Lage am Zuckermarkt
der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Wolfgang Tiefensee, Willi Brase, Doris Barnett, Klaus Barthel, Petra Crone, Martin Dörmann, Elvira Drobinski-Weiß, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Ulrich Kelber, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Martin Schwanholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Kerstin Tack, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Jahr 2006 hat die Europäische Union (EU) die Europäische Zuckermarktordnung neu ausgerichtet. Die Zuckermarktreform sollte den Sektor stärker auf den Markt ausrichten und internationale Zusagen erfüllen (etwa mit der Initiative Everything but arms – Alles außer Waffen – EBA– und den WTO-Verhandlungen – WTO = Welthandelsorganisation). Die europäische Zuckerproduktion sollte effizienter und damit wettbewerbsfähiger werden. Subventionen für Zuckerexporte und Verarbeitungsbeihilfen fielen weg. Den Selbstversorgungsgrad führte die EU von 115 Prozent auf 85 Prozent zurück.
Die Zuckermarktordnung besteht aus drei Kernelementen: Erstens regeln feste Quoten die Produktion. Zweitens gilt ein Mindestpreis für Quotenzucker. Drittens sind umfangreiche Regelungen für Tarifquoten für Importe aus Drittländern formuliert. Der Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) sowie die Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) bleibt sichergestellt.
Der sogenannte Quotenzucker garantiert eine begrenzte Versorgungssicherheit. Er entspricht 85 Prozent des EU-Eigenbedarfs. Produktionsüberschüsse können als Nichtquotenzucker ohne Erstattung zu Weltmarktpreisen teilweise exportiert, für die Verarbeitung etwa als Biokraftstoff, Biogas oder Futtermittel verkauft oder aber gegen den Quotenzucker des folgenden Jahres aufgerechnet werden.
Die EU-Zuckermarktordnung sieht Anpassungsmaßnahmen an die Entwicklung auf dem EU-Markt vor. So kann bei sich abzeichnender Überproduktion die zulässige Erzeugung begrenzt werden. Bei sich abzeichnenden Versorgungsengpässen können Nichtquotenzucker für den EU-Verbrauch freigegeben und Zölle herabgesetzt werden.
Der Restrukturierungsprozess der europäischen Zuckerwirtschaft endete im Jahr 2010. Die EU entwickelte sich vom zweitgrößten Nettoexporteur zum größten Nettoimporteur. Die Zahl der Rübenanbauer hat sich nahezu halbiert. Die Zahl der Zuckerfabriken ist von 189 auf 106 zurückgegangen. Die Zahl der Beschäftigten in der Zuckerindustrie ist innerhalb von vier Jahren von 50 000 auf 29 000 gesunken.
Den Weltzuckermarkt dominieren die brasilianischen Zuckerexporte (mit einem Exportanteil von 52 Prozent).
Durch die erfolgte Reform des Zuckermarktes ist nach Angaben zahlreicher Veröffentlichungen der Europäischen Kommission für die Zucker verarbeitende Industrie und die Verbraucher ein Wertschöpfungsvorteil von jährlich 3,3 Mrd. Euro entstanden. Die Zuckermarktordnung wurde dabei haushaltsneutral umgesetzt. Zur Restrukturierung haben die Rüben- und Zuckerproduzenten in Form von Produktionsabgaben beigetragen.
Der Schwerpunkt der europäischen Zuckerproduktion liegt bei Rübenzucker.
Der Weltmarkt für Zucker ist ein hoch veränderlicher Rohstoffmarkt. Die Nachfrage nach Zucker steigt durch den Kaufkraftzuwachs in den Schwellenländern jährlich um durchschnittlich zwei bis drei Millionen Tonnen. Die Investitionen in neue Zuckerfabriken auch in den LDC- und AKP-Ländern hat sich aufgrund der Weltfinanz- und Weltwirtschaftskrise verzögert. Die wirtschaftliche Situation in Brasilien, vor allem die Aufwertung der brasilianischen Währung, der steigende Einsatz von Ethanol aus Rohrzucker, aber auch Ernteausfälle in Zuckeranbauregionen haben zu höheren Preisschwankungen und zu einem strukturell höheren Preisniveau geführt. Zeitweilig lag der Weltmarktpreis erheblich über den Preisen der EU. Der europäische Markt war in dieser Zeit für zuckerexportierende Länder wenig attraktiv, die Importe blieben aus.
Die Zuckermarktordnung ist Bestandteil der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 bis 2020. Das Ende der Zuckermarktordnung ab Herbst 2015 ist dabei besonders umstritten.
Die Europäische Kommission hat den Umstrukturierungsprozess als erfolgreich eingestuft und deshalb vorgeschlagen, die Zuckermarktordnung ab dem Jahr 2015 auslaufen zu lassen. Der Umstrukturierungsprozess hat die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessert und die Marktorientierung des Sektors gefördert. Dies geht aus einer Bewertung vom Dezember 2011 hervor, die die Europäische Kommission in Auftrag gegeben hatte.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, sich für eine letztmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 einzusetzen. Diese Position teilen auch die Länderagrarminister und das Europäische Parlament. Der EU-Agrarministerrat hat sich darauf geeinigt, die Zuckermarktordnung bis 2017 zu verlängern. Die zuckerverarbeitende Industrie beklagt wegen der Zuckermarktordnung einen Versorgungsengpass.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Warum setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Zuckermarktordnung über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern? Welche Konsequenzen erwartet sie für die deutsche Landwirtschaft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Zuckerindustrie und die Rübenanbauer im internationalen Vergleich nach Abschluss der Reformmaßnahmen der EU-Zuckermarktreform?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Weltmarktpreises für Zucker nach dem Auslaufen der Zuckermarktordnung?
Welche Rolle spielt aus der Sicht der Bundesregierung die brasilianische Zuckerpolitik vor dem Hintergrund der bilateralen Verhandlungen mit dem Gemeinsamen Markt des Südens (Mercado Común del Sur, Mercosur) und hinsichtlich der Investitionen in die Ethanolproduktion?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen am EU-Zuckermarkt und speziell in Deutschland für Rübenerzeuger, die Zuckerindustrie, die zuckerverwendende Lebensmittelindustrie und die Verbraucher nach dem Auslaufen der Zuckerquote?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei Beibehaltung der Zuckerquote?
Welchen Einfluss haben dabei mittelfristig hohe, mittlere oder niedrige Weltmarktpreise?
Wie hat sich die europäische Zuckerindustrie seit Beginn der Zuckermarktreform im Jahr 2006 entwickelt?
Welche Zuckerverarbeitungsprodukte (Flüssigzucker, besondere Zubereitungen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem europäischen Markt in welcher Qualität und Menge nachgefragt? Wie viele Unternehmen sind in der Lage, die nachgefragten Produkte in der geforderten Qualität herzustellen? Wie stellt sich die Situation auf dem Weltmarkt dar?
Wie schätzt die Bundesregierung die wettbewerbsrechtliche Situation in der Zuckerindustrie aufgrund der geringen Zahl von Marktteilnehmern ein? Welchen Handlungsbedarf sieht sie?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung ein Angebotsoligopol in Deutschland? Gibt es seitens des Bundeskartellamts Hinweise auf Preis- und Mengenabsprachen der Anbieterseite?
Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung der Konsum von Zucker in verarbeiteten Produkten bei der Entstehung von Übergewicht und damit zusammenhängenden Erkrankungen bei den Menschen?
Welche Rolle spielt das Gutachten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei – TI) bei der Positionierung der Bundesregierung zur Reform der Zuckermarktregelung im Rahmen der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik?
Wie schätzt die Bundesregierung die Versorgungslage der zuckerverwendenden Unternehmen in der Lebensmittelwirtschaft hinsichtlich ihrer Planungs- und Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsmöglichkeiten in den vergangenen zwei Zuckerwirtschaftsjahren ein? Wie schätzt sie diese im aktuellen Wirtschaftsjahr ein?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für Haushaltszucker für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Jahren 2010, 2011 und 2012 entwickelt?
Wie erklärt die Bundesregierung die Ursachen für kurzfristige erhebliche Verteuerungen und Verknappung von Haushaltszucker in jenen Ländern, die weniger Zucker herstellen als sie verbrauchen – wie etwa Polen oder Tschechien?
Warum wurde nach Auffassung der Bundesregierung Zucker für die Verbraucher und Industrie im Jahr 2011 bei hohen Weltmarktpreisen teurer, im Jahr 2012 bei niedrigeren Weltmarktpreisen jedoch nicht günstiger?
Ist in jedem Falle davon auszugehen, dass die Verbraucherpreise für zuckerhaltige Produkte – insbesondere Markenprodukte – sinken würden, wenn der Rohstoffpreis für Zucker sinkt? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2010 zu dieser Fragestellung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Marktmaßnahmen der Europäischen Kommission (Notmaßnahmen) am EU-Zuckermarkt, um die Versorgungssicherheit der Zuckerverwender zu gewährleisten?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz der weit über dem Weltmarktpreisniveau liegenden EU-Zuckerpreise nach wie vor zu wenig Importe aus den Entwicklungsländern mit wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen (EPA), dem Abkommen „Alles außer Waffen“ (EBA), den Least Developed Countries (LDC) sowie den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) kommen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der LDC- und AKP-Zuckerproduzenten ein?
Wie schätzt die Bundesregierung in Zukunft die Attraktivität des EU-Marktes für Lieferungen aus den LDC- und AKP-Staaten ein?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, die Importmodalitäten in die EU zu verändern?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Struktur der Importeure im Hinblick auf die Preisentwicklung und Wettbewerbsverzerrungen?
Welche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Rohzucker erwartet die Bundesregierung bei Weltmarktpreisen, die beständig über dem EU-Quotenpreis liegen?
Warum hält die Bundesregierung den regulären Zollsatz für Zuckerimporte vom Weltmarkt in Höhe von 419 Euro je Tonne weiterhin für notwendig? Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines regulären Schutzzolls für den Fall, dass der Weltmarktpreis für Rohzucker über dem EU-Referenzpreis von 404 Euro je Tonne liegt?
Welche Zuckermarktpolitik führt nach den Überlegungen der Bundesregierung zu einem höheren gesamtwirtschaftlichen Wachstum? Wie begründet sie dies?