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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern, Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in Fernzügen in Deutschland

Bedarf der Bahnkunden sowie Voraussetzungen für mobilitätseingeschränkte Menschen für die Mitnahme von Fahrrädern in Fernzügen, Absichten zur Erhöhung von Fahrradtransportplätzen im Fernverkehr, Wagentypen mit Stellplätzen für Tandems und Behindertendreirädern, Mitnahmemöglichkeiten in Zügen der aktuellen Fernverkehrsflotte bzw. Nachfolgefahrzeugen, Planung reservierbarer Abstellplätze bei der Erneuerung von vorhandenen IC-Wagen sowie geeignete Ausstattung von Bahnhöfen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

02.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1398512. 06. 2013

Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern, Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in Fernzügen in Deutschland

der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Groß, Gustav Herzog, Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Im Nationalen Radverkehrsplan erläutert die Bundesregierung, dass sie das Fahrrad als Verkehrsmittel stärken will, indem es besser mit anderen Verkehrsmitteln verknüpft wird. Hierzu gehört auch die Verbesserung der Fahrradmitnahme per Bahn, weil immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad als Alternative zum Auto entdecken und sich bessere Übergänge zu den Eisenbahnen wünschen. Die Mobilitätspartnerschaft zwischen dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) und der Deutsche Bahn AG (DB AG) zur weiteren Verbesserung des Umweltverbundes zwischen Fahrrad und Bahn wird allgemein positiv gewertet. Leider fehlt die Unterstützung der Bundesregierung, die die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen des Fernverkehrs ausschließlich den Eisenbahnunternehmen mit Hinweis auf deren „unternehmerische Verantwortung und betriebswirtschaftliche Bewertung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 1, Plenarprotokoll 17/213, Anlage 7) überlässt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im März 2009 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Die DB AG orientiert sich nach eigenen Angaben an den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), der Technischen Spezifikation für Interoperabilität für mobilitätseingeschränkte Reisende (TSI PRM) und der EU-Fahrgastrechteverordnung. Der Konzern bekennt sich ebenfalls nach eigener Darstellung zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den rund neun Millionen Bundesbürgern mit Behinderungen, die für die DB AG eine wichtige Kunden- und Zielgruppe darstellen. Die DB AG hat nach dem ersten Programm ab 2005 mittlerweile ein zweites Programm vorgestellt, dass bis 2015 Fahrgästen mit Handicaps eine selbstbestimmte Mobilität zur Nutzung der Bahnhöfe und Züge der DB AG ermöglichen soll. In die Erarbeitung beider Programme waren Behindertendachverbände, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Eisenbahn-Bundesamt eingebunden.

Diese Anstrengungen werden allgemein anerkannt, müssen jedoch ausgebaut werden.

Tandems und Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen sind für mobilitätseingeschränkte, sehbeeinträchtigte und blinde Personen eine sichere und oft die einzige Möglichkeit der Fortbewegung mit einem Fahrrad. Deshalb besteht bei dieser Personengruppe ein besonderer Bedarf nach Mitnahmemöglichkeit ihres Fahrzeugs in einem Fernzug.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen über den Bedarf der Bahnkundinnen und -kunden für die Mitnahme von Fahrrädern in den Fernzügen der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen vor, und wenn ja, welche?

2

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um gesicherte Informationen über den Bedarf der Bahnkundinnen und Kunden an der Mitnahme von Fahrrädern in Fernzügen der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen zu erhalten?

3

Hat die Bundesregierung Umfragen oder Untersuchungen über den Bedarf der Bahnkunden für die Mitnahme von Fahrrädern in den Fernzügen der DB AG der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland initiiert, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?

4

Plant die Bundesregierung weitere Umfragen durchzuführen, um Erkenntnisse über den nachgefragten Bedarf an Fahrradtransportplätzen in Zügen des Bahnfernverkehrs der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland zu erhalten?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die weiteren Absichten der DB AG, die Zahl der vorhandenen Fahrradtransportplätze im Fernzugverkehr zu erhöhen?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der Mitnahme von Fahrrädern, Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in den Fernzügen der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland?

7

Welche Aktivitäten entwickelt die Bundesregierung, damit die DB AG sowie die nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland ihre vorhandenen Fahrradtransportplätze im Fernverkehr erhöhen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Österreichischen Bundesbahnen ab Frühjahr 2013 pro Tag im Durchschnitt 1 760 Fahrradtransportplätze in den Fernzügen des österreichischen Mobilitätsunternehmen ÖBB-Personenverkehr AG anbieten werden (Pressemitteilung der ÖBB vom 25. Juli 2012) und der Fernbahnverkehr in der Schweiz (ICN) die Mitnahme von Fahrrädern aufgrund verstärkter Nachfrage ebenfalls weiter ausbaut?

8

In welcher Größenordnung könnten nach Kenntnis der Bundesregierung neue Kundengruppen für die DB AG erschlossen werden, wenn die DB AG Fahrradstellplätze in den ICEs und ICE-Ts schaffen würde?

9

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Benutzung von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen als erforderliche Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte, sehbeeinträchtigte und blinde Personen bei?

10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der Personen, die Interesse oder Bedarf an der Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in Fernzügen der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland haben?

11

Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gesicherten Erkenntnissen über den Bedarf von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen als erforderliches Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte, sehbeeinträchtigte und blinde Personen zu gelangen?

12

In welchen Fernverkehrszügen der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung erlaubt, und in welchen ist sie nicht erlaubt (bitte mit Angabe des Typs)?

13

Wie viele Tandems und wie viele Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in einem derzeitigen Doppelstockzug und in einem künftigen Doppelstockzug im Fernverkehr der DB AG mitgenommen werden?

14

Wie viele Tandems und wie viele Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in einem älteren Trieb- und Wagenzug und einem Nachfolgefahrzeug für die älteren Trieb- und Wagenzüge der DB AG mitgenommen werden?

15

Wie viele Tandems und wie viele Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in den Zügen der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland mitgenommen werden?

16

Wie viele reservierbare Abstellplätze für Tandems und wie viele reservierbare Abstellplätze für Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen werden bei der laufenden Erneuerung von 773 vorhandenen IC-Wagen der DB AG eingeplant, die als Ziel 160 Wagen mit Fahrradabteil umfassen sollen?

17

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, den im Auftrag der öffentlichen Hand tätigen Verkehrsunternehmen die Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen vorzugeben und entsprechende Anforderungen bei Ausschreibungen vorzusehen, um sehbeeinträchtigten und blinden Personen das Fahrradfahren zu ermöglichen und auch nicht mobilitätsbeeinträchtigten Tandemnutzern mehr Möglichkeiten anzubieten?

18

Was unternimmt die Bundesregierung, um auf den bundeseigenen Konzern DB AG hinzuwirken, dass eine Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in allen Fernverkehrszügen der DB AG ermöglicht wird?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine geeignete Ausstattung von Bahnhöfen für Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen und Tandems (Rampen, geeignete Fahrstühle, Abstellplätze etc.), und wie wird sie Planung und Bau in Zukunft unterstützen?

Berlin, den 12. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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