Brandverhalten von Baustoffen
der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Gabriele Groneberg, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auf der Konferenz der Bauminister der Länder in Saarbrücken, am 21. September 2012, wurde auch die Problematik des Brandverhaltens von Dämmstoffen aus Polystyrol an Fassaden und die Risiken bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) diskutiert. Nach den Berichten über Brandereignisse durch verschiedene Medien und den warnenden Hinweisen von Feuerwehren wurde auf Ansinnen des Bundeslandes Hessen auf eine Beantwortung dieser wichtigen Fragen für den Schutz der Bewohner solcher Häuser, aber auch der Feuerwehrleute, und auf eine konkrete Analyse bestehender drängender Fragen hingewirkt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen wurde beauftragt, unter Einbeziehung der Feuerwehren die relevanten Brandereignisse von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyrol-Dämmstoffen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Gefahren bei Montagezuständen zu untersuchen und konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Brandschutz generell ist ein Flickenteppich in Deutschland. Die Regelungen sind sehr unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8285 „Dämmstoffprüfung auf Brandgefahr“) sieht die Bundesregierung die Verantwortung für den Brandschutz hauptsächlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Gleichzeitig werden die bauaufsichtlichen Zulassungen für Baustoffe über das „Deutsche Institut für Bautechnik“ erteilt. Ebenso befindet sich der Bund in der Pflicht der Umsetzung der EU-Richtlinie, die eine Klassifizierung der Dämmstoffe nach harmonisierter europäischer Norm fordert, die im Widerspruch zur deutschen Klassifizierung nach DIN 4102 steht.
Wärmedämmung ist ein wesentlicher Bestandteil für die Umsetzung der Energiewende und zur Erreichung der nationalen und europäischen Ziele der CO2-Einsparungen auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor, der immerhin 40 Prozent der Einsparpotenziale birgt. Die Sensibilität sowohl bei Immobilienbesitzern als auch bei Mietern in Bezug auf Wärmedämmung ist deutlich erhöht, was insgesamt für die Energiewende zu begrüßen ist. Umso fataler wäre eine Verunsicherung oder das Verharren auf ungeklärten Fragen für eventuelle Gefahren, die hier zurzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die Dämmdicken der Systeme nehmen aufgrund steigender Anforderungen an den Wärmeschutz kontinuierlich zu, so dass in zunehmendem Maße Fragen des Brandschutzes bei diesem auf Erdöl basierten Schaumstoffprodukt geklärt werden müssen, um eine Verunsicherung oder gar Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden.
Mit der Auflösung der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) durch die neue EU-Bauproduktenverordnung steht die Anpassung zahlreicher nationaler Vorschriften an den veränderten Rechtsrahmen bevor. Die Umsetzung der alten EU-Bauproduktenrichtlinie ist seit Längerem Gegenstand mehrerer durch die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland geführter Vertragsverletzungsverfahren (Nummern 2004/5116 und 2005/4743). Gegenstand dieser Verfahren sind insbesondere die in der Bauregelliste B vorgesehenen Zusatzanforderungen an Produkte, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind und die CE-Kennzeichnung tragen. Die Kommission rügt, dass die bestehenden Zusatzanforderungen gegen die europäischen Vorgaben verstoßen. In der letzten Sitzungswoche wurde hierzu das Bauproduktengesetz beschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bauministerkonferenz der Länder hinsichtlich der Überprüfung der Risiken zur Dämmung mit erdölbasierten Schaumstoffen?
Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Klassifizierung des Brandverhaltens der Schaumstoffprodukte EPS zur Wärmedämmung (welche nach Norm DIN EN 13501 als „E“, also „normalentflammbar“ klassifiziert sind) gegenüber der nationalen Einstufung nach DIN 4102 als „schwerentflammbar“ (B1)?
Sieht die Bundesregierung in der Aufbringung einer Putzschicht auf einen brennbaren Dämmstoff einen wirklichen Schutz vor der Entflammbarkeit des brennbaren Materials Polystyrol?
Welche Begründung gibt es aus Sicht der Bundesregierung an dem in den Fachgremien von dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) und der EU Kommissionsdienste als ungeeignet angesehenen Prüfverfahren gemäß DIN 4102 Teil 14 und 15, dem sogenannten „Brandschachttest“, festzuhalten und damit die seit 2001 verabschiedeten europäischen harmonisierten Normen nicht in Deutschland einzuführen und dementsprechend anzuwenden?
Stellt oben genanntes Prüfverfahren einen Verstoß gegen die europäischen Verträge dar?
Ist dieser mögliche Verstoß der nationalen Brandklassifizierung gegen die europäischen Verträge unter anderem auch Grund für das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie?
Wie schätzt die Bundesregierung die Warnungen der Feuerwehrleute und Brandschutzexperten hinsichtlich der ausgehenden Gefährdungen durch schaumstoffbasierte Dämmstoffe ein?
Welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung aus den Aussagen dieser Experten ab?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Energiewende und den wesentlichen Bestandteil der energetischen Gebäudesanierung zur Erfüllung der europäischen Klimaschutzziele, wenn die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Mietern weiterhin anhält?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Brandeigenschaften schaumstoffbasierter Dämmstoffe in Abhängigkeit von verschiedenen Bauphasen, aber auch nach Fertigstellung des Gebäudes und bei eventuellen Schadenseinflüssen am fertigen Bauobjekt?
Welche Änderungen hinsichtlich der Förderung der Gebäudedämmung und energetischer Standards und Handlungsempfehlungen zum energetischen Sanieren hält die Bundesregierung in Bezug auf die Brandeigenschaften und Brandklassifizierung von Dämmsystemen für erforderlich?
Welche maßgeblichen Schritte zur Harmonisierung des Brandschutzes in Deutschland sieht die Bundesregierung vor?
Wie ist der aktuelle Stand der Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der Bauproduktenrichtlinie?
Welche Schritte im Rahmen der Tätigkeit des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) hält die Bundesregierung für angezeigt, um – neben der Einführung der Vorgaben durch das „Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten“ – die europarechtskonforme Umsetzung und Anwendung der EU-Bauproduktenverordnung sicherzustellen?
Welche Formen des Berichts und der Evaluierung der Arbeit des DIBt bestehen bislang auf Bundesebene?
Welche Ergebnisse haben diese hervorgebracht?
Welche Aspekte sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Überwachung und Begutachtung des DIBt durch eine organisatorisch und sachlich unabhängige Stelle?
Welche Aspekte sprechen angesichts der europäischen Harmonisierungsregelungen im Bereich des Bauproduktenrechts für eine Bündelung von Zuständigkeiten beim DIBt?
Welche hoheitlichen Aufgaben müssen aus Sicht der Bundesregierung notwendigerweise durch das DiBt wahrgenommen werden?
Ist die bestehende Praxis, maßgebliche Vorgaben für die Anforderungen an bauaufsichtliche Zulassungen durch untergesetzliche technische Regeln zu bestimmen, nach Auffassung der Bundesregierung nach wie vor zweckmäßig und mit geltendem Recht vereinbar, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften?