Gleichstellung und Bildung
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Gerdes, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Swen Schulz (Spandau), Dagmar Ziegler, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Bildung ist eine wichtige Grundlage für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Das Bildungssystem fördert die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und stattet sie mit Kompetenzen aus, mit denen sie ihren weiteren Weg gestalten. Umso mehr ist seine Ausgestaltung auch eine zentrale Stellschraube für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik.
Im Bildungsverlauf zeigen sich Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Sind Mädchen zunächst erfolgreicher zu Beginn ihrer Bildungskarriere, nimmt dies im Verlauf ihrer Berufstätigkeit ab. Mädchen haben beispielsweise bessere Leseleistungen und machen häufiger die Hochschulreife, finden danach aber oft nur schlecht bezahlte Jobs mit geringen Aufstiegsperspektiven. Mädchen bzw. junge Frauen haben geringere Chancen als Jungen bzw. junge Männer, ihre Bildungsabschlüsse am Arbeitsmarkt zu verwerten. Als andere Risikogruppe können in den letzten Jahren männliche Jugendliche, insbesondere mit niedrigem Schulabschluss, aus bildungsfernen Elternhäusern oder mit Migrationshintergrund identifiziert werden, da sie seltener im dualen Ausbildungswesen einen Platz finden ohne dies durch eine schulische Ausbildung zu kompensieren (vgl. Nationaler Bildungsbericht 2008: 212).
Es ist die Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Gleichstellungs- mit Bildungspolitik verknüpft werden können. Nur so können Berufsfelder, die ausschließlich von Frauen und Männern gewählt werden, und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern nachhaltig minimiert werden und eine Gesellschaft mit gleichen Chancen für Frauen und Männer Realität werden. In Anbetracht der Empfehlungen des Ersten Gleichstellungsberichts „Neue Wege – Gleiche Chancen, Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ aus 2011 stellt sich die Frage, was die Bundesregierung bislang zur Umsetzung der Empfehlungen getan hat, um eine bessere Verknüpfung von Gleichstellungs- und Bildungspolitik zu gewährleisten.
Drucksache 17/14658 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach geschlechtsbewusste Pädagogik in Ausbildungsinhalte von Erzieherinnen und Erzieher verankert werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, den Abbau von Geschlechterstereotypen bei Kindern unter sechs Jahren zu fördern (bitte auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach im Sinne des Gender Mainstreamings der Anteil von männlichen Lehrern an Grundschulen erhöht werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach geschlechtsbewusste Pädagogik und Gender Mainstreaming in der Bildungspolitik verankert werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 100 und 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in dem weiteren Ausbau des Ganztagsschulangebots, um eine geschlechtsbewusste Pädagogik und Gender Mainstreaming im Schulalltag zu fördern und besser zu verankern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus 2009, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, dass Hauptschulabsolventinnen fast doppelt so häufig ohne beruflichen Abschluss sind wie Hauptschulabsolventen (siehe hierzu Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 88)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Bund-Länder-Initiative „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ darauf hingewirkt, die Anforderungen einer geschlechtsbewussten Pädagogik und Gender Mainstreaming auch in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu verankern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, den Abbau von Geschlechterstereotypen bei schulpflichtigen Kindern zu fördern (bitte auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach das in 2010 entwickelte Gendertraining für Berufs- und Ausbildungsberater/-beraterinnen flächendeckend in der Praxis verankert und auch auf andere Akteure im Ausbildungssektor ausgeweitet werden könnte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 97 bis 98), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds vom BMFSFJ aus 2009, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, dass insbesondere niedrig qualifizierte Migrantinnen von der fehlenden Vereinbarkeit von Ausbildung und Elternschaft betroffen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 91)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungberichts, wonach ein Paket für männliche Jugendliche insbesondere aus bildungsfernen Elternhäusern bzw. mit Migrationshintergrund etabliert werden sollte, das Leistungsschwache fördert und auch bei nicht formalen Bildungsprozessen an nichtschulischen Stärken ansetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befundes von Marianne Friese aus dem Jahr 2009, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, wonach personenbezogene Dienstleistungsberufe professionalisiert (Dualisierung der vollzeitschulischen Ausbildung, Anerkennung der Leistungen dieser Ausbildungsgänge nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung oder eine Verzahnung mit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten) werden sollten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 93)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach der duale und schulische Zweig des Berufsausbildungssystems zu vereinheitlichen und zusammenzuführen und mit bundesweit einheitlichen Standards zu versehen seien (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach ein Förderprogramm zur Teilzeitausbildung inklusive verwaltungstechnischer Koordinierung, konzertierte Vergabe der Mittel zum Lebensunterhalt und entsprechender Beratung und sozialpädagogischer Betreuung aufgelegt werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach ein niedrigschwelliges Förderprogramm der Erstqualifikation für niedrig qualifizierte Mütter mit Migrationshintergrund aufgelegt werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds vom Nationalen Bildungsbericht aus 2008, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, wonach Frauen zwar häufiger studienberechtigt sind als Männer, aber seltener ein Studium aufnehmen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 89)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befunds vom Nationalen Bildungsbericht aus 2008, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, wonach Frauen häufiger als Männer nach dem Bachelorabschluss auf einen Masterabschluss verzichten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 89)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach Teilzeitstudiengänge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden sollten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund des Befundes von Heike Thierau et.al aus dem Jahr 1999, der im Ersten Gleichstellungsbericht aufgegriffen wird, unternommen, wonach Evaluationskriterien für Mentoring-Programme entwickelt werden sollten, um deren Wirkungsaspekte (psychosozialer Nutzen, Karriereförderung, Wandel beim Arbeitgeber) bewerten zu können (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 98)?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach Mentoring-Programme für die Begleitung von Minderheiten in untypische Felder erweitert, verstetigt und systematisch evaluiert werden sollten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach eine „Erwachsenenbildungsförderung“ mit einer Prüfung der Anspruchsberechtigung unter der Geschlechterperspektive und einer Familienkomponente etabliert werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 102), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach eine flexible Regelung von Einstiegsbedingungen und eine Weiterentwicklung der Anerkennung von außerhalb der formalen Lerngegebenheiten erworbene Kompetenzen – angelehnt an die von der Europäischen Union geforderte Verknüpfung von informaler, nonformaler und formaler Lernfelder – geschaffen werde sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 102), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlung des Ersten Gleichstellungsberichts, wonach die Altersgrenzen für Zulassung zu Ausbildungsgängen und Stipendien, BAföG etc. angehoben werden sollten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 101), umzusetzen?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wieso nicht?