Wassereinbrüche im Salzbergwerk Asse II
der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Lutz Heilmann, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Probleme bezüglich der Wasserzutritte in der Asse II wurden bereits in den 60er Jahren erörtert. Im Protokoll der 61. Sitzung des Bundestagsausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft vom 13. Mai 1965 werden die Laugenzutritte in den Schächten I und III erwähnt. Zu Schacht II ist nachzulesen: „Ein schwieriges Problem sei, dass der Schacht Asse II in 300 m Tiefe einen Riss habe, durch den schon seit vielen Jahren Süßwasser einsickere. Diesem Punkt gelte ganz besondere Aufmerksamkeit. Sollte sich dieses Problem nicht lösen lassen, müsse die Asse II wieder abgegeben werden.“
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 16/2963 – stellt die Bundesregierung fest, dass das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (früher Gesellschaft für Strahlenforschung, kurz GSF) „nach durchgeführter Eignungsuntersuchung“ das Salzbergwerk Asse im Auftrag des Bundes gekauft habe. Ebenfalls findet sich in der Antwort die Aussage, dass „nach Umsetzung des vorgesehenen Schließungskonzeptes (…) nach derzeitigem Kenntnisstand der sichere Einschluss der eingelagerten radioaktiven Abfälle dauerhaft gewährleistet“ sei.
Auf einer Veranstaltung der GSF in Remlingen am 17. November 2005 wurde im Rahmen eines Berichts zum Stand der Arbeiten zum Nachweis der Langzeitsicherheit auf die Nachweisprobleme eingegangen (www.gsf.de/asse). In einer Veranstaltung am 23. November 2006 wurde der Langzeitsicherheitsnachweis von Seiten der GSF – zum wiederholten Male – für demnächst in Aussicht gestellt, nachweislich erbracht ist er bisher nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung heute, dass der Bund am 12. März 1965 die Schachtanlage Asse gekauft und in den Folgejahren Atommüll dort eingelagert hat, obwohl bereits damals bekannt war, dass es Probleme mit Wasserzutritten im Schacht Asse II gibt und die Schächte I und III bereits überflutet waren?
Wie und wann ist im Nachgang zu der Ausschusssitzung am 13. Mai 1965 das Problem um den „seit vielen Jahren“ stattfindenden Wasserzutritt auf 300 m Tiefe „gelöst“ worden?
Gab es weitere Wasser- bzw. Laugenzutritte im Schacht bzw. im Grubengebäude der Asse II zwischen 1965 und dem 1988 festgestellten?
Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse begründet die Bundesregierung ihre Aussage (Bundestagsdrucksache 16/2963), dass der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle in der Asse II dauerhaft gewährleistet ist, obwohl es bisher keinen Langzeitsicherheitsnachweis gibt und dieser aufgrund tatsächlicher Nachweisprobleme immer wieder verschoben und bis heute nicht beigebracht wurde?
Warum beschleunigte sich der Verformungsprozess des Deckgebirges in der Zeit von 1985 bis 1990 (siehe Bundestagsdrucksache 16/2963, Antwort zu Frage 24)?
Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt sich die vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, in der Fragestunde am 29. November 2006 getätigte Äußerung, dass die Stabilität des Grubengebäudes bis 2014 gewährleistet werden könne, und welche geologischen, physikalischen o. a. Ereignisse werden nach 2014 erwartet, die dazu führen, dass eine Stabilität bis z. B. 2030 nicht mehr zu gewährleisten sei (Plenarprotokoll 16/69, S. 6851 D)?
Worauf bezieht sich, angesichts der evidenten Probleme in der Asse II, die Äußerung des Leiters des Referats Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Anlagen im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Klaus Komorowski, anlässlich der Festveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen der Asseschachtanlage II, „das Asseprojekt habe Modelcharakter für andere Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle“ (Wolfenbütteler Zeitung vom 23. September 2006)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in dem Moment, in dem der Atommüll in der Asse II verbleibt und sie verschlossen wird, der Atommüll dort endgültig gelagert und die Asse II damit de facto zum Atommüllendlager wird? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Trifft es zu, dass die Asse II in dem Moment, in dem der Atommüll aus dem Lager herausgeholt wird, eine Atomanlage würde und nach dem Atomgesetz behandelt werden müsste?