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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verkauf, Zustand und Instandhaltung der Bahnhofsgebäude der Deutschen Bahn AG

Erlöse der Deutschen Bahn AG und ihrer Unternehmen durch Verkauf von Bahnhofsgebäuden, Verpflichtung der Käufer zur Modernisierung, Wahrnehmung der Pflichten als Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, Weiterverkauf durch Besitzerkonsortium, Versorgung der Bahnkunden mit Grundbedürfnissen, Umgehung des Vorkaufsrechts der Kommunen, Verwahrlosung ländlicher Bahnhöfe, zum Verkauf stehende und bereits verkaufte Stationsgebäude, vorgesehener barrierefreier Ausbau, Pflichten bei Wiederinbetriebnahme<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

09.04.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1291220. 03. 2013

Verkauf, Zustand und Instandhaltung der Bahnhofsgebäude der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Gerold Reichenbach, Uwe Beckmeyer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Deutsche Bahn AG hatte bereits im Jahr 2011 ca. 1 300 Bahnhofsgebäude der in ihrem Bestand befindlichen ca. 2 800 Bahnhofsgebäude veräußert. Dieser Verkauf geht weiter.

So werden auf dem Internetportal www.bahnliegenschaften.de/immobilien weitere ca. 80 Objekte angeboten. Viele der Gebäude sind sanierungsbedürftig und stehen unter Denkmalschutz. Den Kommunen steht oft ein Vorkaufsrecht zu, welches jedoch – oft aufgrund der unterfinanzierten Haushalte – nicht wahrgenommen werden kann.

Deshalb werden viele Gebäude anderweitig veräußert. Offen bleibt, ob und inwieweit die neuen Eigentümer auch verpflichtet sind, für die Grundbedürfnisse der Bahnreisenden sowie die Instandhaltung und den Denkmalschutz der erworbenen Gebäude zu sorgen.

So hat der britische Immobilienfonds P. C. bereits mindestens 900 der Gebäude (Stand: Ende 2011) erworben. Gleichzeitig hat sich P. C. verpflichtet, bis Ende 2012 bundesweit 15 Mio. Euro in die Gebäude zu investieren. Bisher ist nicht erkennbar, ob und wie diese – im Verhältnis zu den erworbenen Gebäuden – doch relativ geringe Summe auch tatsächlich investiert wurde.

Viele Bürgerinnen und Bürger beklagen die mangelnde Pflege und Instandhaltung der Bahnhofsgebäude sowie die fehlende Gewährleistung ihrer Grundbedürfnisse auf Hygiene und Schutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erlöse die Deutsche Bahn AG und mit ihr verbundene Unternehmen durch den Verkauf von Bahnhofsgebäuden erzielt haben?

2

Ist der Bundesregierung die Verpflichtung bekannt, dass sich die Käufer der Stationsgebäude Medienberichten zufolge (vgl. Wirtschaftswoche vom 18. März 2011 „Deutsche Bahn sucht Käufer für 900 Bahnhöfe“) verpflichten, ab 2007 innerhalb von fünf Jahren mindestens 15 Mio. Euro in die Modernisierung der erworbenen ca. 1 000 Bahnhöfe zu investieren?

Und wenn ja, wo sind die Investitionen in welcher Höhe erfolgt?

3

Hat die Bundesregierung rechtliche Möglichkeiten, bei den neuen Eigentümern der Bahnhöfe auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten als Besitzer denkmalgeschützter Gebäude zum Erhalt des zu schützenden Zustands hinzuwirken?

Wenn ja, welche?

4

Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass entgegen der allgemein angenommenen Verpflichtung, die neuen Besitzer der Bahnhofsgebäude müssten die Objekte halten und weiterentwickeln, das Besitzerkonsortium bereits ca. 400 der erworbenen Bahnhofsgebäude weiter verkauft?

Und wenn ja, wie sorgt sie als Eigentümer der Deutschen Bahn AG dafür, dass die Verpflichtung zum Erhalt dieser denkmalgeschützten Gebäude auch von den neuen Eigentümern eingehalten wird?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Eigentümerkonsortiums, mit dem Kauf der Stationsgebäude keinerlei Verantwortung auch für die Grundbedürfnisse der Bahnkunden übernommen zu haben?

Wenn ja, warum?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bahn AG, dass mit dem Kauf der Gebäude die Versorgung der Bahnkunden mit Grundbedürfnissen auf die Käufer/Eigentümer übergegangen ist und sie diese nicht mehr zu gewährleisten hat?

7

Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass offensichtlich das Vorkaufsrecht der Kommunen bei den bisherigen Verkäufen von Bahnhöfen durch die Deutschen Bahn AG umgangen wurde?

Und wenn ja, wieso hat die Bundesregierung als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht darauf hingewirkt, dass eine ordnungsgemäße Beteiligung der Kommunen erfolgt?

8

Sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der geringen finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Haushalte, Möglichkeiten, um die tatsächlich am Kauf interessierten Kommunen z. B. finanziell in ihrem Vorhaben zu unterstützen, insbesondere auch denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude käuflich zu erwerben?

Wenn ja, hat sie dies bereits getan?

9

Sieht die Bundesregierung – als hundertprozentige Anteilseignerin der Deutschen Bahn AG – einen Widerspruch darin, dass trotz der immensen staatlichen Förderung des Schienenverkehrs nach Auffassung der Fragesteller eine systematischen Verwahrlosung besonders der ländlichen Bahnhöfe stattfindet?

10

Wie viele Bahnhöfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Deutsche Bahn AG betrieblich gebraucht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

11

Welche Bahnhöfe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern zum Verkauf?

12

Für welche Bahnhöfe ist nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Zeitraum ein barrierefreier Ausbau vorgesehen?

13

Wie viele Bahnhöfe, die außer Betrieb, aber noch nicht entwidmet sind, hat die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verkauft?

14

Wie viele dieser verkauften Bahnhofsgebäude, die außer Betrieb, aber noch nicht entwidmet sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bahnhöfe mit Stellwerksfunktion?

15

Wurden die Käufer nach Kenntnis der Bundesregierung über die Pflichten informiert, die bei einer Wiederinbetriebnahme auf sie zukommen?

16

Warum sind diese Pflichten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht als Baulast eingetragen?

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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