Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung vergibt Aufträge an externe Dritte in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Hierbei gilt es jedoch zu kontrollieren, inwieweit durch die Übertragung von Aufgaben an externe Dritte die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Interessen gewahrt bleibt. Überdies stellt sich die Frage, in welchem Umfang derartige Aufträge vergeben wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (27 L 259.12) zu dieser Thematik festgestellt, dass die Öffentlichkeit diesbezüglich ein bekundetes Interesse hat und die Bundesregierung nicht mit Bezug auf die Geheimhaltung die Auskunft über entsprechende Abreden hinsichtlich der Honorare verweigern darf, zumal sich entsprechende Anfragen auf Vorgänge in der Vergangenheit beziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung für ihre Arbeit der Vergabe von Aufträgen an externe Dritte zu (bitte mit Begründung)?
Welche rechtlichen Beschränkungen existieren für die Erteilung von projektbezogenen Aufgaben an externe Dritte durch die Bundesregierung (bitte mit Darstellung)?
Sieht die Bundesregierung bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dritte die Gefahr, dass durch private Akteure und versteckten Lobbyismus maßgeblicher Einfluss auf die Erarbeitung von Gesetzen oder Verordnungen genommen wird (bitte mit Begründung)?
Welche Leitlinien und rechtlichen Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen an externe Dritte existieren, bitte differenziert nach
a) Bundeskanzleramt
b) Bundespresseamt
c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
d) Auswärtiges Amt
e) Bundesministerium des Innern
f) Bundesministerium der Justiz
g) Bundesministerium der Finanzen
h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
j) Bundesministerium der Verteidigung
k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
l) Bundesministerium für Gesundheit
m)Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
o) Bundesministerium für Bildung und Forschung
p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Welche abgeschlossenen und laufenden Aufträge wurden durch die Bundesregierung an externe Dritte in der 17. Legislaturperiode vergeben, bitte differenziert nach Auftragnehmer, Titel des Auftrages, Projektdauer, Beginn des Projektes, Honorierung sowie
a) Bundeskanzleramt
b) Bundespresseamt
c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
d) Auswärtiges Amt
e) Bundesministerium des Innern
f) Bundesministerium der Justiz
g) Bundesministerium der Finanzen
h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
j) Bundesministerium der Verteidigung
k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
l) Bundesministerium für Gesundheit
m)Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
o) Bundesministerium für Bildung und Forschung
p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
In welchen der in der Frage 5 geschilderten Fälle wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen, und in welchen Fällen wurde davon abgesehen (bitte mit Begründung)?
Zwischen welchen der in Frage 5 genannten Auftragnehmern und Mitgliedern der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung vor der 17. Wahlperiode wirtschaftliche Beziehungen (bitte differenziert nach Mitgliedern der Bundesregierung)?
Inwiefern erfolgt zwischen den einzelnen Ministerien eine Abstimmung zur Vergabe von Aufträgen an externe Dritte zur Vermeidung von inhaltlichen Doppelungen (bitte mit Begründung)?
Welche der in Frage 5 genannten Aufträge an externe Dritte wurden durch die Bundesregierung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch Berichterstattung oder Präsentation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (bitte mit Differenzierung wie in Frage 5)?
Bei welchen der in Frage 5 genannten Aufträge an externe Dritte erfolgte die Abnahme des Auftrages nicht bzw. wurde Nachbesserung verlangt (bitte mit Differenzierung wie in Frage 5)?
In welcher Höhe wurden in der 17. Wahlperiode von der Bundesregierung Finanzmittel für Aufträge an Dritte verwendet (bitte differenziert nach Jahren)?