Steuervermeidung und Subventionen von Automobilkonzernen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie im Mai 2013 bekannt wurde, nutzen die Volkswagen AG (VW) und andere deutsche Konzerne Steuerschlupflöcher in Belgien in großem Stil. Allein VW soll über solche Gestaltungen über 150 Mio. Euro Gewinn steuerfrei gestellt haben. Laut „SPIEGEL-ONLINE“ vom 15. Mai 2013 funktioniere dies folgendermaßen: Die Konzerne zögen Eigenkapital aus Deutschland ab, um „ihre belgischen Töchter damit zu päppeln“. Auf das übertragene Geld würden fiktive Zinsen angerechnet – so als handele es sich um den Kredit eines externen Geldgebers. In Belgien könnten solche fiktive Eigenkapitalzinsen völlig legal steuerlich geltend gemacht werden, so das Nachrichtenmagazin.
Auch die baden-württembergischen Autostädte Böblingen und Sindelfingen stehen nach Informationen der Fragesteller trotz Rekordgewinnen des Daimler-Konzerns mit leeren Gewerbesteuerkassen da. Es ist bekannt, dass bereits seit Jahren deutsche Konzerne mit Steuertricks ihre Steuerlast drücken.
Gleichzeitig zählen die Automobilkonzerne BMW AG, Daimler AG, VW & Co. zu den größten Subventionsempfängern in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch war die Körperschaftssteuer (absoluter Betrag und prozentual zum ausgewiesenen Gewinn) der bundesdeutschen Automobilkonzerne (VW, Porsche AG, AUDI AG, BMW Group, Daimler AG) in den Jahren 2010 bis 2012?
Welche Subventionen erhielten die in Frage 1 genannten Unternehmen in den Jahren 2010 bis 2012 (bitte vollständige Auflistung der Forschungs- und Entwicklungszuschüsse, Förderungen von Investitionen, Arbeitsmarktzuschüsse etc.)?
Unter Ausnutzung welcher Rechtsnormen in Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung in Belgien wird die von „SPIEGEL-ONLINE“ dargestellte Steuergestaltung umgesetzt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von „SPIEGEL-ONLINE“ dargestellte Steuergestaltung im Zusammenspiel mit den in der Anwort zu Frage 3 genannten Rechtsnormen technisch umgesetzt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Steuermindereinnahmen, die durch die Nutzung der skizzierten Steuergestaltung verursacht wurden (bitte differenziert nach Jahren, Steuerarten sowie so weit möglich nach Wirtschaftzweigen für die letzten zehn Jahre angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der in „SPIEGEL-ONLINE“ kritisierten Konzerne, wonach der Abzug von Eigenkapitalzinsen in Belgien kein Steuerschlupfloch darstelle, sondern durch den Grundsatz der Steuerneutralität der Unternehmensfinanzierung gerechtfertigt sei (bitte mit Begründung)?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die skizzierte Steuergestaltungsmöglichkeit künftig verhindert oder eingeschränkt werden (bitte mit Begründung)?
Falls ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierfür geeignet (bitte mit Begründung)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der durch die Medien bekannt gewordene Steuerkürzung des auch in Landesbesitz (Niedersachsen) befindlichen VW-Konzerns in Belgien?