BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Korrekturen am sogenannten zweiten Hilfsprogramm für Griechenland

Massiver Einbruch der griechischen Wirtschaft und Erhöhung der Staatsschulden nach den von der Troika vorgeschriebenen Anpassungsprogrammen als Gegenleistung für Hilfskredite (BT-Drs 17/11647), Information des BMF an den Haushaltsausschuss vom 12. Dezember 2012: Maßnahmen zur Senkung der griechischen Schuldenquote, Entwicklung offener Rechnungen und Barreserven, Zinszahlungen, Barmittelanpassung, Schuldenrückkauf, Konsolidierung der Staatsfinanzen, Anleihenpreise, freiwillige Gläubigerbeteiligung des Privatsektors, BIP-Prognosen, ausgezahlte Finanzhilfen, Mittelverwendung, Situation der Banken, Vermögensverteilung, Kapitalflucht und Steuerhinterziehung<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.03.2013

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1232407. 02. 2013

Korrekturen am sogenannten zweiten Hilfsprogramm für Griechenland

der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht, Roland Claus, Werner Dreibus, Harald Koch, Richard Pitterle, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2012 dem Antrag „Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderungen der Garantieschlüssel“ des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdrucksache 17/11647) mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE. hat diesen Antrag geschlossen abgelehnt.

Die Anpassungsprogramme werden Griechenland von der Troika (EU-Staats- und Regierungschefs, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank) als Gegenleistung für die sogenannten Hilfskredite vorgeschrieben. Das erste Anpassungsprogramm hat im Mai 2010 begonnen. Seitdem ist die griechische Wirtschaft massiv eingebrochen. Zwischen Ende 2009 und Ende 2012 ist ein Fünftel der griechischen Wirtschaftsleistung der Rezession zum Opfer gefallen. Die offizielle Arbeitslosenrate liegt inzwischen bei 26 Prozent (Labor Force Survey Hellenic Republic, Press Release vom 10. Januar 2013) und die Jugendarbeitslosigkeit bei 58 Prozent (Eurostat-Abfrage vom 1. Februar 2013). Die griechischen Schulden haben während der sogenannten Anpassungsprogramme trotz einer sogenannten privaten Gläubigerbeteiligung und einem Schuldenrückkauf um 12 Mrd. Euro zugenommen. Die griechische Staatsschuldenquote ist zwischen Ende 2009 und Ende 2012 von 134 auf 160 Prozent gestiegen.

Die Bundesregierung behauptet, dass mit den Korrekturen am zweiten sogenannten Hilfsprogramm für Griechenland, Ergebnis der Eurogruppe vom 27. November 2012, die griechische Staatsschuldenquote im Jahr 2020 auf 128 Prozent bzw. mit „Eventualmaßnahmen“ auf 124 Prozent gesenkt werden könne (BMF, Haushaltsausschussdrucksache 17/5858, 12. Dezember 2012). Die Maßnahmen umfassen eine Zinssenkung um einen Prozentpunkt auf die gewährten bilateralen Kredite aus dem sogenannten ersten Hilfspaket für Griechenland, eine temporäre Nichtzahlung der Zinsen auf die Kredite der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), eine Ausschüttung der Erträge aus Käufen griechischer Anleihen der Europäischen Zentralbank (Security Market Programme) und einen Verzicht auf Gebühren für Bürgschaften (sogenannte Avalgebühren) bei EFSF-Krediten. Diese Maßnahmen werden den Bundeshaushalt in den nächsten Jahren in Milliardenhöhe belasten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Wann und unter welchen Voraussetzungen werden die „Eventualmaßnahmen“ (Anlage 2a der Information des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012) im Griechenlandprogramm im Zeitraum bis Ende 2014 umgesetzt?

2

Sind die „Eventualmaßnahmen“ (Anlage 2a der Information des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012) in eine Position der Tabelle 14 „Financing programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) eingeflossen, und wenn ja, in welche?

3

Wie haben sich die offenen Rechnungen der griechischen Regierung von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2012 entwickelt?

4

Wie haben sich die Bestände der Barreserven des griechischen Staates in Euro seit Januar 2010 bis Ende 2012 entwickelt (bitte mit monatlichen Angaben)?

5

Wie sieht die Prognose des griechischen Barmittelbestands bis Ende 2014 aus?

6

Macht die um 3,5 Mrd. Euro niedrigere Aufstockung der griechischen Barreserven im Programmhorizont bis Ende 2014 einen Anstieg der offenen Rechnungen der griechischen Regierung wahrscheinlicher, und wenn nein, warum nicht?

7

Warum liegen die geplanten Zinszahlungen in der Tabelle 14 „Financing programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) für den Zeitraum 2012 bis 2014 um 12,2 Mrd. Euro niedriger als noch im März 2012 angegeben (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012, Tabelle 19, S. 46), obwohl in der Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 der Liquiditätseffekt durch Zinssenkungen, Zinsstundungen und niedrigere Kreditgebühren für diesen Zeitraum nur mit lediglich 4,5 Mrd. Euro angegeben wird?

8

Warum ist die Barmittelanpassung (Estimated cash adjustment) in der Tabelle 14 „Financing programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) für den Zeitraum 2012 bis 2014 um 4,1 Mrd. Euro niedriger als noch im März 2012 angegeben (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012, Tabelle 19, S. 46), obwohl in der Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 dieser Liquiditätseffekt nicht aufgeführt wird, und durch welchen Sachverhalt ist der geringer ausgewiesene Liquiditätsbedarf für die Barmittelanpassung zu erklären?

9

Wann waren die jeweiligen Anleihen des Schuldenrückkaufs regulär fällig, die auf Seite 5 des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 angegeben wurden?

10

Ist festgelegt worden, zu welchen Terminen und in welchen Beträgen die bis zum Jahr 2022 gestundeten Zinszahlungen der griechischen Regierung an den EFSF ab dem Jahr 2022 nachgeholt werden (wenn ja, bitte auflisten)?

11

In welche Position ist der Posten „GLF margin reduction (retroactive application)“ aus der alten Tabelle 19 „Schedule of disbursement for the new programme“ vom März 2012 (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012, S. 46) in die neue Tabelle 14 „Financing programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) eingeflossen?

12

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine erfolgreiche Konsolidierung der Staatsfinanzen gegeben, wenn der Anteil der gesamten Staatsausgaben nach Abzug der Zinszahlungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Griechenland Ende 2012 genauso hoch war wie zum Beginn des ersten Anpassungsprogramms im Jahr 2010 (siehe Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012, S. 135 und 137: „Total expenditure“ abzüglich „Interest“ im Verhältnis zum „Gross domestic product at market prices“)?

13

Sind in der ursprünglichen Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro, die in der Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 für den Zeitraum von 2012 bis 2014 angegeben wurde, die geringeren Privatisierungserlöse von 7,3 Mrd. Euro berücksichtigt, die sich aus der Differenz der Position „Privatisation“ im März und Dezember 2012 ergeben (Tabelle 14, The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60 und Tabelle 19, The Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012, S. 46), und wenn ja, welche Gründe hat das?

14

Aus welchen Einzelpositionen der Finanzpläne vom März und Dezember 2012 (Tabelle 14, The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60 und Tabelle 19, The Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012, S. 46) lässt sich die ursprüngliche Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2012 bis 2014 vollständig zusammensetzen, bzw. welche Teilbeträge entfallen auf die höheren Primärdefizite und welche auf die niedrigeren Privatisierungserlöse?

15

Wann werden die fiskalischen Maßnahmen definiert, die in Höhe von zusammen 6,6 Mrd. Euro in der Zeile „Measures to be identified“ für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant sind (Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 137)?

16

Hält es die Bundesregierung für möglich, dass öffentlich geäußerte Empfehlungen von Funktionsträgern der Troika an die griechische Regierung, ihren Schuldenstand durch einen Schuldenrückkauf zu senken, die Preise für griechische Anleihen in den Monaten vor dem erfolgten Schuldenrückkauf beeinflusst haben könnten, und wenn ja, sollte dieser Einfluss auf die Kurse in Zukunft vermieden werden?

17

Wieso wurde der Erfolg des Schuldenrückkaufs lediglich vom teilnehmenden Anleihevolumen abhängig gemacht und nicht vom gezahlten Preis für die Anleihen?

18

Wieso wertete die Bundesregierung den Schuldenrückkauf als Erfolg, obwohl damit das von der Bundesregierung für einen Erfolg definierte Ziel der Schuldensreduktion um rund 3,5 Mrd. Euro unterschritten wurde und der Schuldenstand damit lediglich um 9,5 anstelle von 11 Prozentpunkten gemessen am geschätzten BIP von 240 Mrd. Euro im Jahr 2020 reduziert werden konnte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 53 und 54 auf Bundestagsdrucksache 17/11906)?

19

Welches Anleihevolumen zum Nennwert hat sich letztendlich und insgesamt an der sogenannten freiwilligen Gläubigerbeteiligung des Privatsektors beteiligt, bei dem die Gläubiger auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen gegenüber Griechenland verzichteten?

20

Welche Ursachen (bitte entsprechende Sachverhalte für jedes Jahr aufschlüsseln) hatten die Ausgleichsbeträge (stock-flow adjustment) in den Jahren 2010 bis 2012, die neben dem laufenden Haushaltsaldo zu einer Veränderung der griechischen Staatsschulden geführt haben (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 138)?

21

Welche Sachverhalte werden angenommen, die in der Prognose für die Jahre 2013 bis 2016 zu Schulden abbauenden Ausgleichsbeträgen (stockflow adjustment) bei den griechischen Staatsschulden führen (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 138)?

22

Mit welchen nominalen Wachstumsraten, BIP-Deflatoren, jährlichen Zinszahlungen und Primärüberschüssen rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2015 bis 2020 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben), damit Ende 2020 in Griechenland eine Staatsschuldenquote von 124 Prozent des BIP erreicht werden kann?

23

Mit welchem fiskalischen Multiplikator sind die kurzfristigen Auswirkungen der geplanten fiskalischen Konsolidierungsmaßnahmen in Griechenland für die aktuelle Prognose des BIP der Jahre 2013 bis 2016 für die jeweiligen Jahre des genannten Zeitraums in das zweite Anpassungsprogramm für Griechenland eingeflossen, und wie hoch war der Fiskalmultiplikator bei den Prognosen des BIP im ersten Anpassungsprogramm für Griechenland?

24

Wie viel frisches Kapital und andere Finanzhilfen wurden bis Ende 2012 vom Hellenischen Financial Stability Fund (HFSF) an die griechischen Banken ausgezahlt, und welche Auszahlungen sind im Jahr 2013 geplant (bitte dabei die einzelnen Beträge für die National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank und Piräus Bank angeben)?

25

Welche Beiträge zur Rekapitalisierung der griechischen Banken haben bisher deren Eigentümer geleistet, und welche Beiträge sollen sie noch leisten (bitte dabei die einzelnen Beträge für die National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank und Piräus Bank angeben)?

26

Wie viele Mittel aus den sogenannten Hilfspaketen für Griechenland waren für den HFSF vorgesehen?

27

Über wie viele freie Mittel verfügt der HFSF aktuell?

28

Wie hoch waren das Eigenkapital (Tier 1, 2 und 3) und die Eigenkapitalquote der griechischen National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank und Piräus Bank Ende 2011 und Ende 2012?

29

Wie haben sich die notleidenden Kredite (Non Performing Loans) der griechischen Banken, die Kreditforderungen der griechischen Banken insgesamt und die Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of Greece) gegenüber den griechischen Banken seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte quartalsweise in Euro angeben)?

30

Würden negative Folgen für den griechischen Staathaushalt entstehen, wenn Teile der Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of Greece) gegenüber dem Bankensektor abgeschrieben werden müssten?

31

Ist es richtig, dass die griechische Proton-Bank mit 900 Mio. Euro gerettet wurde und die griechische Staatsanwaltschaft gegenwärtig prüft, ob 700 Mio. Euro davon illegal durch einen ihrer Eigentümer ins Ausland transferiert wurden?

32

Welchen Anteil hält die Familie Latsis nach Kenntnis der Bundesregierung an der Eurobank?

33

Hatte die griechische „Treuhandanstalt“ Hellenic Republic Asset Development Fund (HRADF) Kontakt zur bundeseigenen Germany Trade und Invest (GTAI) oder der GIZ International Services, und wenn ja, welchen Zweck hatten die Kontakte?

34

Haben die Bundesregierung oder bundeseigene Unternehmen die griechische Regierung bei der Bildung der HRADF beraten, und wenn ja, durch wen, und mit welcher Zielsetzung?

35

Werden deutsche Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder von bundeseigenen Unternehmen dabei unterstützt, wenn sie von der HRADF angebotene staatliche Vermögenspositionen erwerben wollen, und wenn ja, in welcher Weise?

36

Nach welchem Verfahren werden die staatlichen Vermögenspositionen durch die HRADF veräußert? Durch welche Kriterien wird dabei sichergestellt, dass Bieter keine Preisabsprachen treffen, potentielle Käufer nicht ausgeschlossen und Vermögen unter dem Substanzwert veräußert werden?

37

Ist es richtig, dass Ex-Manager des Firmenimperiums Latsis in der HRADF arbeiten (Magazin stern Nr. 52/2012)?

38

An welchen Privatisierungen öffentlichen Eigentums (bitte die entsprechenden Firmen auflisten) ist die Deutsche Bank AG in Griechenland und in anderen Programmländern beteiligt, und welche Honorare erhält sie dafür?

39

Welche Gewinne hat das Lotterieunternehmen OPAP nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gemacht, und welcher Privatisierungserlös ist nach Meinung der Bundesregierung, durch die angestrebte Veräußerung von 33 Prozent der Firmenanteile zu erreichen?

40

Welcher Anteil am gesamten griechischen privaten Nettovermögen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung dem reichsten 1 Prozent der Bevölkerung in Griechenland?

41

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich durch eine vorübergehende Einschränkung und Kontrolle des Kapitalverkehrs die Kapitalflucht einschränken ließe? Wenn ja, unter welchen Umständen bzw. ab welchem Ausmaß der Kapitalflucht hielte sie diese Maßnahme für angemessen?

42

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der ehemalige Siemensmanager M. C. gegenüber den deutschen Strafverfolgungsbehörden ein Geständnis abgelegt hat?

43

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Geldvolumen, dass zwischen den Jahren 2010 und 2012 am griechischen Fiskus vorbei ins Ausland geschafft worden ist? In welche Länder sind diese Beträge geflossen, waren nach Kenntnis der Bundesregierung an diesen Transaktionen auch deutsche Banken beteiligt, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dem griechischen Staat bei der Aufdeckung dieser kriminellen Steuerhinterziehung zu helfen?

44

Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem griechischen Kollegen Giorgos Papaconstantinou eine Liste mit rund 2 000 mutmaßlichen griechischen Steuerhinterziehern übergeben hat (SPIEGEL ONLINE vom 8. Januar 2013 „Lagarde-Liste: Athen prüft Steuerhinterziehungen in 9 620 Fällen“)? Sind in diesem Zusammenhang von der inzwischen vom griechischen Finanzministerium geforderten Offenlegung von 6 000 Konten auch deutsche Institute betroffen?

45

Warum ist der Kampf gegen die Steuerhinterziehung kein „zentrales Element“ der sogenannten Prior Actions (Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Bundestagsdrucksache 17/11647, S. 3)?

Berlin, den 7. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen