Die Energiewende im Hotel- und Gaststättengewerbe
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Rolf Hempelmann, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Fritz Rudolf Körper, Ute Kumpf, Andrea Nahles, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Energiewende wurde nach 1998 durch die rot-grüne Regierungskoalition eingeleitet. Diesen gesellschaftlichen Konsens hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2009 durch die Verlängerung der Laufzeit der Atomkraftwerke aufgekündigt. Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung eine erneute Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen. Bisher hat die schwarz-gelbe Bundesregierung noch kein Konzept zur ganzheitlichen Gestaltung der Energiewende vorgelegt.
Es ist zu erwarten, dass die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Schaffung der ganzheitlichen Rahmenbedingungen und bei der Abstimmung über die Energieträger zu Kostensteigerungen auch im Hotel- und Gaststättenbereich führen wird. Dieser Wirtschaftsbereich ist geprägt durch Dienstleistungen, die mit erheblichen Energieverbräuchen verbunden sind.
Laut Saisonumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V. vom Sommer 2012 betrachten Unternehmen der Tourismusbranche die Energiepreissteigerungen als Geschäftsrisiko Nummer 1. 80 Prozent der Unternehmen im Gastgewerbe sind von den hohen Aufwendungen beim Energieverbrauch betroffen. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und um die Energieeffizienz in den Betrieben des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes zu erhöhen, führt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband) bereits seit 2006 die „Energiekampagne Gastgewerbe“ durch und berät seine Unternehmen über Leistungen aus Förderprogrammen. Die Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe investieren dadurch zunehmend in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Das sind z. B. Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtungs- und Heizungsanlagen, der Gebäudedämmung sowie der Kühlsysteme. Hierbei geht es insgesamt sowohl um die Steigerung der Energieeffizienz – Kernelement der Energiewende – als auch um die Entwicklung des Bewusstseins der Gäste im Tourismusbereich.
Die möglichen technischen Lösungen werden derzeit noch nicht in allen Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes realisiert. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen haben trotz der Förderprogramme Schwierigkeiten, die Kostensteigerungen aufzufangen. Hemmnisse hierbei sind die Unübersichtlichkeit der Förderprogramme, die unterschiedlichen Programmträger sowie die oft aufwändigen Antragsverfahren selbst.
Für Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe kommt es insbesondere darauf an, die Energieversorgung so zu gestalten, dass Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz gewährleistet und Mehrkosten für die Gäste begrenzt werden. Es ist unabdingbar, dass von der Bundesregierung ein Masterplan erstellt wird, der alle Elemente der Energiepolitik und der Energiewende enthält und dabei für die Wirtschaft und für die Verbraucher die Kostenfolgen transparent darstellt. Die Energiewende muss im nationalen und europäischen Rahmen ganzheitlich und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen gestaltet werden. Die möglichen Entlastungspotenziale insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes und für die Verbraucher müssen ausgeschöpft werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienzsteigerung existieren derzeit, von denen das Hotel- und Gaststättengewerbe profitiert, und welcher Mittelabfluss erfolgte in den Jahren 2000 bis heute (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Förderprogramme der Länder zur Energieeffizienzsteigerung sind der Bundesregierung bekannt, von denen das Hotel- und Gaststättengewerbe profitiert?
Welche Förderprogramme der Europäischen Union zur Energieeffizienzsteigerung sind der Bundesregierung bekannt, von denen das Hotel- und Gaststättengewerbe profitiert, und in welchen Regionen können Betriebe diese in Anspruch nehmen?
Erwägt die Bundesregierung die Förderprogramme und die Antragsverfahren im Bereich der Erhöhung der Energieeffizienz im Interesse der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe überschaubarer zu gestalten, um damit den Bearbeitungsaufwand für die Antragsteller und die Projektträger zu reduzieren, und welche Schritte sind hierzu vorgesehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung neue Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz im Hotel- und Gaststättengewerbe aufzulegen, und will sie hierbei neue Fördertatbestände definieren?
Bis wann wird die Bundesregierung den Masterplan für die Energiewende aufstellen, welche konkreten Maßnahmen soll dieser beinhalten, und welchen Stellenwert hat hierbei das Hotel- und Gaststättengewerbe?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass energieeffizient geführte Einrichtungen des Hotel- und Gaststättengewerbes wichtige Impulse für ein umweltbewusstes Verhalten ihrer Gäste ausüben und einen Nachahmungseffekt auslösen können (bitte mit Begründung)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Entwicklung der betriebswirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienz beim Betrieb von Einrichtungen des Hotel- und Gaststättengewerbes, und lässt sich ein Trend zu mehr energieeffizientem Handeln erkennen?
Welches sind nach Einsch��tzung der Bundesregierung die maßgeblichen Hemmnisse, die Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe daran hindern, ihre Häuser nach dem Stand der Technik in Sachen Energieeffizienz zu optimieren?
Welche Auswirkungen auf die Preise im Hotel- und Gaststättengewerbe erwartet die Bundesregierung, wenn bis 2050 alle Häuser des Hotel- und Gaststättengewerbes nach dem neuen Stand der Technik energetisch optimiert werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nicht nur von Gebäuden, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden und denen insbesondere in den EU-Richtlinien zur Energieeffizienz ein Vorbildcharakter zugedacht wird, sondern auch von gewerblich genutzten Bauten mit hohem Publikumsverkehr, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, eine Vorbildwirkung auf private Eigentümer ausgehen kann?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Betriebe dieser Branche in die Lage zu versetzen, diesem Vorbildcharakter gerecht zu werden?
Welche Fördermaßnahmen hat die Bundesregierung in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2013 zur Steigerung der Energieeffizienz aufgenommen, und welche Ansätze sind speziell für das Hotel- und Gaststättengewerbe geeignet?
Wird sich der Bund in Zukunft unterstützend an Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich der Unternehmen des DEHOGA Bundesverbandes nach Ablauf des derzeitigen Programms „DEHOGA Energie- und Umweltkonzept“ beteiligen?
Sind der Bundesregierung Tatsachen oder Pläne bekannt, mit denen die Unternehmen der Energieversorgung in ihren Lieferverträgen die besondere Situation der Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe berücksichtigen – beispielsweise durch Sonderverträge?