Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern
der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Sevim Dağdelen, Werner Dreibus, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Stefan Liebich, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juni 2012 hat mit Zypern das fünfte Mitglied des Euro-Währungsgebietes Unterstützung aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bzw. dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragt. Zypern ist vor allem wegen der engen Verwobenheit des eigenen Finanzsektors mit dem griechischen stark von der Krisendynamik im Euro-Währungsgebiet erfasst worden. Zudem spielt auch die realwirtschaftliche Verflechtung mit anderen südeuropäischen Ökonomien eine bedeutende Rolle.
Noch im Jahr 2008 lag nach einer Pressemitteilung von eurostat vom 23. April 2012 die zypriotische Staatsschuldenquote bei 48,9 Prozent. Das Land hatte über Jahre hinweg hohe Wachstumsraten verzeichnet. Im Jahr 2011 ist die Verschuldungsrate auf 71,1 Prozent der Wirtschaftsleistung angestiegen und soll nach Schätzungen der Europäischen Kommission u. a. aufgrund der Rekapitalisierung der Laiki-Bank bis Ende 2012 ca. 90 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreicht haben (European Economic Forecast Autumn 2012). Zudem steht das Land, ebenfalls nach Einschätzung der Kommission, am Anfang einer mehrjährigen Rezession.
Dass es trotz des relativ geringen Kreditumfangs von erwartungsgemäß 17,5 Mrd. Euro noch zu keiner Einigung über eine Kreditlinie aus EFSF- und ESM-Geldern kam, liegt unter anderem an politischen Differenzen zwischen der zypriotischen Regierung und der Troika. Mit Verweis auf die auch durch die Anpassungsprogramme verursachte tiefe Rezession in anderen südeuropäischen Ländern lehnt die zypriotische Regierung einige der in der „Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität“ (im Folgenden: Memorandum) anvisierten Kürzungs- und Privatisierungsmaßnahmen ab. Zudem ist es fraglich, ob es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für eine entsprechende Kreditlinie gäbe.
Dazu haben auch Medienberichte über angebliche Schwarzgeldkonten russischer „Oligarchen“ bei zypriotischen Banken beigetragen, die durch die Kredite gerettet würden. Den zypriotischen Behörden wird unterstellt, nicht genug gegen Geldwäsche zu unternehmen und dadurch das Land zu einem Einfallstor für Schwarzgeld in die EU zu machen. Insbesondere ein Spiegel-Bericht (DER SPIEGEL, 45/2012) über einen Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) förderte das Argumentationsmuster, demnach mit Krediten für Zypern vor allem russisches Schwarzgeld gerettet würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Entspräche eine Kreditlinie des ESM für Zypern nach Auffassung der Bundesregierung dem in Artikel 3 des ESM-Vertrages definierten Zweck, nach dem Finanzhilfeinstrumente nur dann bereitgestellt werden sollen, wenn dies für die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsraums insgesamt unabdingbar ist?
Wenn ja, woraus ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung eine entsprechende Relevanz der fiskalischen Lage Zyperns für das gesamte Euro-Währungsgebiet?
Wenn nein, warum nicht?
Bedeutet die Einführung einer Asset Management Company (AMC) in Zypern nach Kenntnis der Bundesregierung eine Übertragung „fauler Vermögensposten“ von privaten Kreditinstituten an den zyprischen Staat?
In bis zu welchem Umfang kann dies die Staatsschulden erhöhen?
Wie hoch ist derzeit das jährliche Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in Zypern?
Wie würde sich diese Quote nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine Sicherstellung von Mehreinnahmen im Sinne des Absatzes 2.7. (Vermögensbesteuerung) des Memorandums verändern?
Wie hoch ist derzeit das jährliche Aufkommen aus der Bankenabgabe auf Einlagen, die von Banken und Kreditinstituten in Zypern aufgenommen wurden, und wie würde sich das Aufkommen nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine Erhöhung der Abgabe im Sinne des Absatzes 2.9. des Memorandums verändern?
Wie sind die Leistungsbezieher der Klassen A und B im Absatz 3.2. des Memorandums definiert?
Welchen konjunkturellen Effekt erwartet die Bundesregierung im Falle der vollständigen Umsetzung aller in Abschnitt 2 (Fiskalpolitik) des Memorandums aufgeführten „ausgabenbezogenen Maßnahmen“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im Memorandum aufgeführten „einnahmewirksamen Maßnahmen“ zur Steigerung der Staatseinnahmen weit überwiegend die Erhöhung von Verbrauchssteuern und Gebühren für öffentliche Leistungen enthalten?
a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des an Zypern gerichteten Vorwurfs des „Steuerdumpings“ und des überdimensionierten zypriotischen Finanzsektors – eine Erhöhung von Einkommenssteuern auf hohe Einkünfte, die Erhöhung der Körperschaftssteuern für Finanzunternehmen und eine Einführung bzw. eine Erhöhung von Kapitalertragssteuern – weitaus höhere Einnahmeeffekte erzielen würde?
Wenn nein, warum nicht?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob in den Verhandlungen zwischen der zypriotischen Regierung und der Troika über eine, über die im Memorandum hinausgehenden Maßnahmen, stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen verhandelt wurde?
c) Warum wurden derartige Steuervorschläge nicht berücksichtigt?
d) Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert?
Welche konjunkturellen Effekte erwartet die Bundesregierung im Falle der vollständigen Umsetzung aller im Memorandum aufgeführten „einnahmewirksamen Maßnahmen“, und wie schätzt sie dabei die Auswirkungen v. a. der Verbrauchssteuer- und Gebührenerhöhungen auf die zypriotische Binnennachfrage ein?
Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, im Falle Zyperns wie im Falle Spaniens einen ESM-Kredit gemäß Artikel 15 des ESM-Vertrags speziell zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten zu gewähren und die Anpassungsmaßnahmen dementsprechend im Wesentlichen auf den Finanzsektor zu beschränken?
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den neben Zypern u. a. vom IWF (Internationaler Währungsfonds) geäußerten Forderungen einer direkten Bankenrekapitalisierung und der IWF-Forderung nach einem Schuldenschnitt (SPIEGEL ONLINE vom 21. Januar 2013 „Troika Travails: Split Emerges Over Cyprus Bailout Package“)?
a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass ein ESM-Kreditpaket in Höhe von bis zu 17,5 Mrd. Euro, wie es die Eurogruppe vorschlägt, die Schuldentragfähigkeit Zyperns bei weitem übersteigen wird?
b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen, die über die im Memorandum genannten hinausgehen, notwendig, um die drohende Überschuldung Zyperns abzuwenden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die zypriotischen staatlichen bzw. teilstaatlichen Unternehmen im Bereich Häfen/Schifffahrt, Elektrizität und Telekommunikation profitabel arbeiten, d. h. für den Staat Einnahmen erwirtschaften?
a) Sieht die Bundesregierung eine Privatisierung dieser Betriebe als zielführend an, um die Haushaltslage in Zypern zu verbessern?
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von Seiten der Troika eine Privatisierung dieser Betriebe angestrebt wird?
c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Zypern durch eine Privatisierung lukrativer Betriebe nicht nur Möglichkeiten der ökonomischen Steuerung des Landes verliert, sondern auch die der Beschäftigungs- und Sozialpolitik erheblich eingeschränkt werden?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die zypriotische Gläubigerstruktur, d. h. wie viele Milliarden (Prozent) der zypriotischen Staatsverschuldung entfallen auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds u. a. differenzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a. differenzieren)?
Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einlagen deutscher Konzerne und Privatpersonen bei zypriotischen Finanzinstituten?
In welcher Relation stehen diese Einlagen zu den Einlagen von Konzernen und Privatpersonen anderer Länder?
An welchen zypriotischen Finanzinstituten halten welche natürlichen und/oder juristischen Personen aus welchen Staaten Anteile?
Aus welchen Staaten kommen die wichtigsten Kundengruppen der zypriotischen Finanzinstitute (Wichtigkeit gemessen an der Höhe der Einlagen sowie der Kredite)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz und den Umfang von Schwarzgeldkonten bei zypriotischen Banken?
a) Aus welchen Quellen bezieht sie diese Erkenntnisse, und für wie belastbar hält sie diese?
b) Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die Besitzer dieser Konten in Bezug auf deren Herkunft machen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte BND-Bericht darlegt, dass vor allem „russische Oligarchen, Geschäftsleute und Mafiosi, die ihr Schwarzgeld in Zypern angelegt haben“ (DER SPIEGEL, 45/2012) von Krediten an Zypern profitieren würden?
a) Welchen Institutionen liegt der BND-Bericht vor?
b) Geht aus dem BND-Bericht hervor, dass in Zypern 26 Mrd. US-Dollar russischen Schwarzgeldes deponiert sind?
c) Verwendet der Bericht die Bezeichnungen „Oligarchen“ oder „Mafiosi“, und wenn ja, wie werden diese Begriffe definiert?
Werden sie auch auf Staatsbürger anderer Länder als Russland angewandt?
d) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kredite für Zypern „russischen Oligarchen“ zugutekommen könnten?
Wenn ja, wie definiert sie diesen Begriff?
Für wie „belastbar“ hält die Bundesregierung den BND-Bericht?
a) Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung trotz Nachfrage geweigert hat, den Bericht an die zypriotische Regierung weiterzugeben, weil sie ihn nicht für belastbar genug hielt (www.cicero.de/blog/eric-bonse- losteurope/2013-01-31/der-zyprische-knoten)?
b) Hat die Bundesregierung den Bericht inzwischen an die zypriotische Regierung übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die zypriotische Gesetzeslage in Bezug auf Geldwäsche für ausreichend (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung die Umsetzung der zypriotischen Gesetze in Bezug auf Geldwäsche für ausreichend (bitte begründen)?
a) Wie viele Verfahren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wegen Geldwäsche in Zypern gegeben, und wie viele dieser Verfahren endeten mit Verurteilungen?
b) Wie viele vergleichbare Verfahren hat es in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland gegeben, und wie viele endeten mit Verurteilungen?
c) Teilt die Bundesregierung die Meinung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU/CSU, Michael Fuchs, der der zypriotischen Regierung eine mangelnde Bereitschaft bei der Umsetzung der „EU-Regeln zur Transparenz und gegen Geldwäsche“ unterstellt hat (Manager-Magazin online, 10. Januar 2013)?
Ist der Bundesregierung der Bericht des Expertenkomitees des Europarates für die Evaluierung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und der Finanzierung von Terrorismus (MONEYVAL) über die Situation der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zypern bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dessen Inhalt für die Entscheidung über die Kreditlinie für Zypern und den Inhalt des sich noch in Verhandlung befindlichen Memorandums?
Sind der Bundesregierung die im Memorandum (Abschnitt 1.27.), in dem auch der MONEYVAL-Bericht angeführt wird, nur allgemein angesprochenen „Empfehlungen“ des IWF zur Verbesserung der zypriotischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung bekannt?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden vom IWF eingefordert, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
b) Wurden bereits Maßnahmen, die im Abschnitt 1.27. aufgeführt werden, umgesetzt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Debatte um die Geldwäschevorwürfe gegenüber Zypern angesichts der Tatsache, dass Zypern im Financial Secrecy Index (FSI) des Tax Justice Network (TJN) in derselben Kategorie wie Deutschland eingestuft wird?
a) Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass nach der Schweiz und den Cayman Islands Luxemburg an der Spitze der am wenigsten transparenten Finanzplätze stand, auf die bilaterale Zusammenarbeit Deutschlands mit Luxemburg?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass „russische Oligarchen“ das strenge Bankgeheimnis, die laxe Finanzaufsicht und Niedrigsteuersätze in Luxemburg zur Geldwäsche nutzen?
Hat die deutsche Botschafterin in Zypern oder anderes Botschaftspersonal Anfang Januar 2013 an einem Treffen im zypriotischen Finanzministerium teilgenommen, bei dem es u. a. um den Kampf gegen Geldwäsche ging (vgl. FINANCIAL TIMES vom 17. Januar 2013)?
a) Was war der genaue Inhalt des Treffens?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt der Präsentation, die nach Medienberichten bei dem Treffen vorgestellt wurde und zu dem Ergebnis kam, dass Zypern alle 49 Empfehlungen der OECD Financial Action Task Force (FATF) mindestens teilweise umgesetzt habe, während Deutschland und Finnland jeweils lediglich 44 Empfehlungen mindestens teilweise umgesetzt hätten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von der Europäischen Kommission im Dezember 2012 vorgelegten „Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ (KOM(2012) 722), vor dem Hintergrund, dass Steuerbetrug und -hinterziehung ein EU-weites Problem darstellen, das nicht auf Zypern beschränkt ist?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den diesbezüglichen Beratungen auf der Sitzung des Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) im Januar 2013, und welche Initiativen plant sie – auf europäischer und nationaler Ebene – zur Umsetzung des Aktionsplans?
b) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf nationaler Ebene, um wirksamer gegen Steuerbetrug und -hinterziehung in Deutschland vorzugehen, und welche konkreten Initiativen plant sie?
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung im Jahr 2013 auf EU- bzw. internationaler Ebene zur Bekämpfung von Steueroasen und zur Etablierung steuerlicher Mindeststandards ergreifen?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne der Troika, substanzielle Teile des Memorandums – z. B. über die Privatisierung von Staatsunternehmen – neu zu verhandeln vor dem Hintergrund der anstehenden Präsidentschaftswahlen in Zypern im Februar 2013, die dazu führen, dass Beobachter nicht mehr mit einer Einigung zwischen Troika und jetziger Regierung über das Memorandum rechnen?
a) Über welche Passagen wird es Neuverhandlungen geben?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?