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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand NPD-Verbotsverfahren

Beschlüsse der Innenministerkonferenz betr. Überarbeitung bzw. Ergänzung der Materialsammlung für ein NPD-Verbot, erneute Beschlussfassung über eigenen Verbotsantrag der BRg, Anzahl der V-Leute und Auswirkungen auf das Verbotsverfahren<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1383707. 06. 2013

Stand NPD-Verbotsverfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Bockhahn, Nicole Gohlke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Trotz der Entscheidung der Bundesregierung, sich nicht mit einem eigenen Antrag am NPD-Verbotsverfahren zu beteiligen, hat die Bundesregierung ihre volle Unterstützung für den Antrag des Bundesrates zugesichert. Insofern wird die Bundesregierung die Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) vom Mai 2013 kennen, die sich mit der Frage des Fortgangs des Verbotsantrags des Bundesrates befasst haben. In der Presse war davon die Rede, es bedürfe weiterer Prüfungen und Nacharbeiten zum bisherigen Verbotmaterial, um einen aussichtsreichen Antrag stellen zu können (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/npd-verbot-innenministerkonferenz). „Zu verschiedenen Aspekten“ der Materialsammlung seien noch „weitere Belege und [ein] Tatsachenvortrag erforderlich“ (ebd.). Der Bund solle eine Liste mit sämtlichen Straftaten der NPD-Vorstände und ihrer Unterorganisationen zuliefern, zudem müssten Testate der Landesinnenminister vorgelegt werden, die die V-Mann-Freiheit des Materials bestätigten (ebd.). Vor dem Hintergrund einer anderen Pressemeldung zu den V-Leuten in der NPD ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung. Die „Berliner Zeitung“ berichtete am 28. Mai 2013 von einem Dokument des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen, das dem sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss zugeleitet wurde, in dem von insgesamt 17 V-Leuten des LfV Sachsen in der NPD die Rede ist. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sachsen eine Hochburg der NPD ist, deutet diese hohe Zahl an V-Leuten in der NPD auf eine nach wie vor erhebliche Durchsetzung der NPD mit Spitzeln der Verfassungsschutzämter hin. Vor dem Hintergrund der Gründe für das Scheitern des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD im Jahr 2003 ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Überarbeitungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zur Materialsammlung für ein NPD-Verbot sind nach Kenntnissen der Bundesregierung im Rahmen der IMK im Mai 2013 beschlossen worden?

2

Welche Anforderungen zur Ergänzung und/oder Überarbeitung der Materialsammlung für ein NPD-Verbot sind seitens der IMK an die Bundesregierung herangetragen worden?

3

Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Auflistung sämtlicher Straftaten der NPD-Vorstände und ihrer Unterorganisationen zugesagt hat (www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/npd-verbot-innenministerkonferenz), und warum wurde eine solche Auflistung nicht schon längst in die vorliegende Materialsammlung eingearbeitet?

4

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine solche Auflistung sämtlicher Straftaten der NPD-Vorstände und ihrer Unterorganisationen auch Personen umfassen würde, die von Verfassungsschutzbehörden als V-Leute geführt werden oder bis vor Kurzem geführt wurden?

5

Hat die Bundesregierung von sich aus Vorschläge zur weiteren Qualifizierung des Verbotmaterials vorgelegt, und wenn ja, wie sehen diese Vorschläge aus?

6

Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Materialsammlung für ein NPD-Verbot vervollständigt sein, und bis wann rechnet sie mit einer formalen Antragstellung auf Verbot der NPD?

7

Behält sich die Bundesregierung eine Neuentscheidung über eine Beteiligung an einem Verbotsantrag gegen die NPD vor, sollten die weiteren Materialien die Bedenken der Bundesregierung ausräumen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Zahl von V-Leuten des LfV Sachsen in der NPD mit Blick auf das geplante Verbotsverfahren?

Sieht sie hier eine mögliche Gefährdung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren?

9

Geht die Bundesregierung von ähnlich hohen Zahlen von V-Leuten in der NPD auch in anderen Bundesländern aus, und welche Auswirkungen hätte dies für ein geplantes Verbotsverfahren?

10

Schließt die Bundesregierung nach wie vor aus, dass V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Vorständen oder Führungspositionen der NPD platziert sind?

11

Wird der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, persönlich ein Testat zur V-Mann-Freiheit des vom Bund beigesteuerten Materials für ein NPD-Verbot abgeben?

Berlin, den 7. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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