Möglicher Börsengang der Urananreicherungsfirma URENCO
der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Eva Bulling-Schröter, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/12142 sowie 17/12364 hatte die Bundesregierung noch recht vage zum Verkaufsprozess bei der Urananreicherungsfirma URENCO Stellung genommen. Doch nun scheinen die Pläne zur Privatisierung der URENCO konkreter zu werden.
Die URENCO befindet sich derzeit zu jeweils einem Drittel im Besitz des britischen und des niederländischen Staates sowie der deutschen Energieversorger RWE AG und E.ON SE. Die Bundesregierung besitzt durch die Staatsverträge von Almelo, Washington und Cardiff weitgehende Mitwirkungs- und Vetorechte bei URENCO, weil die Urananreicherung gerade unter militärischen Gesichtspunkten zu den politisch heikelsten Wirtschaftsaktivitäten auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland zählen.
Am 3. Mai 2013 kündigte E.ON-Chef Johannes Teyssen auf der E.ON Hauptversammlung in Essen ein „offenes Bieterverfahren“ für den Verkauf der URENCO-Anteile an. Am 23. Mai 2013 konkretisierte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem in einem Brief an das niederländische Parlament, dass die Regierungen in Berlin, Den Haag und London neben einem Direktverkauf auch einen Börsengang zur Veräußerung der URENCO-Anteile vorbereiten, um einen „maximalen“ Verkaufspreis zu erzielen (vgl. www.government.nl/documents-and-publications/parliamentary-documents/2013/05/23/intended-sale-of-shares-in-urenco.html). Zur gleichen Zeit fanden in Kleve die deutsch-niederländischen Regierungskonsultationen statt.
In seinem Brief an das niederländische Parlament benennt der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem in zehn konkreten Punkten zukünftige Kontrollrechte, welche bei einer Privatisierung der URENCO in staatlicher Hand, also bei den Regierungen von Deutschland, Großbritannien und der Niederlande, verbleiben müssten.
Am 29. Mai 2013 erklärte Michael Geßner aus dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im „Deutschland-Radio“, dass nicht auszuschließen sei, dass auch Hedgefonds und Pensionsfonds URENCO-Anteile erwerben könnten. Am 19. Juni 2013 meldete der WDR: „Gegen eine bedingungslose Privatisierung der Urananreicherungsanlage in Gronau (Kreis Borken) hat sich NRW-Wirtschafts- und Energieminister Garrelt Duin (SPD) ausgesprochen. Einen Verkauf an einen Hedgefonds könne er sich „nicht vorstellen“, sagte Duin am Dienstagabend (18. Juni 2013) vor Journalisten in Düsseldorf. Nach seinen Angaben würden derartige Pläne auch nicht mehr weiterverfolgt.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welchen aktuellen Informationsstand hat die Bundesregierung zu den Verkaufsplänen der jetzigen URENCO-Eigentümer?
Wann haben sich Vertreter der Bundesregierung in diesem Jahr mit Vertretern bzw. Beauftragten der URENCO-Eigentümer sowie mit der NRW-Landesregierung getroffen, um über den URENCO-Verkauf zu sprechen (bitte nach jeweiligem Datum und Teilnehmerkreis aufschlüsseln)?
Mit welchem Ergebnis fanden diese Besprechungen jeweils statt?
Erfolgte zum geplanten Verkauf der URENCO-Anteile zwischen den beteiligten Regierungen bereits ein Austausch von diplomatischen Noten, Absichtserklärungen o. Ä.?
Wurde im Rahmen der deutsch-niederländischen Regierungskonsultationen in Kleve im Mai 2013 über den Verkauf der URENCO-Anteile gesprochen?
Wenn ja, auf welcher Ebene der Delegationen, und mit welchen Ergebnissen?
Unterstützt die Bundesregierung die vom niederländischen Finanzminister Jeroen Dijsselbloem in seinem Schreiben an das niederländische Parlament skizzierten Kontrollrechte, die bei Privatisierung der URENCO unbedingt bei den Regierungen von Deutschland, Großbritannien und der Niederlande verbleiben müssten (bitte Punkt für Punkt einzeln begründen)?
Hält die Bundesregierung die Kontrollbefugnisse – insbesondere mit Blick auf eine strikte Nichtweiterverbreitung der Urananreicherungstechnologie – für durchsetzbar, wenn keine der beteiligten Regierungen mehr Anteile an URENCO hält oder nur noch über eine Minderheitenbeteiligung verfügt (bitte begründen)?
Worauf bezieht sich Jeroen Dijsselbloem nach Kenntnis der Bundesregierung in seinem Brief konkret mit der folgenden Aussage (eigene Übersetzung aus dem Englischen): „Die Niederlande, die britische Regierung und Deutschland sind geschäftig/fleißig daran, eine Struktur zu entwerfen, die es ermöglicht, die gegenseitigen Wünsche bei der Ausübung dieser Kontrollrechte zu erfüllen. Mitgliedsstaaten des Vertrags von Almelo werden Umsetzungsvereinbarungen abschließen, um die Koordination bei der Ausübung dieser Rechte sicherzustellen.“?
Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung „geschäftig/fleißig“ daran, eine neue „Struktur“ sowie „Umsetzungsvereinbarungen“ zur Zukunft der URENCO-Aktivitäten zu entwerfen (bitte nach beteiligten Ministerien, Ministeriumsabteilungen, Bundes- und Landesbehörden, Daten von Arbeitstreffen aufschlüsseln)?
Welche Vereinbarungen zu der angesprochenen neuen „Struktur“ und den „Umsetzungsvereinbarungen“ in Bezug auf die Zukunft von URENCO wurden bereits zwischen den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland getroffen?
Warum hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bislang nicht ähnlich offen wie der niederländische Finanzminister über die eigenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Veränderung der Eigentümer-Struktur bei URENCO informiert?
Gab es auch mit den Regierungen von Großbritannien, Frankreich oder den USA Kontakte auf Regierungsebene zum geplanten Verkauf der URENCO-Anteile?
Wenn ja, wann, zwischen wem konkret, und mit welchem Ergebnis?
Welche Rolle spielt die Firma ETC (Enrichment Technology Company) und ihr Know-how bei der Urananreicherungs-Zentrifugenentwicklung und -herstellung, an der URENCO und AREVA mit jeweils 50 Prozent beteiligt sind, bei den derzeitigen Überlegungen zur Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem möglichen Börsengang der URENCO, insbesondere vor dem Hintergrund der strikten Nichtweiterverbreitung von Atomwaffentechnologie?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der möglichen Beteiligung von Hedgefonds, Pensionsfonds und Investmentfonds am Urananreicherer URENCO?
Stimmt die Bundesregierung dem Wirtschaftsminister des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Garrelt Duin zu, dass eine Veräußerung von URENCO-Anteilen an Hedgefonds „nicht vorstellbar“ ist?
Wie will die Bundesregierung bei einem möglichen Börsengang von URENCO die Beteiligung von Pensionsfonds, Hedgefonds, Strohfirmen oder politisch unerwünschten Dritten ausschließen?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass jeglicher Verkauf von URENCO-Anteilen an Dritte eine Weiterverbreitung der Urananreicherungstechnologie darstellt und daher gegen die bisherige Politik der strikten Nichtweiterverbreitung verstößt?
Welche Bedenken in Bezug auf den Verkauf von URENCO-Anteilen hat die Bundesregierung bisher gegenüber den bisherigen Anteilseignern vorgebracht?
Sind der Bundesregierung bislang zum Verkauf der URENCO-Anteile von irgendeiner Seite oder irgendeinem Staat Bedenken vorgebracht oder bekannt gemacht worden?
Wenn ja, von wem, und worauf bezogen sich diese Bedenken?
Welche rechtlichen und politischen Probleme ergäben sich in Bezug auf den jetzigen Rechtsrahmen für URENCO, wenn Firmen, Einzelpersonen oder Staaten, die nicht in der EU ansässig sind, Anteile an URENCO erwerben würden?
Wann und mit welchen Ergebnissen hat der im Vertrag von Almelo festgelegte Gemeinsame Ausschuss im Jahr 2013 konkret getagt?
Ist nach derzeitigem Stand im Rahmen der URENCO-Privatisierung ein neuer Staatsvertrag zu URENCO angedacht?
Wird die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen, bevor sie einer Änderung der Eigentümer-Struktur bei URENCO oder einem neuen Staatsvertrag bzw. „Umsetzungsvereinbarungen“ zur Regelung der staatlichen Aufsicht der URENCO-Aktivitäten zustimmt?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass ihre Antworten auf die Kleine Anfrage „Unbefristete Lagerung von abgereichertem Uran an der URENCO-Anreicherungsanlage Gronau“ auf Bundestagsdrucksache 17/13598 zu Frage 20, dass das „abgereicherte Uran bei URENCO in Form von U3U8 (…) ein Wertstoff und damit nicht für die Endlagerung vorgesehen“ sei, und zu Frage 6, dass für die Dauer der Zwischenlagerung bei der URENCO-Anlage in Gronau eine „mögliche(n) Verbringung des abgereicherten Uranoxids in dieses Endlager angenommen“ wurde, widersprüchlich sind?