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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand und Perspektive der "Dual-Use"-Problematik in der biologischen Sicherheitsforschung an hochpathogenen Erregern

Förderung der Forschung an hochpathogenen Erregern, Forschungsfinanzierung im Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit und im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, Detailfragen zu Hochsicherheitslaboren (BL-3 und BL-4), Entscheidungskriterien und -gremien für die Veröffentlichung von Studien mit "Dual use"-Aspekten, Konsequenzen aus der Publikation der H5N1-Studien, Verhaltenskodizes für Forscher bzgl. Biosicherheit, Schutzmaßnahmen vor biologischen Erregern, Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung im biologischen Bereich sowie Gefährdungs- und Missbrauchspotenzial, Instrumente zur Abwehr militärischer Angriffe mit biologischen Waffen<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1116924. 10. 2012

Stand und Perspektive der „Dual-Use“-Problematik in der biologischen Sicherheitsforschung an hochpathogenen Erregern

der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Wolfgang Hellmich, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Carola Reimann, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Technikverfahren oder Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck, welche militärisch wie auch zivil genutzt werden können, werden unter Fachleuten mit dem Begriff „dual use“ bezeichnet. Im Bereich der Biowissenschaften befürchten Experten, dass Technologien, Materialien und das Wissen über zum Beispiel Viren und deren Verbreitung oder Ausbringung für die Entwicklung von Biowaffen zum Beispiel durch Terroristen genutzt werden könnten. Auch in diesem Fall spricht man von der „Dual-Use“-Problematik. Dabei geht es aber anders als bei den meisten konventionellen „Dual-Use“-Gütern wie zum Beispiel Lkws oder Motoren nicht nur um Geräte und Materialien, sondern insbesondere auch um Wissen. In der Wissenschaft, insbesondere in der Grundlagenforschung, ist die Veröffentlichung von Ergebnissen eine maßgebliche Voraussetzung für die Überprüfung und Fortentwicklung des Wissens und der Erkenntnisse. Eine Begrenzung des Wissens und damit eine Einschränkung (soweit dies überhaupt möglich ist) der Erkenntnismöglichkeiten müssen also sehr gut begründet werden.

Aktuell ist das Thema „dual use“ durch die Diskussionen über die Veröffentlichung zweier Studien zur Übertragbarkeit des H5N1-Virus von Ron Fouchier bzw. Yoshihiro Kawaoka in den Fokus gerückt. Dabei wurde das hochpathogene, aber nicht von Mensch zu Mensch übertragbare H5N1-Virus genetisch so verändert, dass es – zumindest bei Frettchen – über die Luft übertragbar war. Einige Experten befürchten, dass das veröffentlichte Wissen für terroristische Zwecke genutzt werden könnte. Mit dieser Begründung entschieden sich im Dezember 2011 die Mitglieder des „National Science Advisory Board for Biosecurity“ (NSABB) der USA gegen eine vollständige Veröffentlichung der Studien. Eine „Study-Group“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kam im Februar 2012 zu dem Schluss, dass die Studien prinzipiell notwendig im Kampf gegen Infektionskrankheiten seien und deshalb vollständig veröffentlicht werden sollten. Die NSABB schloss sich diesem Votum später an, so dass beide Studien Mitte 2012 komplett in den angesehenen Fachzeitschriften „Science“ bzw. „nature“ veröffentlicht werden konnten. Die Unsicherheit der beteiligten Einrichtungen und Personen, ob das Gefährdungspotenzial durch den Erkenntnisgewinn für die Grippebekämpfung aufgewogen wird, zeigt, wie unsicher selbst Expertinnen und Experten in „Dual-Use“-Fragen in den Naturwissenschaften agieren.

Darüber hinaus wurde ebenfalls anlässlich dieser Diskussionen der Mangel an klaren Richtlinien zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials biowissenschaftlicher Forschung und zum Umgang mit potenziell missbrauchsgefährdeten Studien offenbar.

Auch nach der Veröffentlichung ging die Diskussion um den richtigen Umgang mit ähnlichen Publikationen im Bereich der Lebenswissenschaften weiter. Insbesondere in den USA wird nun diskutiert, welche Forschung notwendig ist und welche Strukturen dafür gebraucht werden, um in ähnlichen Fällen adäquater und schneller entscheiden zu können. In Deutschland werden diese Diskussionen bisher nur vereinzelt geführt. So beschäftigt sich seit Kurzem der Deutsche Ethikrat mit dem Thema „Biosicherheit und Forschungsfreiheit“. Denn auch in Deutschland wird an öffentlich finanzierten Forschungsinstituten an hochpathogenen Viren und Bakterien geforscht und darüber publiziert. Aus diesem Grund wird sich der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages im November 2012 in einem Expertengespräch mit den „Dual-Use“-Aspekten in den Biowissenschaften auseinandersetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Mit welcher Summe hat die Bundesregierung – aufgeschlüsselt nach Ressorts – die Forschung an hochpathogenen Erregern jährlich seit 1999 gefördert?

2

Welche Summe wurde bisher im Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit für den Bereich der Forschung an und mit hochpathogenen Erregern ausgegeben bzw. zugesagt (bitte nach Projekten auflisten)?

Wie hoch war der finanzielle Anteil der Geistes- und Sozialwissenschaften (bitte nach Projekten auflisten)?

3

Welche Summe wurde bisher im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (2007 – 2013) für die Forschung an und mit hochpathogenen Erregern ausgegeben bzw. zugesagt (bitte nach Projekten auflisten)?

Wie hoch war der finanzielle Anteil der Geistes- und Sozialwissenschaften (bitte nach Projekten auflisten)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Hochsicherheitslabore (BL-3 und BL-4) seit 1999 in Deutschland entwickelt (bitte Anzahl der Labore nach BL-3 und BL-4 pro Jahr bis heute angeben)?

5

Welche Hochsicherheitslabore der Stufen BL-3 und BL-4 existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland (bitte nach Orten und Datum der ersten Arbeitsaufnahme/Eröffnung sowie Jahren der letzten umfassenden Renovierung und Trägern der Einrichtung auflisten)?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Hochsicherheitslabore (BL-4) bzw. vergleichbarer Labore nach 2001 in Europa, den USA und Russland verändert?

7

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung 1999 und 2011 an hochpathogenen Erregern/bioterroristisch relevanten Erregern in Deutschland gearbeitet (ohne Diagnostik)?

8

Welche Zugangsbeschränkungen gibt es für BL-3- bzw. BL-4-Labore in Deutschland?

9

Wie werden Personen überprüft, die einen Zugang zu einem BL-4-Labor erhalten sollen, werden diese Überprüfungen nach einer gewissen Zeit wiederholt, und unter welchen Umständen verliert man die Zugangsberechtigung wieder?

10

Welche Gremien entscheiden in Deutschland über die Publikation einer Studie mit „Dual-Use“-Aspekten?

11

Welche Unfälle hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 in deutschen BL-3- und BL-4-Laboren gegeben (bitte Datum, Ort, Anzahl der Betroffenen, involviertes Agens auflisten)?

12

Nach welchen Kriterien wird in Deutschland über die Veröffentlichung einer Studie mit „Dual-Use“-Aspekten“ entschieden?

13

Welchen Publikationsbeschränkungen unterliegen Biowissenschaftler, die sich an Forschungsprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beteiligen?

14

Welche Fragen sollten nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Forschung an hochpathogenen biologischen Erregern prioritär bearbeitet werden?

15

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Debatte über die Publikation der H5N1-Studien bereits gezogen, und welche Konsequenzen plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode zu ziehen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz von Verhaltenskodizes für die Forschung an biologischen Erregern, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Forscherinnen/Forscher gegen Verhaltenskodizes zur Forschung an biologischen Erregern verstoßen haben?

17

Welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung, um die Sensibilität von angehenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die „Dual-Use“-Problematik zu erhöhen (etwa im Hinblick auf die Voraussetzungen für einen Zugang zu einem BL-3- oder BL-4-Labor)?

18

In welchen internationalen Gremien ist nach Kenntnis der Bundesregierung die „Dual-Use“-Problematik im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der H5N1-Papiere diskutiert worden, bzw. ist eine solche Diskussion geplant, und welche Position hat bzw. wird Deutschland dabei vertreten?

19

Welche Eigenschutzmaßnahmen vor biologischen Erregern stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rettungskräften in Deutschland zur Verfügung, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die lokalen Rettungskräfte darüber informiert sind, dass in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Forschungen etwa in einem BL-3- oder BL-4-Labor stattfinden?

20

Welchen Wissensstand hat nach Einschätzung der Bundesregierung die deutsche Bevölkerung zu möglichen Gefahren im Bereich der biologischen Erreger?

Hat die Bundesregierung Maßnahmen implementiert, um im Notfall die Bevölkerung sachkundig und umfassend informieren zu können, bzw. sind solche Maßnahmen geplant?

21

Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus dem Klimawandel für den Ausbruch von Infektionskrankheiten in Deutschland?

22

Welche Fähigkeiten (etwa zur Quarantäne) besitzt Deutschland an seinen Grenzen (insbesondere an internationalen Flughäfen), um das Einschleppen von Krankheitserregern zu minimieren?

23

Welche Konsequenzen zum Schutz der Bevölkerung hat die Bundesregierung aus dem Umgang mit SARS und der Vogelgrippe gezogen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit von BL-4-Laboren in weniger entwickelten Ländern?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Moratorium der 39 Influenza-Wissenschaftler vom Januar 2012, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich deutsche Forscherinnen und Forscher an dieses Moratorium halten sollten?

26

Bis wann sollte nach Einschätzung der Bundesregierung dieses Moratorium aufrechterhalten werden?

27

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Strukturplanungen in den USA für einen verbesserten Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung im biologischen Bereich?

28

War es nach Meinung der Bundesregierung richtig, die H5N1-Studien von Ron Fouchier und Yoshihiro Kawaoka zu veröffentlichen, und wenn ja, welchen wissenschaftlichen Gewinn sieht die Bundesregierung in der Veröffentlichung, und wenn nein, auf Grund welchen Risikos hätte die Studie aus ihrer Sicht nicht veröffentlicht werden sollen?

29

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach Zerstörung der letzten weltweiten Pockenbestände in den USA und Russland?

30

Ist nach Meinung der Bundesregierung die EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) in der jetzigen Form ausreichend, um adäquat mit möglichen sicherheitsrelevanten Ergebnissen aus der biowissenschaftlichen Forschung umzugehen?

31

Welche Verhaltenskodizes zum Thema Biosicherheit sind der Bundesregierung bekannt?

32

Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Erarbeitung von Verhaltenskodizes in den Biowissenschaften unterstützt, und falls ja, welche, und mit welchem Erfolg?

33

Welche Agenzien bzw. Techniken schätzt die Bundesregierung als sicherheitspolitisch besonders problematisch ein?

34

Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass die steigende Anzahl der Zugangsberechtigten zu Hochsicherheitslaboren die Gefahr eines Unfalls oder Missbrauchs proportional erhöht?

35

Sieht die Bundesregierung in Bezug auf das Missbrauchspotenzial der synthetischen Biologie Regelungsbedarf auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene?

36

Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht die Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatzsicherheit, Einkommen, Berufschancen etc.) von Zugangsberechtigten zu Hochsicherheitslaboren in Deutschland?

37

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, die zuvor Zugang zu BL-3- oder BL-4-Sicherheitslaboren hatten, in ein Land ausgewandert sind, von dem Risiken für die internationale Sicherheit ausgehen?

38

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Diskussion über „legal ownership“ von neu auftretenden Viren oder Bakterien?

39

Wie viele biowaffen- bzw. bioterrorrelevante Agenzien sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 in deutschen Laboren als gestohlen gemeldet worden?

40

Sind der Bundesregierung weltweit seit 1999 Fälle eines terroristischen oder kriminellen Einsatzes biologischer Erreger bekannt?

41

Liegen der Bundesregierung Informationen über biowaffentechnologische Forschungen im internationalen Kontext militärischer Forschung vor?

42

Welcher Stand ist bei der Erforschung und Entwicklung von Instrumenten zur Abwehr militärischer Angriffe mit biologischen Waffen erreicht?

Berlin, den 24. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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