Erwarteter Anstieg der Studienbewerber und Hochschulzugang
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte, Sevim Dagdelen, Karin Binder, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Kultusministerkonferenz prognostiziert in ihrem am 14. Oktober 2005 veröffentlichten Bericht einen erheblichen Anstieg der Anzahl der Studienbewerberinnen und -bewerber bis zum Jahr 2014. Im Hochschulrahmengesetz heißt es in § 27, dass „jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes (…) zu dem von ihm gewählten Hochschulstudium berechtigt (ist), wenn er die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweist. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind Deutschen gleichgestellt“. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem „NC-Urteil“ vom 3. Mai 1972 festgestellt, dass „der Numerus Clausus niemals den Charakter einer vorübergehenden Maßnahme verlieren und zu einer ständigen, das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Berufswahl aushöhlenden Einrichtung werden (dürfe)“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung angesichts der Prognose der Kultusministerkonferenz als geeignet und notwendig an, um im Rahmen ihrer Kompetenzen den § 27 Abs. 1 des Hochschulrahmengesetzes in den kommenden Jahren zu verwirklichen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Zunahme an individuellen Eignungstests an Hochschulen als eine neue Form eines ständigen Numerus Clausus an, der nach dem „NC-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig wäre?
a) In welchem Maße sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Studienbewerberinnen und -bewerber aus so genannten bildungsfernen Schichten, Frauen, behinderte Studieninteressierte oder Migrantinnen und Migranten bei individuellen Zulassungsregelungen an den Hochschulen diskriminiert werden?
a) Wie sollten die wesentlichen Grundsätze für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazität der Hochschulen nach § 29 des Hochschulrahmengesetzes aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren gestaltet werden, um den § 27 des Hochschulrahmengesetzes angesichts des zu erwartenden Anstiegs der Studienbewerberinnen und -bewerber zu garantieren?
a) Teilt die Bundesregierung die von der Hochschulrektorenkonferenz geäußerte Befürchtung, dass in den Ländern und an den Hochschulen versucht werden könnte, dem erwarteten Studierendenansturm durch die Vergabe von kurzfristigen Lehraufträgen, die auf Kosten der Qualität der Lehre gehen würden, in den Griff zu bekommen?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei den Mitteln für den Hochschulbau, um den höheren Bewerberinnen- und Bewerberzahlen in den kommenden Jahren gerecht zu werden?