Lehr- und Informationsmaterialien im Rahmen der Bundesprogramme zum Thema Linksextremismus
der Abgeordneten Jan Korte, Diana Golze, Steffen Bockhahn, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesprogramme im Bereich des so genannten Linksextremismus sind seit ihrem Beginn auch deshalb politisch umstritten, weil im Rahmen dieser Programme Vereinen, Institutionen, Parteien und Publikationsorganen die Etikettierung als linksextremistisch zugewiesen wird, womit sie aus dem Bereich der legitimen politischen Meinungsäußerung hinausgedrängt werden. So wurden etwa im Rahmen einer Publikation der Zeitbild-Stiftung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8310) Tages- und Wochenzeitungen wie die „junge Welt“ und das „Neue Deutschland“ als linksextremistisch ausgewiesen. Diese Einordnung ist in der öffentlichen Diskussion höchst umstritten, zumal es bisher keine objektivierbaren und wissenschaftlich abgesicherten Kriterien in diesem Kontext gibt. Hier sei außerdem auf die weiterhin und immer wieder geäußerte Kritik am (Links)-Extremismusbegriff verwiesen, die von wissenschaftlicher Seite geäußert wurde. Insbesondere im Kurzbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN“ (Berichtszeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, erschienen 2012) in dem es heißt: „Die Modellprojekte teilen die Einschätzung der Wissenschaftlichen Begleitung, dass die Forschung zum Thema „Linksextremismus“ sehr lückenhaft ist. […] Veröffentlichungen, die sich aus politikwissenschaftlicher oder sicherheitspolitischer Perspektive dem „Linksextremismus“ annähern, werden von den hierzu befragten Projekten als wenig hilfreich für die pädagogische Praxis eingeschätzt. […] Als hinderlich wird von den Projekten vor allem der sehr geringe Forschungsstand zu „Linksextremismus“ und die fehlende Klärung des Phänomens aus sozialwissenschaftlicher Perspektive genannt (siehe Kapitel 1.1). Das fehlende pädagogische Material zur „Linksextremismusprävention“ bedeutet auch, dass es nahezu keinerlei Erfahrungswerte gibt, auf deren Grundlage die Modellprojekte aufbauend Konzepte (weiter)entwickeln können. “ (S. 34 bis 35).
Da sich die Angebote im Rahmen des Bundesprogramms zu diesem Thema vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene wenden, wird hier eine politische Einflussnahme vorgenommen, die mindestens transparent und überprüfbar gemacht werden muss. Es geht neben der politischen Zulässigkeit vor allem auch um die pädagogische Qualität der Programme und darum, ob sie etwa den Prinzipien des weithin anerkannten Beutelsbacher Konsenses entsprechen. Insbesondere das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsprinzip stehen bei derartiger Bildungsarbeit im Vordergrund. Werden sie missachtet, wird der Eindruck eines „anti-extremistischen“ gesellschaftlichen Konsenses vermittelt, den es so nicht gibt.
Die im Rahmen des Bundesprogramms verteilten Schriften bzw. die zum Einsatz kommenden Arbeitsmaterialien (schriftlich und elektronisch) sind für die Einschätzung des Programms und der dort verbreiteten politischen Wertungen sowie ihrer Tauglichkeit für die politische (Jugend-)Bildung zentral. Trotz mehrfacher Nachfrage weigert sich z. B. die Gedenkstätte Hohenschönhausen gegenüber den Fragestellern, die im Rahmen der dort durchgeführten Veranstaltungen zum Themenfeld Linksextremismus genutzten Materialien öffentlich zu machen. Angesichts einer über Steuergelder finanzierten Materialausstattung der Programme ist eine solche Weigerung nicht akzeptabel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Projekte im Rahmen des Bundesprogramms zum Thema Linksextremismus nutzen welche Publikationen, Lehrmaterialien schriftlicher und/ oder elektronischer Art (bitte nach Projekten, Trägern und Materialien aufschlüsseln)?
Wo und wie können diese Materialien eingesehen werden?
Wer ist für die Erstellung der im Rahmen des Programms zum Thema Linksextremismus verwendeten Materialien zuständig, und durch wen erfolgt gegebenenfalls eine wissenschaftliche, didaktische und pädagogische Überprüfung und Evaluation der erstellten Materialien?
Sind diese Evaluationsberichte öffentlich zugänglich?
In welcher Auflagenhöhe wurden bzw. werden die einzelnen Materialien erstellt, und wie viele sind davon bisher verteilt worden (bitte nach Projekten, Trägern und Materialien aufgeschlüsselt angeben)?
Welche Kosten sind für die Erstellung der einzelnen Materialien angefallen?
Wurden die Materialien im Bereich der Programme zum Thema Linksextremismus in Eigenverantwortung der Projektträger erstellt oder wurden hierzu Aufträge an Dritte vergeben, wie etwa beim umstrittenen „Ahnungslos“-Clip der Bundeszentrale für politische Bildung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11992)?
Wenn Aufträge zur Erstellung von Materialien an Dritte vergeben wurden, von wem wurden diese Materialien im Einzelnen erstellt (bitte mit Themen, Budgets, Produkten – Titel, Auflage, Kosten – und Erstellern auflisten)?
Nach welchen Kriterien werden Gruppen, Vereine, Institutionen, Parteien, Publikationsorgane oder Einzelpersonen im Rahmen der Programme zum Thema Linksextremismus als „linksextremistisch“ eingeordnet?
a) Welche Rolle spielt eine Erwähnung in einem der Verfassungsschutzberichte?
b) Welche Rolle spielen Erwähnungen in einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen? Welche Publikationen können hier als Referenzquellen gelten (bitte auflisten)?
c) Welche sonstigen Kriterien spielen eine Rolle?
Welche Gruppen, Vereine, Institutionen, Parteien, Publikationsorgane oder Einzelpersonen werden im Rahmen der Materialien der Programme zum Thema Linksextremismus als linksextremistisch eingeordnet (bitte namentlich auflisten)?
Findet nach den Erfahrungen diverser Einzelklagen (siehe dazu z. B. www.internet-law.de/2010/09/schlappe-fur-bayerisches-innenministerium- aida.html), bei denen die Verfassungsschutzbehörden Gruppen, Vereine und Personen aus dem Verfassungsschutzbericht in der Rubrik „Linksextremismus“ streichen mussten, eine regelmäßige Überprüfung solcher Etikettierungen statt?
Inwieweit sind im Rahmen des Bundesprogramms entsprechende Korrekturen vorzunehmen, und wie werden diese Berichtigungen umgesetzt?
Inwieweit hat der Zeitbild-Verlag nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Protest etwa der „jungen Welt“, und des „Neuen Deutschlands“ reagiert, oder wie und wann beabsichtigt er, die in Rede stehenden diffamierenden Äußerungen zu berichtigen?
Ist hier das zuständige Bundesministerium aktiv geworden und hat eine entsprechende Überarbeitung angemahnt?