Gesamtwirtschaftliche Konzentrationsberichterstattung der Monopolkommission
der Abgeordneten Michael Schlecht, Harald Koch, Dr. Axel Troost, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut § 44 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zählt die gesamtwirtschaftliche Konzentrationsberichterstattung zum Auftrag der Monopolkommission. Diese wiederkehrende gesetzliche Aufgabe soll im Rahmen der Hauptgutachten der Monopolkommission dokumentiert werden, um dem Gesetzgeber valide Informationen zur Entwicklung der Marktstrukturen, der Konzentration im Unternehmenssektor und dem Vernetzungsgrad zu liefern, um so rationale wirtschafts- und ordnungspolitische Entscheidungen und kartellrechtliche Interventionen begründen zu können.
Über den konkreten Zuschnitt und Inhalt der gesamtwirtschaftlichen Konzentrationsberichterstattung diskutiert der Deutsche Bundestag seit 2009 kritisch. Ausgangspunkt dafür ist ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 1. April 2009, indem die Auftragserfüllung der Monopolkommission nach § 44 GWB seit dem Jahr 2006 bezweifelt wird. Als Reaktion hat der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am 9. Oktober 2009 ein entsprechendes Schreiben an die Monopolkommission gerichtet, um sachliche Aufklärung gebeten und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags angemahnt. Die Monopolkommission hat sich ihrerseits seit 2010 mit Bezug auf ein Auftragsgutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim zur „Revision“ der gesamtwirtschaftlichen Konzentrationsberichterstattung entschlossen. Seither wird die Berichterstattung über zentrale Aspekte der Verflechtung und Konzentration der Unternehmen nach Wirtschafts- und Güterbereichen ersatzlos eingestellt.
Auf den Umstand, dass der gesetzliche Auftrag der Monopolkommission nach § 44 GWB seit 2006 nicht mehr erfüllt wird, hat die Fraktion DIE LINKE. im Zuge der jüngsten Beratung um das Neunzehnte Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 in einem Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 17/13109) erneut hingewiesen. In einer schriftlichen Stellungnahme des amtierenden Vorsitzenden der Monopolkommission vom 31. Mai 2013 konnte diese Kritik sachlich erneut nicht ausgeräumt werden. In der Sitzung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages wurde deshalb festgehalten, dass eine abschließende Klärung nicht möglich sei und folglich in der kommenden Legislaturperiode die inhaltlichen und rechtlichen Fragen dringend zu klären seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie vereinbart die Bundesregierung ihr wettbewerbspolitisches Leitbild mit der von ihr bis heute nach Auffassung der Fragesteller de facto akzeptierten Abschaffung der gesamtwirtschaftlichen Konzentrationsberichterstattung, die nach dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten des ZEW Mannheim (S. 16) mit der Warnung begründet wird: „…, dass die Monopolkommission im gegebenen institutionellen Rahmen die Konzentrationsberichterstattung zu einem branchenübergreifenden Indikatorensystem zur Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen ausbaut. Fraglich ist zudem, ob ein solches System ordnungspolitisch wünschenswert ist … (oder), dass ein umfassendes Indikatorensystem beim Kartellamt wünschenswert ist.“?
Ist die Bundesregierung in der Lage, die aus dem Neunzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission und einer zusätzlichen Mitteilung im Schreiben des Vorsitzenden der Monopolkommission (31. Mai 2013) folgende rasante Entwicklung der Konzentration in der Wirtschaft – 40 459 Unternehmensgruppen/Konzerne im Jahr 2005, die 118 168 Unternehmen kontrollieren, im Vergleich zu ca. 165 000 Unternehmensgruppen/Konzerne im Jahr 2009, die ca. 403 000 Unternehmen kontrollieren – wettbewerbspolitisch zu bewerten und ihre Position näher zu begründen?
Ist der Bundesregierung bekannt und ist sie in der Lage, die in den letzten beiden Hauptgutachten der Monopolkommission für 2007 und 2009 veröffentlichten Angaben zu bewerten, dass sich in zahlreichen Wirtschaftsbereichen der Konzentrationsgrad erheblich – in ca. 40 Wirtschaftsbereichen auf mehr als das zwei- bis sechsfache – erhöht hat?
Sind der Bundesregierung aktuelle Angaben zu den Vorgängen im Grundstücks- und Wohnungswesen bekannt, dass sich nach den Angaben der Monopolkommission im Neunzehnten Hauptgutachten die Umsätze der jeweils drei größten Anbieter im Jahr 2007 auf 87 von ihnen kontrollierte Unternehmen verteilten, sich jedoch bereits zwei Jahre später auf lediglich 18 Unternehmen konzentrierten?
Welche kartellrechtlichen und wettbewerbspolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Veränderung, wie sie exemplarisch in den Fragen 3 und 4 angeführt sind?
Hält es die Bundesregierung fachlich für vertretbar, dass sich die Monopolkommission zur Begründung, die Datenbasis des Verflechtungsnetzwerks der deutschen Unternehmen seit 2008 drastisch zu reduzieren, auf einen Auswahlsatz von rund 1 Prozent der Unternehmen beschränkt und die thematisierten Ergebnisse in den folgenden Jahren auf die Gesamtwirtschaft über alle Sektoren und Größenklassen hinweg übertragen hat?
Welchen konkreten wirtschaftspolitischen Erkenntnisgewinn verspricht sich die Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller von ihr akzeptierten und von der Monopolkommission seit 2008 erweiterten Konzentrationsberichterstattung auf Kindergärten und Vorschulen, Grundschulen, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervereinigungen, kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen sowie politische Parteien und Vereinigungen?
In welcher Höhe sind öffentliche Mittel insgesamt für Personal- und Sachausgaben, anteilsmäßige Verwaltungsaufwendungen und Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Monopolkommission, Entgelte an das Statistische Bundesamt usw. zumindest für die drei letzten Hauptgutachten der Monopolkommission eingesetzt worden?