Humanitäre Hilfe in Syrien
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die durch den syrischen Bürgerkrieg ausgelöste humanitäre Katastrophe nimmt immer größere Ausmaße an. Geschätzte fünf Millionen Menschen, knapp ein Viertel der Bevölkerung, befindet sich auf der Flucht, ein Drittel gilt als notleidend und bedarf der Hilfe mit medizinischen Gütern, Lebensmitteln oder Kleidung. Das Gesundheitssystem, welches vor Ausbruch des gewalttätigen Konflikts 2011 gut funktionierte, ist zusammengebrochen. Während Syrien bis 2011 zum größten Teil Selbstversorger mit landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln war, ist die Bevölkerung Syriens dringend auf Nothilfe angewiesen. Die humanitäre Hilfe sollte unabhängig von der ethnischen, sozialen und religiösen Herkunft sowie der politischen Zugehörigkeit allen Menschen in Syrien ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen.
Heute liegt die Anzahl der im syrischen Grenzgebiet tätigen Organisationen bei 15, darunter Save the Children, CARE, das Internationale Rote Kreuz (IRK) und die Deutsche Welthungerhilfe e. V. Die Sicherheitslage ist aufgrund der Kämpfe, Überfälle auf Transporte und dutzende Checkpoints sehr instabil. Laut Nothilfe-Koordinatorin Birgit Zeitler von der Welthungerhilfe verlassen sich die Hilfsorganisationen darum auf die Warnhinweise der syrischen Partnerinnen und Partner (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, „Im rechtsfreien Raum“ vom 5. Mai 2013). Präsident Bashar al Assad hat in den letzten Monaten mehrmals zugesichert, die humanitäre Hilfe nicht behindern zu wollen und Erleichterungen für die Arbeit des IRK und des Roten Halbmonds in Aussicht gestellt.
Der Großteil der Nothilfe wird vom Auswärtigen Amt – bisher 22 Mio. Euro – finanziert, das die Hilfswerke laut einem Bericht in der „FAZ“ (siehe oben) seit Spätsommer 2012 in mehreren Sitzungen des gemeinsamen Koordinierungsgremiums gebeten hat, in den Gebieten der Freien Syrischen Armee (FSA) tätig zu werden. Die Hilfswerke und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohne Genehmigung der syrischen Regierung agieren, verstoßen mit jedem Transport über die Grenze gegen die syrische Souveränität, was ihren Zugang zu nicht von den Rebellen kontrollierten Gebieten erheblich erschwert.
Aufgrund der gerade in den von Rebellen kontrollierten Gebieten katastrophalen Sicherheitslage werden die Hilfsgüter zum großen Teil nicht von den Hilfsorganisationen selbst verteilt, sondern oft direkt an der Grenze syrischen Gruppen übergeben, welche die Verteilung organisieren.
Die Haltung der Bundesregierung, die humanitäre Nothilfe auch gegen den Willen der syrischen Regierung durchzusetzen, setzt die Helferinnen und Helfer der Hilfswerke der Willkür der kriegerischen Auseinandersetzung aus, wie zuletzt mit den drei Mitarbeitern der Nichtregierungsorganisation (NGO) „Grünhelme“ geschehen. Diese sind am 15. Mai 2013 entführt worden, zwei sind seit dem 4. Juli 2013 wieder frei, der Verbleib des Dritten ist noch unklar.
Die Bundesregierung betreibt in Syrien eine Politik der Destabilisierung und des Regime Change. Der Sturz der syrischen Regierung ist auch das formulierte Ziel der „Freundesgruppe des syrischen Volkes“. In diesem Sinne wurde im Februar 2012 die Arbeitsgruppe „Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung“ vom Auswärtigen Amt gegründet. Seit Januar 2013 ist ein Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im türkischen Gaziantep stationiert, der mit den Partnerinnen und Partnern vor Ort zusammen die Hilfe koordiniert.
Laut einem Bericht ist das GIZ-Büro neben dem Wiederaufbau von Krankenhäusern, Schulen und der Wasserversorgung auch für die Vernetzung der lokalen Ebene mit der Oppositionsführung zuständig, damit die als zersplittert geltende Opposition mit der Strategie „win hearts and minds“ an Ansehen gewinnt (German Foreign Policy, „Im Rebellengebiet“ vom 23. Mai 2013). Somit wird der Regime Change von der Bundesregierung mit dem Mittel der humanitären Hilfe aktiv verfolgt. Hochrangige Außenpolitiker westlicher Staaten haben auch eine mögliche unmittelbare militärische Intervention von einer Einigung der Opposition abhängig gemacht, die auch im Zuge der „humanitären Hilfe“ forciert wird.
Entscheidend ist bei diesen Hilfsmaßnahmen, dass sie dezidiert in die von Aufständischen kontrollierten Gebiete fließen und somit auch parteiischen politischen Zwecken dienen, während nur ein kleiner Anteil der Hilfsorganisationen, wie nach Informationen der Fragesteller MISEREOR oder das IRK, mit dem Assad-Regime zusammenarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Projekte werden von der Bundesregierung zu und in Syrien finanziert oder gefördert (bitte nach Ort und Budget auflisten)?
Welche Aufgaben hat die Bundesregierung innerhalb der „Freundesgruppe des syrischen Volkes“ übernommen?
Was sind genau die Aktivitäten der „Arbeitsgruppe wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung in Syrien“, die von Deutschland geleitet wird (bitte nach einzelnen Aktivitäten auflisten)?
Welche Projekte wurden von der „Arbeitsgruppe wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung“ in welcher Höhe bisher finanziert (bitte auflisten)?
Welche Ministerien und welche Ressorts sind an der Umsetzung beteiligt?
Wie erfolgt die Arbeitsteilung innerhalb der beteiligten Ressorts und der GIZ?
Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung oder Durchführungsorganisationen, wie z. B. der GIZ, in diesen Projekten tätig? Wenn ja, aus welchen Abteilungen, und mit welchem Auftrag?
Welche durch die Bundesregierung finanzierten Hilfsgüter wurden in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung zum Transport und zur Verteilung an welche bewaffneten und unbewaffneten Gruppen in Syrien weitergegeben, und wie hoch ist der Anteil an Hilfsgütern, die nachweislich von den humanitären Organisationen selbst oder lokalen Organisationen, die in keinem Zusammenhang mit bewaffneten Gruppen stehen, verteilt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob bei der Unterstützung der syrischen Opposition finanzielle Mittel ausgegeben wurden, die für den Ankauf von Waffen benutzt wurden oder benutzt werden könnten, insbesondere bevor am 31. Mai 2013 das EU-Waffenembargo auslief?
Trifft es zu, dass Deutschland die Nationale Koalition auch unterstützt, indem sie gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten deren Büros in Kairo und Istanbul finanziert und dort auch deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt?
Wie funktioniert der Treuhandfonds, den die Bundesregierung gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten organisiert und finanziert?
Welche Gelder wurden bisher von welchen Staaten und Akteuren in den Treuhandfonds einbezahlt (bitte auflisten)?
Welche Projekte wurden von dem Treuhandfonds bisher in welcher Höhe bezahlt (bitte auflisten)?
Welche Maßnahmen wurden innerhalb der „Freundesgruppe des syrischen Volkes“ unternommen, um das EU-Waffenembargo umzusetzen?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung seit Auslaufen des Waffenembargos, um andere europäische Regierungen davon abzuhalten, Waffen nach Syrien zu liefern und damit die Gewalt „anzuheizen“?
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Kontrolle der eingesetzten Gelder, um auszuschließen, dass diese direkt oder indirekt für den Kauf von Waffen verwendet werden?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelvergabe (bitte detailliert erläutern)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Arbeit der internationalen Hilfswerke vor Ort nach Auffassung der Fragesteller gegen die völkerrechtliche Verpflichtung zur politischen Neutralität verstößt?
Wer sind die Partnerinnen und Partner vor Ort, mit denen die Hilfswerke kooperieren, wenn dezidiert nicht mit dem Assad-Regime zusammengearbeitet wird?
Nach welchen Kriterien werden die Partnerinnen und Partner vor Ort ausgesucht? Welche Rolle spielt dabei ihre Nähe zu bewaffneten Gruppen?
Wie wird gewährleistet, dass es sich bei den Partnerinnen und Partnern nicht um gewalttätige Rebellen handelt, die ihrerseits für Menschenrechtsverbrechen verantwortlich sind?
Wie kann die Bundesregierung sicher stellen, dass die Hilfsgelder nicht denjenigen Gruppen zugute kommen, die Verletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verantworten haben, die von allen Seiten begangen werden?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie mit dem von ihr finanziell unterstützten GIZ-Büro für den Wiederaufbau nach Auffassung der Fragesteller möglicherweise auch die Vernetzung der Opposition vor Ort unterstützt?
Wie läuft die Vernetzung der Opposition über das GIZ-Büro konkret ab?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der nach Auffassung der Fragesteller erfolgten Aufgabe der Neutralität der Hilfswerke durch die oben beschriebene Art und Weise der Hilfslieferungen deren Arbeit politisch instrumentalisiert wird und somit die Helferinnen und Helfer vor Ort zusätzlich gefährdet werden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Zusagen von Syriens Präsident Bashar al Assad, die humanitäre Hilfe in Syrien nicht zu behindern?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen von Hilfsorganisationen wie MISEREOR und DRK, die nach Auffassung der Fragesteller aus Syrien heraus durchaus effektiv agieren und viele Menschen erreichen können?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit mehr humanitäre Hilfe aus Syrien heraus abgewickelt wird, wenn dadurch mehr notleidende Menschen erreicht werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Wirkung der Mittel der Hilfsorganisationen MISEREOR und DRK, welche nach Informationen der Fragesteller auch mit dem Assad-Regime zusammenarbeiten im Vergleich zu den Mitteln der humanitären Hilfe, die an die Rebellen fließen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entführung der drei deutschen Mitarbeiter der Hilfsorganisation „Grünhelme“?
Spielten in den Verhandlungen des Auswärtigen Amts zur Freilassung der drei deutschen Mitarbeiter die Äußerungen des Gründers und Vorsitzenden der Organisation „Grünhelme“ gegenüber internationalen Medien eine Rolle, in denen er etwa von der „Notwendigkeit der militärischen Befreiung des Landes“ sprach (vgl. Deutschlandfunk vom 8. Februar 2013), und wie vertragen sich solche Aussagen nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Neutralitätsgebot Humanitärer Hilfe?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Freilassung von zwei der drei entführten Mitarbeiter und dem noch entführten dritten Mitarbeiter?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Rebellengruppen direkt oder indirekt an der Entführung der drei Mitarbeiter der „Grünhelme“ beteiligt sind?