Rüstungsexporte: Weiterverkauf und Weitergabe von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen 120 und 140 Länder kaufen laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung jährlich Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in Deutschland.
Dabei kommt es regelmäßig vor, dass die Länder nach einigen Jahren, z. B. im Zuge der Modernisierung ihrer Sicherheits- und Militärapparate, diese Rüstungsgüter aus deutscher Produktion an ein drittes Land weiterverkaufen oder weitergeben, d. h. reexportieren wollen.
Kriegswaffen und kriegswaffennahe Rüstungsgüter dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Bundesregierung in dritte Länder reexportiert bzw. im Sinne des EU-Binnenmarktes verbracht werden (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3861).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Unterliegen die Leopard-Panzer, die die niederländischen Streitkräfte gegenwärtig in Dienst haben, den Reexport-Vorbehalten bzw. der Reexport-Genehmigungspflicht (bei unterschiedlichen Regelungen für die einzelnen Leopard-Versionen, bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge für den Reexport von ursprünglich aus Deutschland gelieferten Kriegswaffen an Drittländer haben die Niederlande seit dem 1. Januar 2012 für die Weitergabe welcher Kriegswaffen an welche Länder gestellt, und welche dieser Anträge wurden genehmigt (bitte mit Datum und Stückzahl)?
Welches Genehmigungsverfahren ist für den Fall vorgesehen, dass ein Land die in Deutschland gekauften Rüstungsgüter, insbesondere Kriegswaffen, an ein privates Unternehmen verkauft oder ausleiht und dieses Unternehmen das Rüstungsgut vorübergehend in ein anderes Land verbringt, z. B. zu Demonstrations- oder Testzwecken (bitte nach NATO, EU und Drittländern differenzieren)?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich eines möglichen Vertrages zwischen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (KMW) und den Niederlanden über die vorübergehende Überlassung (z. B. Leihvertrag) von Leopard-Panzern?
Wann und zu welchem Zweck hat die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG Anfragen hinsichtlich der vorübergehenden Überlassung von Leopard-Panzern an die Bundesregierung gerichtet?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen vorübergehenden Ausfuhr von niederländischen Leopard-Panzern aus den Niederlanden nach Saudi-Arabien seit dem 1. Januar 2011 (bitte nach in Deutschland gekauften und in den Niederlanden in Lizenz hergestellten Leopard-Panzern und Leopard-Versionen aufschlüsseln)?
Wurde in diesem Zusammenhang (Frage 6) eine Reexport- oder eine andere Genehmigung beantragt und/oder erteilt (bitte unter Angabe von Datum, Stückzahl und Verwendungszweck)?
Seit wann ist der Reexport-Vorbehalt bei in Lizenz produzierten Rüstungsgütern Bestandteil der Genehmigung durch die Bundesregierung, und gab es im Laufe der Zeit Veränderungen im Verfahren, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Rüstungsgut differenzieren)?
Welche Veränderungen gab es im Zusammenhang mit den Reexport-Regelungen/-Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lizenzproduktion von Leopard-Panzern?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Weiterentwicklung bzw. den Test von Leopard-2-Panzern für den Gebrauch in sog. Peace Support Operations durch die Niederlande bzw. Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG?