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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung

Hintergründe der Gründung des BIG, Vergleich (Gemeinsamkeiten und Unterschiede) mit anderen Forschungseinrichtungen, Zusammensetzung der geplanten Mittel und Verteilung von 2012 bis 2018, Aufbauphasen und weitere Förderung, Vernetzung von Grundlagenforschung und universitätsmedizinischer Versorgung, Ansätze zur Stärkung der medizinischen Forschung, Aufstiegschancen für klinische Forscher und Nachwuchswissenschaftler, bisherige Gutachten, Entwurf für ein Errichtungsgesetz, weitere rechtliche Fragen, zukünftige Förderung von Kooperationsprojekten von außeruniversitärer Forschung und Hochschulen<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.03.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1244720. 02. 2013

Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung

der Abgeordneten der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Mechthild Rawert, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben am 6. November 2012 die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, die Gründung des „Berliner Instituts für Gesundheitsforschung“ – BIG (auch: „Berlin Institute of Health“ – BIH) verkündet. Dieser Ankündigung waren langwierige Verhandlungen über Möglichkeiten einer engeren Kooperation vom Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin und der Charité – Universitätsmedizin Berlin vorausgegangen. Ursprünglich reichten diese Überlegungen bis zu einer Fusion beider Einrichtungen in Form einer – wie auch immer ausgestalteten – „Bundesuniversität“. Das nun vorliegende Konzept hingegen lässt sich eher als eine enge institutionalisierte Kooperation zweier Einrichtungen unter einem gemeinsamen Dach – dem BIG – charakterisieren.

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2012 hat die Bundesregierung – vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Helge Braun – den Ausschuss über den Hintergrund und die weiteren Planungen zum Aufbau des BIG informiert. Ungeachtet dieser Aussprache bestehen noch zahlreiche Fragen bezüglich der Hintergründe der Gründung des BIG, zu rechtlichen Fragen sowie zur zukünftigen Förderung von Kooperationsprojekten von außeruniversitärer Forschung und Hochschulen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Vor dem Hintergrund welcher Vergleichsmodelle begründet die Bundesregierung die Aussage der damaligen Bundesministerin, Dr. Annette Schavan, im Rahmen der Pressekonferenz vom 7. November 2012, dass es sich beim „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ um eine „einmalige“ Konstruktion handelt (etwa im Vergleich zu den bereits gegründeten Gesundheitsforschungszentren sowie in Abgrenzung zum Karlsruher Institut für Technologie – KIT)?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Aussage in der Pressemeldung vom 6. November 2012, laut der das neue Institut die Stärken der beiden Einrichtungen KIT und Forschungsallianz Jülich-Aachen (JARA) kombiniere, und um welche Stärken handelt es sich hier konkret?

3

Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede, und welche Gemeinsamkeiten weisen die drei Einrichtungen KIT, JARA und BIG auf?

4

Ist es zutreffend, dass die damalige Bundesministerin, Dr. Annette Schavan, in dem neuen Institut ein Modellprojekt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sieht, und falls ja, welches Verfahren plant die Bundesregierung zur Identifikation der zukünftig verstärkt mit Bundesmitteln zu fördernden Einrichtungen bzw. Institute, und welche evidenzbasierten Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine solche Auswahl herangezogen werden?

5

Zu welchen Gelegenheiten und in welcher Form wurden die Planungen zur Gründung des BIG in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) thematisiert?

6

Falls die BIG-Gründung in der GWK nicht diskutiert wurde, wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf eine Aussprache über dieses – nach Darstellung der Bundesregierung – zukunftsweisende Kooperationsprojekt von außeruniversitärer Forschung und Hochschule(n)?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Peter-André Alt, der sich laut „TAGESSPIEGEL“ (vgl. „BIG in Berlin“, DER TAGESSPIEGEL vom 7. November 2012) eine konkretere Vereinbarung zur Gründung des neuen Instituts gewünscht hätte?

8

Wie verhält sich die Aussage der damaligen Bundesministerin, Dr. Annette Schavan, die im Rahmen der Pressekonferenz erneut für eine Ergänzung des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) um den Begriff der „Einrichtungen“ geworben hatte und darauf verwies, dass Einrichtungen wie das „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ ohne eine solche Veränderung „kaum dauerhaft“ unterstützt werden können, zur nun gefundenen Lösung für das „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“, und ergibt sich hieraus nach Auffassung der Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass ohne eine Veränderung des Grundgesetzes eine institutionelle Förderung des „Berliner Instituts für Gesundheitsforschung“ über den nun vereinbarten Zeitraum bis zum Jahr 2018 hinaus nicht – mehr – möglich sein wird?

9

Bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext den Vorschlag von Prof. Dr. Wolfgang Löwer vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn (eine Neuformulierung der Nummer 2 des Artikels 91b GG durch Streichung des Wortes „Vorhaben“ und stattdessen „Wissenschaft und Forschung“ in „Forschung und Lehre an Hochschulen“ verwandeln; vgl. Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 19. März 2012) weiterhin als nicht zielführend (vgl. Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, 89. Sitzung der 17. Wahlperiode), und beharrt die Bundesregierung auf die Ergänzung des Artikels 91b GG um den Begriff der „Einrichtungen“ als einzig tragfähige Lösung zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland?

10

Aus welchen Gründen wurde für die Kooperation vom Max-Delbrück-Zentrum und der Charité eine andere Lösung gesucht und gefunden als für die Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, und hat die Bundesregierung auch die Option der Gründung eines neuen Gesundheitsforschungszentrums in Berlin – etwa zur Systemmedizin – erwogen, in deren Rahmen die Charité und das Max-Delbrück-Zentrum hätten kooperieren können?

11

Welche Probleme ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Tatsache, dass es sich bei der Charité um eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin (FU Berlin) und der Humboldt-Universität (HU) zu Berlin handelt?

12

In welchem Verhältnis werden FU Berlin und HU Berlin in der Administration des BIG stehen?

13

Von welcher Person/von welchen Personen aus der Wissenschaftsgemeinde kam der erste Vorschlag für einen Zusammenschluss/eine engere Kooperation vom Max-Delbrück-Zentrum und der Charité (laut des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Helge Braun in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2012 kam der erste Impuls hierzu aus der Wissenschaft)?

14

Wie setzen sich die geplanten 300 Mio. Euro bis zum Jahr 2018 für das neue Institut zusammen (Personalmittel, Projektmittel, Grundfinanzierung usw.), wie sollen diese Investitionen über die Jahre 2012 bis 2018 verteilt werden, und in welcher Höhe sollen hier zusätzliche Mittel im Vergleich zu den bereits für das Max-Delbrück-Zentrum geplanten Mittelaufwüchsen zur Verfügung gestellt werden?

15

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung wissenschaftspolitisch dafür, dass man die für das BIG erforderlichen Mittel lieber in neue Forschungs(verwaltungs)strukturen investieren sollte, anstatt diese Mittel in neue Forschungsprojekte zu investieren?

16

Aus welchem Haushaltstitel sollen im Jahr 2013 die ersten Mittel für das neue Institut in Höhe von 15 Mio. Euro entnommen werden, und welche Projekte können aufgrund dieses neuen Ausgabenpunktes durch die Helmholtz-Gemeinschaft nicht mehr oder nicht mehr in gleicher Höhe wie ursprünglich geplant finanziert werden?

17

Wie passen die geplanten Mehrausgaben für das neue Institut zur mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung für den Einzelplan 30, die eine Absenkung des Etats des Bundesministeriums vorsieht?

18

Sieht die Bundesregierung in der nun vorliegenden Vereinbarung mit dem Land Berlin über die Höhe der gemeinsamen Förderung bis zum Jahr 2018 lediglich eine „Anschubfinanzierung“, und falls nein, in welcher Form plant die Bundesregierung eine weitere Förderung des Instituts über das Jahr 2018 hinaus?

19

In welchen Phasen soll das BIG aufgebaut und die Förderung institutionalisiert werden?

20

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung das Land Berlin in den Verhandlungen darauf verpflichten wollte, die durch die neue Finanzierung des Instituts im Haushalt des Landes Berlin frei werdenden Mittel weiterhin in die Hochschulen Berlins zu investieren, zu welchem Ergebnis haben die Verhandlungen in diesem Punkt geführt (die damalige Bundesministerin, Dr. Annette Schavan, hatte davon gesprochen, die Mittel der Exzellenzinitiative „dauerhaft“ zu machen, vgl. „BIG in Berlin“, DER TAGESSPIEGEL vom 7. November 2012), und wie bewertet die Bundesregierung dieses Ergebnis?

21

Auf welchem Wege soll die geplante, enge Vernetzung von Grundlagenforschung und universitätsmedizinischer Versorgung realisiert werden, und welche Abrechnungsmodalitäten sind diesbezüglich – insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung von Versorgungsleistungen im Bereich der medizinischen Versorgung durch die Charité – vorgesehen?

22

Welche Ansätze zur Stärkung der medizinischen Forschung und konkret zur Entwicklung neuer Aufstiegschancen für klinische Forscherinnen und Forscher sind im Rahmen des neuen Instituts vorgesehen, und wie verhalten sich diese Pläne zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung?

23

Welche Finanzierung soll zur Förderung der geplanten „Tandem-Teams von Nachwuchswissenschaftlern und jungen Ärzten“ genutzt werden, und ist geplant, auch Bundesmittel zur Finanzierung der „jungen Ärzte“ einzusetzen, und wie sollen diese Tandem-Teams personalrechtlich, haftungsrechtlich und finanziell ausgestaltet werden, um eine Mischfinanzierung wirksam zu verhindern?

24

Wie wird sichergestellt, dass der Bund keine Mittel für die – im Rahmen der in Länderzuständigkeit fallenden Aufgaben der – Hochschullehre aufwendet?

25

In welcher Form sollen die angekündigten Stiftungsmittel in Höhe von 40 Mio. Euro über zehn Jahre in die Finanzierung des neuen Instituts eingebracht werden, und ist bereits bekannt, wie sich die 40 Mio. Euro über die zehn Jahre verteilen werden?

26

Sind Medienberichte zutreffend (so etwa der Beitrag „BIG in Berlin“, DER TAGESSPIEGEL vom 7. November 2012), die besagen, dass die gestifteten Mittel für das Institut lediglich zur „Anwerbung von Spitzenforschern“ vorgesehen sind, und falls ja, wie soll diese Vorgabe in der Ausgestaltung der Finanzstruktur des Instituts umgesetzt werden?

27

Durch wen wurde der erste Kontakt mit der Stifterin Johanna Quandt hergestellt, und wann wurde erstmalig zwischen Bund und Land Berlin über die Beteiligung externer Spender im Rahmen des Projekts „Kooperation Max-Delbrück-Zentrum/Charité“ beraten?

28

Welche anderen Forschungskooperationen sollen neben dem „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ in der laufenden Legislaturperiode in öffentlich-zivilgesellschaftlicher Partnerschaft aufgebaut bzw. gegründet werden?

29

Mit welchen Verwaltungskosten rechnet die Bundesregierung für die Zeit nach dem abschließenden Aufbau der neuen Strukturen für das Institut?

30

Inwieweit ist die Finanzierung einer landesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts durch den Bund in Höhe von 90 Prozent (10 Prozent Länderanteil) mit dem grundgesetzlichen „Kooperationsverbot“ vereinbar, und wie soll sichergestellt werden, dass die Finanzierungsströme von Bund und Land strikt getrennt bleiben?

31

Welches Anforderungsprofil wurde für die/den Vorsitzende/n des Vorstands entwickelt, und welches Verfahren zur Entscheidung über den Vorstandsvorsitz ist vereinbart worden, und bis wann soll das Auswahlverfahren abgeschlossen sein?

32

Wird sichergestellt, dass in den neu zu konstituierenden Gremien des Instituts eine angemessene Zahl von Frauen vertreten sein wird, und falls ja, mittels welcher Vorgaben/Instrumente?

33

Welche Gutachten wurden im Vorfeld der nun beschlossenen Gründung nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben, welche Kosten sind hierfür entstanden, und aus welchen Gründen werden diese Gutachten nicht veröffentlicht?

34

Ist es zutreffend, dass die Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ im Vorfeld der Gründung des BIG gutachterlich für Charité und/oder Max-Delbrück-Zentrum aktiv war (www.jure.de vom 8. November 2012 „Berlin: Bund gründet mit Freshfields neues Institut für Medizinforschung“), zu welchen Fragestellungen hat sich die Kanzlei gutachterlich geäußert, und welche Kosten sind für diese gutachterliche Tätigkeit entstanden?

35

Ist es zutreffend, dass die Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ als Berater für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Vorfeld der Gründung des BIG tätig war (www.jure.de vom 8. November 2012 „Berlin: Bund gründet mit Freshfields neues Institut für Medizinforschung“), zu welchen Fragestellungen hat die Kanzlei Beratungsleistungen erbracht, welche Kosten sind für diese Leistungen entstanden, und ist es zutreffend, dass die Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ auch Beratungsleistungen zur Ausgestaltung des vom BMBF geplanten „Haus der Zukunft“ erbracht hat?

36

Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Entwurf für ein Errichtungsgesetz zur Gründung des neuen Instituts vor, und falls nein, für wann erwartet die Bundesregierung einen solchen Entwurf?

37

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Helge Braun, der die Einzelheiten der Gründung des BIG im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages als „Affentheater“ charakterisierte, welches nicht notwendig sei, wenn man den Artikel 91b GG entsprechend dem Vorschlag der Bundesregierung ergänzen würde, und warum hat die Bundesregierung nicht die Gründung des BIG unter Verweis auf das laufende Beratungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes und die bestehenden Probleme einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern auf die Zeit nach einer Änderung des Grundgesetzes verschoben?

38

Liegt der Bundesregierung das Papier des Landes Berlin vor, in dem das Land Berechnungen zu zusätzlichen Belastungen bzw. Entlastungen im Kontext der Finanzierung des BIG angestellt hat?

39

Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem Ergebnis dieser Berechnungen des Landes Berlin gezogen, laut denen es für das Land im Falle einer Etablierung des BIG zu einer Nettoentlastung des Landeshaushaltes kommen wird?

40

Welche Planungen und Überlegungen hat die Bundesregierung für den Fall angestellt, dass das Einrichtungsgesetz zur Gründung des BIG im Berliner Abgeordnetenhaus keine Mehrheit erhält (contingency planning)?

41

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, (die unter anderem vom stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU, Michael Kretschmer, am 13. Dezember 2012 im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/214, dargelegt wurde), dass auch ohne eine Änderung des Artikels 91b GG „weitere Projekte“ dem BIG entsprechend auf den Weg gebracht werden sollten, und falls ja, welche?

42

Plant die Bundesregierung, in zukünftigen Fällen von Kooperationen von außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Hochschulen ein wissenschaftsgetriebenes Verfahren zu etablieren, um erfolgversprechende Standorte zu identifizieren?

43

Plant die Bundesregierung, neben Kooperationsprojekten zwischen Hochschulen und Helmholtz-Gemeinschaft auch neue Institutsgründungen ohne die Beteiligung der Helmholtz-Gemeinschaft zu etablieren?

44

Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Leibniz-Gemeinschaft e. V., Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.) geführt mit dem Ziel, neue Kooperationsprojekte in Fortsetzung der Beratungen zur Gründung des BIG auf den Weg zu bringen?

45

Ist bereits bekannt, wie die laut § 4 der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin zur Errichtung des BIG geplanten „entsprechende Formen der Zusammenarbeit“ zur Beförderung der translationalen Forschung und interdisziplinären Forschung ausgestaltet werden sollen?

46

Warum trägt nach § 6 der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung ausschließlich die Charité die Verantwortung zur Einhaltung des Trennungsgebots von akademischer Forschung und Lehre oder der Krankenversorgung zum geplanten Forschungsraum, wenn es sich doch um einen gemeinsamen Forschungsraum handelt?

Berlin, den 20. Februar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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