Beschäftigungsverhältnisse in den Arbeitsgemeinschaften der Agenturen für Arbeit und der Kommunen
der Abgeordneten Katrin Kunert, Kornelia Möller, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im 1. Halbjahr 2007 wird eine Reihe von Beschäftigungsverhältnissen bei den Arbeitsgemeinschaften der Agenturen für Arbeit und der Kommunen (ARGEn) auslaufen. In den Fällen, in denen die Beschäftigung „ohne sachlichen Grund“ erfolgte, laufen die Arbeitsverträge automatisch aus, darunter viele von sehr qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus gibt es weitere befristete Arbeitsverträge. Es besteht die Gefahr, dass sich die Qualität der Arbeit in den ARGEn verschlechtert. Eine detaillierte Übersicht, wie sich die Beschäftigungssituation in den einzelnen ARGEn darstellt, gibt es bisher nicht. Aktuell sollen rund 4 000 der befristeten Stellen bei den ARGEn in unbefristete umgewandelt werden. Allerdings gibt es zu diesem Verfahren kaum Angaben darüber, nach welchen Kriterien die Größenordnung festgelegt wurde und wie die Umwandlung praktisch erfolgen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenwärtig in den ARGEn beschäftigt, und wie viele sind davon befristet eingestellt (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
2. Wie setzen sich die Beschäftigten der ARGEn zusammen? Wie viele Beschäftigte der ARGEn kommen jeweils aus den Kommunen, wie viele direkt aus der Bundesagentur für Arbeit, und wie viele über die Bundesagentur für Arbeit aus anderen Unternehmen, bzw. wie viele haben extern befristete Verträge (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
3. Wie viele Stellen in den ARGEn sind unbesetzte Stellen (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
4. Wie ist die jeweilige Dauer der befristeten Arbeitsverträge (bitte Dauer und Anzahl der entsprechenden Arbeitsverträge für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
5. Wie stellen sich Anzahl und Spezialisierung der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen in den einzelnen Arbeitsbereichen der ARGEn dar (bitte aufschlüsseln nach Vermittlungsfachkräften, Mitarbeitern in Leistungsbereichen und sonstigen Arbeitsbereichen)?
6. Welche Begründungen gibt es für die Befristungen? Wie viele darunter sind sachgrundlose Befristungen?
7. Warum wurden die Beschäftigungsverhältnisse nur für 4 000 Beschäftigte entfristet?
8. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Beschäftigungsverhältnisse entfristet werden? Wurden diese Kriterien von der Bundesagentur für Arbeit für alle ARGEn vorgegeben oder hat jede ARGE ihre eigenen Kriterien?
9. Nach welchem Schlüssel bzw. welchen Kriterien erfolgte die Aufteilung der zu entfristenden Stellen auf die ARGEn?
10. Wie verteilen sich die entfristeten Stellen auf die ARGEn (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
11. Welche Probleme treten durch befristete Beschäftigungsverhältnisse in den ARGEn bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Betreuung von ALG-II-Beziehenden, auf?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der aktuellen Umwandlung von befristeten in unbefristete Stellen Schwierigkeiten auftreten? Wenn ja, welche?
13. Wie bewertet die Bundesagentur für Arbeit den Einfluss von befristeten Beschäftigungsverhältnissen auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn?
14. Trifft es zu, dass die ARGEn noch über einen längeren Zeitraum auf Zusatzkräfte angewiesen sein werden? Wenn ja, worin liegen hierfür die Gründe? Wenn nein, wie bewertet die Bundesagentur für Arbeit die Ergebnisse einer entsprechenden Bedarfserhebung im Herbst 2006 in den ARGEn, die einen erhöhten Personalbedarf mit wachsenden Fallzahlen begründen?
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesagentur aus dem wachsenden Personalbedarf in den ARGEn? Lässt dies nicht die Schlussfolgerung zu, dass viel mehr befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden müssten?
Fragen15
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenwärtig in den ARGEn beschäftigt, und wie viele sind davon befristet eingestellt (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
Wie setzen sich die Beschäftigten der ARGEn zusammen? Wie viele Beschäftigte der ARGEn kommen jeweils aus den Kommunen, wie viele direkt aus der Bundesagentur für Arbeit, und wie viele über die Bundesagentur für Arbeit aus anderen Unternehmen, bzw. wie viele haben extern befristete Verträge (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
Wie viele Stellen in den ARGEn sind unbesetzte Stellen (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
Wie ist die jeweilige Dauer der befristeten Arbeitsverträge (bitte Dauer und Anzahl der entsprechenden Arbeitsverträge für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
Wie stellen sich Anzahl und Spezialisierung der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen in den einzelnen Arbeitsbereichen der ARGEn dar (bitte aufschlüsseln nach Vermittlungsfachkräften, Mitarbeitern in Leistungsbereichen und sonstigen Arbeitsbereichen)?
Welche Begründungen gibt es für die Befristungen? Wie viele darunter sind sachgrundlose Befristungen?
Warum wurden die Beschäftigungsverhältnisse nur für 4 000 Beschäftigte entfristet?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Beschäftigungsverhältnisse entfristet werden? Wurden diese Kriterien von der Bundesagentur für Arbeit für alle ARGEn vorgegeben oder hat jede ARGE ihre eigenen Kriterien?
Nach welchem Schlüssel bzw. welchen Kriterien erfolgte die Aufteilung der zu entfristenden Stellen auf die ARGEn?
Wie verteilen sich die entfristeten Stellen auf die ARGEn (bitte für die einzelnen ARGEn aufschlüsseln)?
Welche Probleme treten durch befristete Beschäftigungsverhältnisse in den ARGEn bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Betreuung von ALG-II-Beziehenden, auf?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der aktuellen Umwandlung von befristeten in unbefristete Stellen Schwierigkeiten auftreten? Wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesagentur für Arbeit den Einfluss von befristeten Beschäftigungsverhältnissen auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn?
Trifft es zu, dass die ARGEn noch über einen längeren Zeitraum auf Zusatzkräfte angewiesen sein werden? Wenn ja, worin liegen hierfür die Gründe? Wenn nein, wie bewertet die Bundesagentur für Arbeit die Ergebnisse einer entsprechenden Bedarfserhebung im Herbst 2006 in den ARGEn, die einen erhöhten Personalbedarf mit wachsenden Fallzahlen begründen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesagentur aus dem wachsenden Personalbedarf in den ARGEn? Lässt dies nicht die Schlussfolgerung zu, dass viel mehr befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden müssten?