem nicht immer deutlich gemacht, welches konkret zu schützende Gut eine öffentliche Beantwortung verletzen würde. Es drängt sich der Verdacht auf, dass unliebsame Fragen zunehmend durch den genannten Textbaustein blockiert werden sollen. Eine substantiierte Begründung fehlt häufig. Die Fragesteller vermuten, dass gerade jene Abgeordneten, die häufig von ihrem Fragerecht Gebrauch machen, durch eine Nichtbeantwortung im öffentlichen Teil entmutigt werden sollen.
Bei der Auslegung und Anwendung des Begriffs der Gefährdung des Staatswohls ist die Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts im Verfassungsgefüge zu berücksichtigen. Der Begriff ist angesichts der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts restriktiv auszulegen (vgl. Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, § 17, Rn. 24). Die bloße Möglichkeit eines Nachteils reicht nicht aus, es muss eine bestimmte Wahrscheinlichkeit für dessen Eintritt bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 19. April 2010 – 20 F 13/09).
Ein umfassendes öffentliches Geheimhaltungsinteresse ist nicht mit Erwägungen begründbar, die im Ergebnis nur auf den Hinweis hinauslaufen, dass in dem zu beurteilenden Fall Sicherheitsbehörden tätig geworden seien. Auch ein Hinweis auf von den Sicherheitsbehörden wahrzunehmende Aufgaben – mögen diese auch noch so bedeutsame Anliegen betreffen – vermag eine Geheimhaltung nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26. Mai 1981 – 2 BvR 215/81, Rn. 77). Der Schutz nachrichtendienstlicher Belange besteht nicht um seiner selbst willen, sondern wird nur mit Blick auf die künftige Arbeit der Sicherheitsbehörden gewährt. Bei seit langem abgeschlossenen Vorgängen muss daher erkennbar sein, dass ihre vollständige Offenlegung auch heute noch Rückschlüsse auf die gegenwärtige Arbeitsweise oder die gegenwärtige Aufklärungsarbeit des Bundesnachrichtendienstes zulässt (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2012 – 20 F 1.11). Diesen Anforderungen werden die Antworten der Bundesregierung immer weniger gerecht. So erschließt sich beispielsweise nicht, warum die Information, auf wessen Initiative die Gründung der International Working Group on Police Undercover Activities (IWG) vor über 20 Jahren erfolgte, geeignet sein soll, die heutige Kriminalitätsbekämpfung erheblich zu beeinträchtigen. Das Fragerecht von Abgeordneten wird somit in Frage gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Teilantworten auf Kleine Anfragen wurden in der 16. und 17. Legislaturperiode lediglich in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt (bitte unter Angabe der jeweiligen Initiative und der nicht oder nicht öffentlich beantworteten Einzelfragen tabellarisch darstellen)?
Wie viele Teilantworten auf Kleine Anfragen wurden in der 16. und 17. Legislaturperiode unter Verweis auf Geheimschutzgründe nicht beantwortet (bitte unter Angabe der jeweiligen Initiative und der nicht beantworteten Einzelfragen tabellarisch darstellen)?
Welche Interessen sollen mit den zu den Fragen 1 und 2 nicht oder nicht öffentlich gegebenen Antworten jeweils konkret geschützt werden (bitte die jeweilige Begründung für die nicht oder nicht öffentlich erfolgten Antworten aufführen)?
Wie verteilen sich nicht beantwortete Fragen auf die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen (bitte für jedes Jahr nummerisch und prozentual darstellen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Öffentlichkeit stets wissen muss, in welchem Maße der Staat in Persönlichkeitsrechte seiner Bevölkerung eingreift?