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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft der Traditionsschifffahrt in Deutschland

Entwicklung der Anzahl der Traditionsschiffe, Auslaufen von Sicherheitszeugnissen, Anträge auf Erneuerung der Zulassung als Traditionsschiff, Ablehnungen unter Hinweis auf den Rechtsbegriff des &quot;historischen Wasserfahrzeuges&quot;, Details zum geplanten Erlass bis zur Neufassung der Sicherheitsrichtlinie, Inhalt der vereinbarten Übergangslösung zur Zulassung, Lösungsmöglichkeiten für betroffene Schiffe <br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

31.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1357715. 05. 2013

Zukunft der Traditionsschifffahrt in Deutschland

der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Gabriele Hiller-Ohm, Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Florian Pronold, Dr. Hans-Peter Bartels, Ingo Egloff, Karin Evers-Meyer, Bettina Hagedorn, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Carsten Sieling, Sonja Steffen, Franz Thönnes, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Traditionsschifffahrt leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der maritimen Kultur und des Schiffshandwerks in Deutschland. Traditionsschiffe sind Mittelpunkt vieler Museumshäfen und -werften und tragen zum Erfolg von maritimen Großveranstaltungen wie der Kieler und Travemünder Woche, der Sail Bremerhaven oder der Hanse Sail bei. Damit fördern sie nicht nur den maritimen Tourismus, sondern sind auch ein wichtiger Teil der kulturellen Identität der Küstenregionen.

Der Status als Traditionsschiff begründet bestimmte Ausnahmen von den Bestimmungen der allgemeinen Passagierschifffahrt. So dürfen die Betreiber von Traditionsschiffen Gäste an Bord nehmen und Deckungsbeiträge erheben, um den Erhalt der Schiffe zu finanzieren. Die Anforderungen an Traditionsschiffe ergeben sich aus der im Jahr 2001 erlassenen Sicherheitsrichtlinie. Der darin enthaltene Begriff „historisches Wasserfahrzeug“ hat in der Vergangenheit wiederholt für Diskussionen gesorgt. Denn die Rechtsprechung hat die Grenzen für die Anerkennung als Traditionsschiff zuletzt sehr eng gefasst; gefordert wird, dass die Schiffe ihren ursprünglichen Zustand bewahrt haben müssen oder dieser wiederhergestellt wird. Diesen Vorgaben entsprechen viele Schiffe, die häufig im Laufe von Jahrzehnten wiederholt für unterschiedliche Zwecke umgebaut wurden und heute in der Regel in privatem Besitz sind oder von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden, nicht.

Immer häufiger verweigert die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG-Verkehr/früher: See-Berufsgenossenschaft) Schiffen unter Hinweis auf den Rechtsbegriff der „historischen Wasserfahrzeuge“ in der Sicherheitsrichtlinie jedoch die Zulassung und verweist auf die Möglichkeit, diese künftig als gewerbliche Schiffe zu führen. Die Einstufung als Berufsschiff würde jedoch für viele der heutigen Traditionsschiffe das Aus bedeuten, da sie dann von einem Kapitän mit Patent geführt werden müssten und nur noch zwölf Personen mit auf Fahrt nehmen dürften.

Traditionsschiffe sind Kernstück vieler Museumshäfen an der deutschen Nord- und Ostseeküste und tragen dazu bei, traditionelle Arbeiten und Techniken im Hafen und damit einen wichtigen Teil der maritimen Handwerks- und Sozialgeschichte in Deutschland erlebbar zu machen. Die restriktive Zulassungspraxis für die Traditionsschiffe gefährdet daher auch die Zukunft der Museumshäfen und vieler weiterer Angebote des maritimen Tourismus in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hat sich die Zahl der Traditionsschiffe in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie viele dieser Schiffe sind in Museumshäfen beheimatet?

2

Wie viele Sicherheitszeugnisse für Traditionsschiffe, die in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt werden, laufen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr aus (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?

3

Wie viele Anträge auf Erneuerung der Zulassung als Traditionsschiff sind nach Informationen der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 gestellt worden, und wie viele davon wurden von der BG-Verkehr negativ beschieden (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?

a) In wie vielen Fällen erfolgte die Ablehnung unter Hinweis auf den Rechtsbegriff des „historischen Wasserfahrzeuges“ in der Sicherheitsrichtlinie?

b) Wie viele Anträge sind von den Eignern nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgezogen worden, weil sie den von der BG-Verkehr formulierten Anforderungen hinsichtlich eines originalgetreuen Bauzustandes der Fahrzeuge bzw. eines „authentischen Bildes einer bestimmten historischen Schiffsgattung“ nicht nachkommen konnten?

4

Warum ist der bereits für Januar 2013 angekündigte Erlass, der bis zu einer Neufassung der Sicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2003 von der BG-Verkehr anzuwenden ist, bisher nicht veröffentlicht worden?

a) Zu welchem Zeitpunkt ist dies nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung vorgesehen?

b) Welche Inhalte soll dieser umfassen?

c) Wie viele Zulassungen für Traditionsschiffe sind unter Hinweis auf den geplanten Erlass seit 2011 unter Vorbehalt und/oder befristet auf drei Monate vergeben worden?

5

Welchen Inhalt hat die zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der Gemeinsamen Kommission für historische Wasserfahrzeuge e. V. sowie der BG-Verkehr im März 2013 vereinbarte Übergangslösung für die Zulassung von Traditionsschiffen?

a) In welchen Punkten unterscheidet sich die Neuregelung von den bisherigen Prüfkriterien?

b) Wie soll insbesondere der Begriff „historisches Wasserfahrzeug“ definiert werden?

c) Welches Ergebnis hatte in diesem Zusammenhang das Gespräch mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Museumshäfen e. V. (AGDM), und inwieweit wird das BMVBS die Hinweise der AGDM berücksichtigen?

6

Wie viele Schiffe werden nach Einschätzung der Bundesregierung die neuen Auflagen nicht erfüllen und somit den Status als Traditionsschiff verlieren, und wie hoch ist ihr Anteil in Prozent der deutschen Traditionsschiffe?

7

Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für die betroffenen Schiffe?

8

Erwägt die Bundesregierung, für diese Gruppe von Fahrzeugen einen Bestandsschutz zu gewähren, und wie begründet sie ihre Haltung?

9

Zu welchem Zeitpunkt ist die angekündigte Änderung bzw. Neufassung der derzeitigen Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe geplant?

10

Zu welchen Ergebnissen ist die Expertenarbeitsgruppe des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) bei der Bearbeitung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe in Bezug auf Traditionsschiffe gekommen?

Berlin, den 15. Mai 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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