Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Niema Movassat, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Weitergabe personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stets ein problematischer Vorgang. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in mehreren Sicherheitsabkommen mit ausländischen Staaten zu einem solchen Informationsaustausch verpflichtet. Als Anlass für eine Datenübermittlung enthalten einige der Abkommen äußerst vage Begriffe wie etwa „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“. Dieser Begriff ist nicht definiert. Die Fragesteller gehen davon aus, dass er von autoritären Regimen wesentlich strenger gefasst wird als etwa von der Bundesregierung.
Die Fragesteller wollen erfassen, in welchem Ausmaß deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, austauschen. Die Kleine Anfrage knüpft in diesem Sinne an die auf Bundestagsdrucksache 17/10735 beantwortete an, ohne sich auf jene Daten zu beschränken, die alleine auf Grund der Sicherheitsabkommen ausgetauscht werden, und trägt in diesem Sinne Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung Rechnung.
Den Fragestellern ist bewusst, dass nicht jede Datenweitergabe an ein autoritäres Regime quasi als Beihilfe zu Menschenrechtsverletzung anzusehen ist, sie wollen aber sichergehen, dass hierbei die notwendige Sensibilität gewahrt ist. Zugleich ist ihnen bewusst, dass auch Staaten, die nicht im Ruf stehen, autoritär regiert zu werden, bisweilen menschenrechtswidrig handeln, genannt seien hier nur die sogenannten extraordinary renditions (illegale Entführungen durch den CIA), für die nach Einschätzung des Europarat-Ermittlers Dick Marty (http://assembly.coe.int/main.asp?link=/documents/workingdocs/doc07/edoc11302. htm) auch westeuropäische Demokratien Verantwortung tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie häufig wurden in den Jahren 2010 und 2011 jeweils personenbezogene Daten an die Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten übermittelt (bitte jeweils die Angaben pro Staat aufschlüsseln)?
a) Über wie viele Personen wurden Daten an die jeweiligen Sicherheitsbehörden übermittelt?
b) Wie häufig wurde als Grund jeweils Terrorismus, organisierte Kriminalität, Straftaten von erheblicher Bedeutung, Straftaten von nicht erheblicher Bedeutung, Gefährdung des öffentlichen Friedens angegeben?
c) Nach welchen (ggf. weiteren) Kategorien werden die Datenübermittlungen dokumentiert?
Wie häufig hat die Bundesregierung bzw. die übermittelnde Stelle die ausländischen Sicherheitsbehörden um eine Unterrichtung über die Verwendung der übermittelten Daten und die dadurch erzielten Ergebnisse ersucht (bitte pro Staat angeben)?
a) Inwiefern wurden diese Ersuchen erfüllt bzw. nicht erfüllt?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den erhaltenen Auskünften?
c) Welche Probleme und Defizite bei der Verwendung der Daten sieht die Bundesregierung?
Wie häufig sind Übermittlungsersuchen ausländischer Sicherheitsbehörden (bitte jeweiligen Staat angeben) nicht erfüllt worden, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Grund für die Nichterfüllung?
Wie häufig wurden Übermittlungsersuchen, die an ausländische Sicherheitsbehörden gerichtet wurden, von diesen nicht erfüllt, und was wurde als Grund für die Nichterfüllung angegeben (bitte pro Staat angeben)?
Hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Ersuchen um Datenübermittlung aufgrund Eilbedürftigkeit zunächst nur mündlich formuliert, dann aber nicht innerhalb einer Woche schriftlich bestätigt worden sind, und wenn ja,
a) vonseiten welcher Staaten,
b) wie häufig,
c) was war Gegenstand der Ersuchen und ist ihnen stattgegeben worden und
d) welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik des Begriffs „öffentliche Sicherheit“ als Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden angesichts der Tatsache, dass dieser Begriff nicht definiert ist und von autoritären Staaten mit wesentlich anderem Inhalt gefüllt werden kann als von der Bundesregierung (was auch für die von der Bundesregierung abgeleiteten Begriffe wie insbesondere Freiheit und Ehre gilt, vgl. Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 17/10735)?
Aus welchem Grund strebt sie bei der Neufassung von Sicherheitsabkommen mit ausländischen Staaten die Aufnahme einer Regelung an, sich auch bei Gefahren für die „öffentliche Sicherheit“ zu einer Datenübermittlung zu verpflichten, ohne diesen Begriff zu definieren und damit auszuschließen, dass dieser Begriff insbesondere von autoritär regierten Staaten willkürlich interpretiert wird?