Folgen der Mehrwertsteuererhöhung für die Konjunkturentwicklung und die Kaufkraft von Geringverdienenden und Sozialleistungsbeziehenden
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Katja Kipping, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2007 soll die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozentpunkte von 16 auf 19 Prozent in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute e. V. wies in Anbetracht positiver Konjunkturdaten in ihrem Frühjahrsgutachten vom April 2006 bereits darauf hin, dass eine solche Erhöhung „über Nachfrageeffekte hinausgehend negative Folgen für Wachstum und Beschäftigung auf mittlere Sicht hat“ (Die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft, Hamburg 2006, S. 59 f).
Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, hat in seinem Redebeitrag in der 38. Plenarsitzung am 20. Juni 2006 vor diesem Hintergrund erklärt, die Regierung gedenke „alles zu tun, um die Konjunktur zu unterstützen, und alles zu unterlassen, was den konjunkturellen Verlauf auf der Einnahme- und der Ausgabenseite beschädigen oder eintrüben könnte […]“ (Plenarprotokoll 16/38, S. 3492 B).
Zugleich weisen aktuelle Prognosen darauf hin, dass der Höhepunkt der Konjunktur bereits erreicht sein könnte (vgl. FAZ-Konjunkturbericht, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. Juni 2006). Entscheidend für deren Beständigkeit sei, „ob die sehr gute Exportentwicklung auf die Binnenwirtschaft überspringt und diese sich selbst beflügeln kann“ (ebd.). Neben den privaten Anlageinvestitionen spielen für die Binnenmarktentwicklung die staatlichen Ausgaben und der private Konsum als Nachfragekomponenten eine maßgebliche Rolle.
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes muss nun allerdings allein infolge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 3 Prozentpunkte – eine vollständige Überwälzung des Mehrwertsteueranstiegs auf die Preise unterstellt – mit einer Teuerungsrate von etwa 1,4 Prozent gerechnet werden. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung errechnet in seiner Konjunkturprognose einen zu erwartenden Rückgang des privaten Konsums in 2007 um 0,4 Prozent (IMK-Report Nr. 9 April 2006).
Preissteigerungen sind jedoch nicht erst mit Inkrafttreten des erhöhten Mehrwertsteuersatzes zu erwarten, sondern bereits in diesem Jahr. Nach Angaben der Verbraucherzentralen ist damit zu rechnen, dass es, ähnlich wie bei früheren Mehrwertsteuererhöhungen, zu vorgezogenen Preisaufschlägen kommen wird.
Die Verbraucherzentralen verweisen dabei auf bereits vollzogene Preiserhöhungen im Bereich von Getränke-Einwegverpackungen sowie zu erwartende Steigerungen bei den Energiepreisen (vgl. Verbraucherschützer prophezeien Preisaufschläge, in: FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 10. Mai 2006).
Die Auswirkungen höherer Preise treffen die Menschen unterschiedlich: Je höher das Einkommen, desto niedriger fällt die zusätzliche Belastung dieser Steuererhöhung aus (Regressivität), da mit wachsendem Einkommen die Konsumquote sinkt. Das heißt, die Erhöhung um 3 Prozentpunkte wirkt bei Menschen in den unteren Einkommensgruppen überproportional. So ergaben Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass bereits eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um nur 2 Prozentpunkte für Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger bzw. Arbeitslose einem Einkommensverlust von 1,25 bzw. 1,3 Prozent bedeutet. Das ist im Verhältnis mehr als das Dreifache als etwa bei Angestellten (vgl. DIW-Wochenbericht 47/2005).
Bei Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherungsleistungen wie der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit berührt die Mehrwertsteuererhöhung sogar das soziokulturelle Existenzminimum. Dieses enthält definitionsgemäß keinen Spielraum für zusätzliche Belastungen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wirkt hier wie eine Senkung des Existenzminimums. Daran ändert sich auch nichts durch den Umstand, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Waren des alltäglichen Konsums unverändert bleibt. Der Deutsche Caritasverband e. V. (DCV) etwa geht davon aus, dass vom soziokulturellen Existenzminimum ein Drittel für Lebensmittel und zwei Drittel für andere Güter und Dienstleistungen ausgegeben werden, die von der Mehrwertsteuererhöhung betroffen sind (Änderungsbedarf im Zweiten Sozialgesetzbuch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes, Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes vom 4. April 2006, S. 3).
Aufgrund des Bestimmungs- und Anpassungsverfahrens der Regelsätze der Grundsicherungsleistungen wird es für die betroffenen Menschen zunächst auch keine Kompensation der zusätzlichen Belastung geben. Denn die Auswirkungen der erhöhten Mehrwertsteuer werden sich erst in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 niederschlagen. In der Zwischenzeit wird der Regelsatz gemäß der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts fortgeschrieben (d. h., dass es auch hier Nullrunden geben wird). Damit würden nach üblicher Vorgehensweise die Auswirkungen der erhöhten Mehrwertsteuer erst bei der Neubemessung der Grundsicherungsleistungen im Jahre 2010 berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die zusätzliche Beeinträchtigung der Konjunktur durch die erhöhte Mehrwertsteuer im Bereich des Binnenmarktes zu kompensieren?
Ist die Bundesregierung bereit, im Fall feststellbarer Negativwirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf den Konjunkturverlauf die zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu einem relevanten Teil in öffentliche Investitionen und zusätzliche Mittel für Bildung und Ausbildung umzuleiten?
Falls diese Option seitens der Bundesregierung ausgeschlossen wird, wie begründet sie diese Haltung?
In welchem Umfang und in welchen Bereichen will die Bundesregierung die investiven Staatsausgaben der zu erwartenden Teuerungsrate anpassen, und wann werden dazu Vorschläge vorgelegt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf den vermuteten Zusammenhang von Mehrwertsteuererhöhung und Preiserhöhungen bei Getränke-Einwegverpackungen bzw. gibt es andere Bereiche des Handels, wo derartige vorgezogene Preiserhöhungen bereits diagnostiziert werden können oder zu erwarten sind, und wie will die Bundesregierung darauf reagieren?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen überproportional hohe Belastung durch die Mehrwertsteuererhöhung für Geringverdienende auszugleichen?
In welchem Umfang wirkt sich die Mehrwertsteuererhöhung auf die Kaufkraft der Leistungen zum Lebensunterhalt der Grundsicherungssysteme aus?
Beabsichtigt die Bundesregierung einen zeitnahen Ausgleich im Hinblick auf die Anpassung der Regelsätze der Grundsicherung?
Falls ja, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang soll dies geschehen?
Wenn eine Anpassung nicht beabsichtigt ist, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass ein Ausgleich für durch die Mehrwertsteuer bedingten Preissteigerungen bei den Leistungen der Grundsicherungssysteme aufgrund des Bestimmungsverfahrens erst 2010 erfolgt?
Wenn ja, wie begründet sie dies, wenn nein, was will sie unternehmen und wann?