Verdeckt bzw. geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzämtern und -behörden
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Den Verfassungsschutzbehörden steht neben dem Einsatz von V-Leuten unter den nachrichtendienstlichen Mitteln auch die Möglichkeit zur Verfügung, eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals unter einer Legende in den Beobachtungsbereichen und/oder den zu beobachtenden Gruppen einzusetzen. Dabei kommen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Umständen auch mit Informationen in Berührung, denen ggf. zur Prävention von bzw. Verfolgung von Straftaten eine Bedeutung zukommt. Es ist allerdings fraglich, ob und inwieweit die parlamentarische Kontrolle den Einsatz derartiger verdeckt arbeitenden Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, der so genannten geheimen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erfasst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele verdeckte/geheime Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung in den Jahren von 1990 bis 2014 ein (bitte nach Jahren, Dauer des Einsatzes und Art des Phänomenbereichs, in dem der Einsatz erfolgte, auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung z. B. aus Beschaffertagungen der Verfassungsschutzbehörden zum Einsatz von verdeckt/geheim arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landesverfassungsschutzbehörden (bitte unter Nennung des Bundeslandes, des Umfangs des Einsatzes der verdeckten/geheimen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort und der jeweiligen Beobachtungsgegenstände)?
In welchen Fällen werden verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung von Verfassungsschutzbehörden mit einer Legende ausgestattet?
Handelt es sich hierbei lediglich um falsche Personaldokumente, oder wird ggf. auch ein kompletter Lebens-, Ausbildungs- und Berufsweg wahrheitswidrig dargestellt?
Wenn ja, wie erlangen die verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann ggf. für diese Legende Unterlagen, wie Immatrikulationsbescheinigung etc.?
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beobachtungsgegenständen der Verfassungsschutzbehörden, insbesondere des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dort eingesetzt, wo Werbungsmaßnahmen zur Gewinnung von V-Leuten oder Gewährspersonen nicht den gewünschten Erfolg haben?
Werden verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden unter einer Legende nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitglied von Parteien, die Beobachtungsgegenstand der Verfassungsschutzbehörden sind?
Wenn ja, um welche Parteien handelt es sich?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden in Gruppen, Organisationen und Parteien aus den Phänomenbereichen, zu denen die Verfassungsschutzbehörden Informationen gewinnen, Funktionen, auch leitende, in diesen ausüben (bitte nach Jahr, Art und Dauer der Funktion, Phänomenbereich, in dem die Gruppe, Organisation, Partei u. Ä. angesiedelt ist, auflisten)?
Auf welcher Grundlage dürfen verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Gruppen, Organisationen, Parteien und ähnlichen Gefügen ggf. Funktionen ausüben?
Insofern Frage 6 bejaht wurde, inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass die Verfassungsschutzbehörden über diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt und Strategie der entsprechenden Gruppen, Organisationen, Parteien etc. mitbestimmen?
Inwieweit erlangten nach Kenntnis der Bundesregierung verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden im Laufe ihres Einsatzes Informationen aus den Beobachtungsgegenständen, die die Vorbereitung bzw. Durchführung und die Begehung von Straftaten betrafen (bitte nach Jahr und Phänomenbereich, zu dem die Informationen anfielen, auflisten)?
In wie vielen Fällen, in denen verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden im Laufe ihres Einsatzes Informationen aus den Beobachtungsgegenständen, die die Vorbereitung bzw. Durchführung und die Begehung von Straftaten, erlangten, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Ermittlungsverfahren?
Und in wie vielen dieser Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verurteilung von Tatverdächtigen (bitte nach Jahr und Phänomenbereich, zu dem die Ermittlungsverfahren/Verurteilungen anfielen, auflisten)?
Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen verdeckt/ geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden geführt, bzw. zu welchen Landesverfassungsschutzbehörden liegen der Bundesregierung hierüber Kenntnisse vor, z. B. im Rahmen von Ermittlungsverfahren durch das Bundeskriminalamt oder die Landeskriminalämter (bitte nach Jahr, Bundesland, Art des Straftatvorwurfes, Ermittlungsbehörde, Ausgang des Verfahrens, auflisten)?
Inwieweit ist es verdeckt arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern/ geheimen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung untersagt, persönliche bzw. intime Kontakte zu Personen aus ihrem Beobachtungsgegenstand aufzunehmen?
In welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine möglicherweise existierende dementsprechende Dienstanweisung verstoßen (bitte unter Angabe von Jahr und Beobachtungsgegenstand)?
Für den Fall, dass eine derartige Dienstanweisung nicht existiert, wie bewertet die Bundesregierung das Eindringen von verdeckt/geheim arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verfassungsschutzbehörden in den Kernbereich privater Lebensgestaltung von Personen aus dem Beobachtungsgegenstand?
Wie häufig berichtete die Bundesregierung in den Jahren von 1990 bis 2014 im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) zum Einsatz verdeckt arbeitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte nach Monat und Jahr der Unterrichtung auflisten)?
In welchen Bereichen der operativen Tätigkeit werden verdeckt arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/geheime Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der Informationsbeschaffung noch eingesetzt (bitte nach Art des Einsatzgebietes, Dauer der Einsätze, Jahresangabe beantworten)?