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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzeptes für die See- und Binnenhäfen

Schwerpunkte der Anpassung, Sicherstellung einer zeitnahen Realisierung der als prioritär eingestuften Vorhaben, Bereiche mit Aktualisierungsbedarf, Zeitpunkt des angekündigten Entwurfs für Leitlinien, Umsetzungsstand von Einzelmaßnahmen (vgl. BT-Drs 17/12707 und 17/7284), Beschlüsse der Beiratssitzung vom 11. März 2013<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

10.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1329424. 04. 2013

Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzeptes für die See- und Binnenhäfen

der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Dr. Hans-Peter Bartels, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Florian Pronold, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Carsten Sieling, Sonja Steffen, Franz Thönnes, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Auf Initiative der SPD hat der Bund im Jahr 2009 das „Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen“ vorgelegt, um der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen Rechnung zu tragen. Der Beirat zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes hat jetzt beschlossen, den Maßnahmenplan fortzuschreiben. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, hat auf der Achten Nationalen Maritimen Konferenz in Kiel angekündigt, dass ein Entwurf für Leitlinien dafür noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden soll. Darüber hinaus hat der Beirat die vorrangige Umsetzung einzelner Maßnahmen beschlossen. Allerdings zeigt sich insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, dass die politischen Ziele des Hafenkonzeptes bislang nur unzureichend umgesetzt worden sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Schwerpunkte die Bundesregierung bei der Anpassung des Hafenkonzeptes setzen und wie sie die zeitnahe Realisierung der als prioritär eingestuften Vorhaben sicherstellen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Gründe gibt es für die vom Beirat auf seiner Sitzung am 11. März 2013 beschlossene Fortschreibung des „Nationalen Hafenkonzeptes für die See- und Binnenhäfen“ (kurz: Nationales Hafenkonzept), das in der derzeit vorliegenden Form den Zeitraum bis 2019 umfasst, und welche Schwerpunkte sollen dabei nach den Plänen der Bundesregierung gesetzt werden?

2

Schlägt die Bundesregierung vor, im Zuge der Weiterentwicklung des Nationalen Hafenkonzeptes neue Prioritäten zu setzen, und wenn ja, in welchen Bereichen sieht sie Bedarf für eine Anpassung bzw. Aktualisierung?

3

Ist in diesem Zusammenhang auch eine Überprüfung und/oder Streichung von bisher im Nationalen Hafenkonzept aufgelisteten Maßnahmen geplant?

4

Bestand im Beirat Konsens über diese Fragen, und wenn nicht, an welchen Punkten gab es eine unterschiedliche Einschätzung der Beiratsmitglieder?

5

Bis wann soll nach den Plänen der Bundesregierung die Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzeptes abgeschlossen sein, und zu welchem Zeitpunkt will sie den angekündigten Entwurf für Leitlinien vorlegen?

In welchem Rahmen sollen die Arbeiten zur Fortschreibung des Hafenkonzeptes erfolgen, und welche Stelle soll die Federführung übernehmen?

Welche weiteren Sitzungen des Beirates sowie des Lenkungsausschusses zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes sind in diesem Zusammenhang geplant?

6

Welche 53 der im Nationalen Hafenkonzept benannten 74 Einzelmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12707)?

7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Umsetzungsstand bei den derzeit noch nicht abgeschlossenen Vorhaben (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?

8

Bei welchen acht Einzelmaßnahmen bestehen derzeit noch Hindernisse, die nach Aussage der Bundesregierung vor der Umsetzung ausgeräumt werden müssen, und um welche Hemmnisse handelt es sich dabei konkret (vgl. ebd.)?

9

Sollen die bislang nicht realisierten Vorhaben noch vor der jetzt vom Beirat zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes beschlossenen Fortschreibung des Maßnahmenplanes vollständig umgesetzt werden, und welche 13 Einzelmaßnahmen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft (vgl. ebd.)?

Was sind der Grund und das Ziel der Überprüfung?

10

Welche Maßnahmen hat der Beirat in seiner Sitzung am 11. März 2013 im Einzelnen als vorrangig beschlossen, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung realisiert werden (bitte nach den jeweiligen Vorhaben aufschlüsseln)?

11

Welche Gründe gibt es dafür, dass der Beirat zum jetzigen Zeitpunkt erneut eine Liste von vordringlich umzusetzenden Maßnahmen beschlossen hat, und inwieweit unterscheiden sich diese aus Sicht der Bundesregierung von den Maßnahmen, die das Gremium im September 2010 als prioritär eingestuft hatte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7284)?

12

Welche der damals als prioritär festgelegten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt worden (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?

13

Welches Investitionsvolumen umfassen die jetzt vom Beirat als prioritär eingestuften Maßnahmen, und aus welchen Finanzmitteln sollen diese realisiert werden?

14

Welche Auswirkungen hat die nun vorgenommene Priorisierung auf die Umsetzung der übrigen im Nationalen Hafenkonzept aufgeführten Maßnahmen, und wurde für diese weiteren Vorhaben ein Zeitplan festgelegt, sofern es sich nicht um Daueraufgaben handelt?

15

Welche Beschlüsse wurden vom Beirat in seiner Sitzung am 11. März 2013 hinsichtlich der Verkehrsinfrastrukturprojekte der „Ahrensburger Liste“ getroffen, die Teil des Nationalen Hafenkonzeptes sind?

Welche dieser Verkehrsinfrastrukturvorhaben, deren Umsetzung der Bund laut Nationalem Hafenkonzept vorrangig prüft, sind inzwischen realisiert, bzw. wie ist der aktuelle Umsetzungsstand (bitte nach den einzelnen Projekten aufschlüsseln)?

Wurde in diesem Zusammenhang die „Düsseldorfer Liste“, die Infrastrukturprojekte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen umfasst, diskutiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Welche Beschlüsse wurden vom Beirat zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes in seiner Sitzung vom 11. März 2013 hinsichtlich der Zusammensetzung von Beirat und Lenkungsausschuss gefasst, und welche Gründe gibt es dafür nach Kenntnis der Bundesregierung?

17

Weshalb hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, Mechanismen zur Evaluierung der bereits umgesetzten Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzeptes zu etablieren, und plant sie dies für die Zukunft?

Berlin, den 24. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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