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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zu sanierende Auslandsbauten des Bundes

Sanierungs- und Neubaubedarf bei Auslandsliegenschaften: Bedarf bis 2018 sowie zeitliche und finanzielle Umsetzung, personelle Ressourcen für die zeitnahe Realisierung, zuständige Beschäftigte im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie seit 2009 abgebaute Stellen; Verhandlungen zur Übernahme von Projekten im Rahmen der Organleihe: Treffen von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit den Obersten Baubehörden von Bayern und Baden-Württemberg, Anpassungen der Verwaltungsabkommen, Sach- und Personalkosten<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

18.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1160920. 11. 2012

Durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zu sanierende Auslandsbauten des Bundes

der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Bund ist für die Sanierung und den Erhalt von Gebäuden und Liegenschaften, die im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sind, im Ausland zuständig. Nach Aussagen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herrscht bei den Auslandsliegenschaften ein erheblicher Sanierungs- und Neubaubedarf. Die von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP getragene Mehrheit im Deutschen Bundestag im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel reichen bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken. Gleichzeitig steht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), das im Auftrag der Bundesregierung die Auslandsbauten betreut, unter einem erheblichen Druck, Personal einzusparen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland haben einen akuten Sanierungs- und Erneuerungsbedarf bis 2018 (bitte nach Zuständigkeiten aufschlüsseln)?

2

Welche zeitliche und finanzielle Umsetzung sehen die Planungen der Bundesregierung bei den o. g. Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland vor?

3

Ist das BBR mit den aktuellen personellen Ressourcen aus dem Bundeshaushalt in der Lage, die o. g. Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland zeitnah zu realisieren, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Personen sind derzeit im BBR in der Abteilung, die für die Realisierung von Sanierungen und Ausbau von zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland zuständig sind, beschäftigt, und wie viele Stellen sind seit dem 1. Dezember 2009 abgebaut worden?

5

Warum verhandelt das BMVBS derzeit mit den Obersten Baubehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg über eine Übernahme der Realisierung von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland auf dem Wege der Organleihe, und was ist der Grund, dass der Bund nicht mit allen 16 Bundesländern über eine Übernahme der Projekte im Rahmen der Organleihe verhandelt?

6

Wann hat es welche Verhandlungstreffen zwischen Vertretern des BMVBS mit den Obersten Baubehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg gegeben?

7

Über welche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland auf dem Wege der Organleihe haben Vertreter des Bundes mit Vertretern der Obersten Baubehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg bisher verhandelt, und welche Projekte sollen nach den bisherigen Überlegungen des Bundes durch welches Bundesland umgesetzt werden?

8

Welche Anpassungen der Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den beiden o. g. Bundesländern wären zur Umsetzung einer Übernahme der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland auf dem Wege der Organleihe notwendig?

9

In welcher Höhe würden dem Bund Kosten entstehen, die er den Bundesländern erstatten müsste, wenn es zu einer Übernahme der Realisierung von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland auf dem Wege der Organleihe durch die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg kommen würde, und welche Zahlungen würden an welches Bundesland in den nächsten fünf Jahren erfolgen?

10

Welche Sach- und Personalkosten sind zusätzlich für das BBR durch den Bundeshaushaltsgeber zur Verfügung zu stellen, wenn die Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland, die durch die Länder Bayern und Baden-Württemberg übernommen werden sollen, nicht ausgelagert würden und durch das BBR realisiert würden?

11

Hat das BMVBS die Frage geprüft, ob eine interne Realisierung der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland durch das BBR mit Hilfe von befristet eingestellten neuen Beschäftigten realisiert werden könnte, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Bundesministerium gekommen?

12

Wann ist das BMVBS an die 16 Bundesländer herangetreten, um bei den Obersten Baubehörden der Bundesländer um die Abordnung von geeigneten Beschäftigten der Landesbauverwaltungen an das BBR zur Realisierung der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland zu werben, und wie viele Mitarbeiter werden ab welchem Zeitpunkt aus den Bundesländern an das BBR abgeordnet werden?

13

Welche Kosten entstehen dem Bund und den Bundesländern infolge der erbetenen Abordnung von geeigneten Beschäftigten der Landesbauverwaltungen an das BBR zur Realisierung der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an zivilen Liegenschaften des Bundes im Ausland, und wie sollen diese in den Haushalten des Bundes und der Länder abgebildet werden?

Berlin, den 20. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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