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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur "Neuen Allianz für Ernährungssouveränität" der G8-Staaten in Afrika

Einrichtung einer "Neuen Allianz" der G8-Staaten zur Ernährungssicherung, Evaluierung, Zusammensetzung des "Leadership Council", Aufnahmekriterien, Rolle der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung, Schutz von Investitionen, Freiwillige Leitlinien zu Landnutzungsrechten, Zuteilung von Landwirtschaftsflächen an Investoren in Mosambik, Erfolg des Kooperationsabkommens in der Elfenbeinküste, Verhandlungen über ein Abkommen mit Benin, Investitionsangebote von Unternehmen, Schaffung so genannter Wachstumskorridore ("growth corridors"), "Scaling Seeds and Other Technologies Partnership"<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

16.08.2013

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1447129. 07. 2013

Zur „Neuen Allianz für Ernährungssicherheit“ der G8-Staaten in Afrika

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Jens Petermann, Richard Pitterle, Sabine Stüber, Johanna Voß, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf dem G8-Gipfeltreffen in Camp David wurde im Mai 2012 die „Neue Allianz für Ernährungssicherheit“ geschlossen. Erklärtes Ziel ist es, den weltweiten Hunger zu bekämpfen und bis 2022 insgesamt 50 Millionen Menschen aus der Armut zu befreien.

Die „Neue Allianz“ besteht neben den G8-Staaten aus Akteuren der Privatwirtschaft, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft. Bisher sind der Allianz außerdem zehn afrikanische Staaten beigetreten (2012: Äthiopien, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Mosambik, Tansania, 2013: Benin, Nigeria, Malawi, Senegal).

Das Leitungsgremium der Allianz, das so genannte Leadership Council, entzieht sich weitgehend einer demokratischen Kontrolle; seine personelle Zusammensetzung ist nicht bekannt. Zur Schaffung eines „sicheren Investitionsklimas im Agrarsektor“ verhandelt das „Leadership Council“ Kooperationsabkommen mit einzelnen Ländern. Mit diesen verpflichten sich afrikanische Staaten zur Umsetzung weitreichender Gesetzesänderungen – insbesondere im Bereich Saatgutmarkt und Landrechte – und erhalten dafür im Gegenzug Investitionszusagen nationaler Unternehmen sowie transnationaler Konzerne – gegenwärtig ist von insgesamt 4 Mrd. US-Dollar die Rede (2013 Progress Report Summary, S. 7).

Es profitieren vorrangig transnationale Konzerne, wie Yara International, Monsanto und Cargill von den Abkommen („Die Neue Allianz für Ernährungssicherheit in Afrika: Ist die Initiative der G8-Länder geeignet, die Armut zu bekämpfen?“, S. 1), die bereits bestehende afrikanische Initiativen im Kampf gegen den Hunger unterlaufen, wie zum Beispiel die Erklärung von Maputo aus dem Jahr 2003. Die Abkommen gefährden die Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung, die von Saatgut, Mineraldünger und Pestiziden abhängig gemacht oder von ihren bisher genutzten Flächen vertrieben wird. Statt verbindlicher Regelungen zum Schutz vor Landraub beruft sich die „Neue Allianz“ jedoch lediglich auf die Einhaltung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“.

Länderspezifisch bedient sich die Allianz bestehender Partnerschaften, u. a. der „Scaling Seeds and Other Technologies Partnership“. Dieses Programm – koordiniert von AGRA, der Allianz für eine grüne Revolution in Afrika – zielt auf die Kommerzialisierung, Verteilung und Verwendung von zertifiziertem Saatgut und anderer Technologien ab (vgl. „Whose Alliance? The G8 and the Emergence of a Global Corporate Regime for Agricultur“, Mai 2013, S. 6). So verbietet zum Beispiel das Kooperationsabkommen mit Mosambik die Verbreitung von kostenlosem und natürlichem Saatgut, damit „Investitionsanreize für den Privatsektor in diesem Bereich geschaffen“ werden können. Dies zwingt Kleinbäuerinnen und Kleinbauern nicht nur dazu, jede Saison neues (Hybrid-)Saatgut zu kaufen, sondern bedeutet gleichzeitig auch die mögliche Verbreitung gentechnisch veränderten Saatguts.

Die Bundesregierung unterstützt die Allianz und wurde auf dem ersten Treffen des „Leadership Council“ am 24. September 2012 in New York durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gudrun Kopp vertreten. Auf dem neuerlichen G8-Gipfel in Lough Erne im Juni 2013 hat Deutschland außerdem die Federführung für die anstehende Aushandlung des Kooperationsabkommens mit Benin übernommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie setzt sich das „Leadership Council“ der „Neuen Allianz“ zusammen (bitte die Akteure der Privatwirtschaft, internationaler Organisationen, der Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft einzeln auflisten)?

2

Handelt es sich dabei um eine gleichbleibende Gruppe oder ändert sich die Zusammensetzung?

a) Wenn sich die Zusammensetzung ändert, wovon hängt diese Änderung ab?

b) Wer beschließt nach welchen Regeln personelle Veränderungen?

c) Wer vertritt die Bundesregierung in diesem Gremium?

d) In welchen Abständen trifft sich das „Leadership Council“?

3

Wer entscheidet über die Zusammensetzung des „Leadership Council“?

4

Welche Aufnahmekriterien in das „Leadership Council“ bestanden für die Auswahl der

a) privatwirtschaftlichen Akteure,

b) zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie

c) wissenschaftlichen Einrichtungen?

5

Welche Rolle spielt die Bill and Melinda Gates Stiftung in der „Neuen Allianz“, und welche finanziellen Mittel stellt die Stiftung im Rahmen der „Neuen Allianz“ zur Verfügung?

6

Unterliegen die Investitionen der „Neuen Allianz“ einem besonderen Schutz durch die G8?

7

Welche Konsequenzen erwachsen für die Unternehmen aus einem Bruch der Kooperationsabkommen, z. B. wenn Investitionszusagen nicht eingehalten werden?

8

Wie wird die Wirkung der „Neuen Allianz“ in Bezug auf die eigene Zielvorgabe, die Armut zu reduzieren, evaluiert?

a) Welche Indikatoren, die über den Umfang von Investitionszusagen und den „Doing Business“-Index hinausgehen, sind zur Evaluation vorgesehen?

b) Wann und in welchen Zeitabständen sind Evaluierungen der „Neuen Allianz“ geplant?

9

Inwiefern berücksichtigt die „Neue Allianz“ die „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“?

a) Warum beinhalten die Kooperationsabkommen keine verbindlichen Regeln zum Schutz der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie der indigenen Bevölkerung?

b) Wie setzt die „Neue Allianz“ dann Partizipationsrechte der lokalen Bevölkerung im Aushandlungsprozess der Kooperationsabkommen um?

c) Inwiefern sehen die Kooperationsabkommen den Schutz informeller Landtitel vor?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Hektar Land im Zuge der „Neuen Allianz“ bereits an Investoren verkauft wurden?

11

Erfolgte die Zuteilung der Landflächen ausschließlich über die Höhe der gebotenen Summe oder wurden z. B. Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Investoren berücksichtigt?

12

Inwiefern widerspricht die Kooperation mit der „Scaling Seeds and Other Technologies Partnership“ den Vorgaben der Bundesregierung, gentechnisch verändertes Saatgut sowie den Anbau gentechnisch veränderter Produkte weder direkt noch indirekt zu fördern?

13

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die „Neue Allianz“ das hierfür von der UN eingerichtete Committee on Food Security (CFS) untergräbt?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Zuteilung von landwirtschaftlichen Flächen an Investoren in Mosambik vor?

a) Inwiefern kann die Bundesregierung den Ausschluss von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern von besonders guten landwirtschaftlichen Böden bestätigen?

b) Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung eine widerstandsfähige und vorrangig lokale Nahrungsmittelproduktion im Sinne der Ernährungssouveränität mit der Ausrichtung der in Mosambik beteiligten Firmen auf den internationalen Handel und den Export vereinbart werden?

15

Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg des Kooperationsabkommens in der Elfenbeinküste ein, wo im Zuge der Landrechtsreform und der Vereinfachung privater Investitionen in die Landwirtschaft Tausende von ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen vertrieben werden, weil transnationale Konzerne dort Land zum Anbau von Reis erworben haben (The G8 and land grabs in africa, S. 3)?

16

Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zum Kooperationsabkommen mit Benin? Welche Schritte wurden von der Bundesregierung bereits unternommen, um das Kooperationsabkommen auf den Weg zu bringen?

17

Welcher zeitliche Rahmen ist für die Verhandlung des Kooperationsabkommens mit Benin vorgesehen?

a) Welche Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen sind daran beteiligt bzw. dafür vorgesehen?

b) Wie viele Verhandlungsstufen gibt es?

c) Wann soll das Abkommen verabschiedet werden?

18

Sind Veränderungen der Landnutzungsrechte als Teil des Kooperationsabkommens vorgesehen?

19

Haben Unternehmen bereits Investitionsangebote für Benin unterbreitet? Wenn ja, welche Unternehmen sind dies, und welche Investitionen sind vorgesehen?

20

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einhaltung der international vereinbarten Rahmenwerke („Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“/„Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft“) bei den Investitionen internationaler Firmen in Benin gewährleistet werden? Sind zusätzliche (verbindliche) Regelungen vorgesehen?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Benin ebenfalls die Einrichtung so genannter Wachstumskorridore (growth corridors) vorgesehen sind?

22

Ist eine Ausweitung der „Scaling Seeds and Other Technologies Partnership” auf Benin vorgesehen, und wird die Bundesregierung ein solches Vorhaben unter ihrer Federführung vorantreiben?

23

Sieht die Bundesregierung vor, die zukünftige bilaterale Zusammenarbeit mit Benin an den erfolgreichen Abschluss des Kooperationsabkommens zu koppeln? Würde es sich nach Ansicht der Bundesregierung dabei um eine weitere Form der Konditionalität von ODA-Mitteln (ODA: Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) handeln?

Berlin, den 29. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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