Einsatz von US-Kriegsschiffen in der Ostsee beim G8-Gipfel
der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Gesine Lötzsch, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Heike Hänsel, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Paul Schäfer (Köln), Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der „OSTSEE-ZEITUNG“ vom 22. März 2007 wird berichtet, dass Schiffe des sog. Protection Teams des US-Präsidenten während des G8-Gipfels im Juni in der Ostsee kreuzen und „Heiligendamm bewachen“ sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Trifft es zu, dass es zum G8-Gipfel seeseitige Sicherheitsmaßnahmen geben soll, an denen militärische Einheiten ausländischer Armeen mitwirken?
Wenn ja, welche Armeen welcher Staaten sollen mit welchen Mitteln agieren?
Warum hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bis zum heutigen Tag nicht über derartige Planungen informiert?
Hat die Bundesregierung die Absicht, dies noch vor dem G8-Gipfel zu tun?
Trifft es zu, dass die ausländischen militärischen Einheiten auch in Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland kreuzen können?
Wenn ja, unter welchen Umständen?
Sind die ausländischen militärischen Einheiten, die sich in Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können, einem militärischen Kommando der Bundesrepublik Deutschland unterstellt oder dürfen sie eigenmächtig agieren?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang?
Trifft es zu, dass geplant ist, den AEGIS-Lenkwaffenkreuzer „Ticonderoga“ in der Ostsee und speziell in Hoheitsgewässern einzusetzen?
Hält die Bundesregierung den Einsatz des AEGIS-Lenkwaffenkreuzers „Ticonderoga“, mit dem die US Marine nach Pressemitteilungen über das derzeit modernste Waffensystem der Welt verfügt und das gleichzeitig mehrere Luft-, Über- und Unterwasserziele erfassen, überwachen und bekämpfen kann, für angemessen?
Ist die Bundeswehr in der Lage, die Sicherheit des Seeraumes in den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind daraus aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht nach Auffassung der Bundesregierung der geplante Einsatz und Aufenthalt von Kreuzern der US Marine und/oder Marineeinheiten anderer Staaten in den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland?