BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausspähung der Türkei durch den Bundesnachrichtendienst und diesbezügliche Aktivitäten in Deutschland

Qualität deutsch-türkischer Beziehungen, Einbestellung des deutschen Botschafters, Spitzentreffen deutscher und türkischer Geheimdienste, Beginn der Ausspähung und Begründung, Aufklärungsziele und eingesetzte nachrichtendienstliche Mittel, Kenntnis der türkischen Regierung, Kooperation von BND und türkischem Nachrichtendienst MIT, türkeibezogene Aktivitäten des BND innerhalb Deutschlands: Aufklärungsziele (Migrationsverbände, Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front / DHKP-C, "Graue Wölfe") und eingesetzte nachrichtendienstliche Mittel (V-Leute), Einbeziehung des Verfassungsschutzes, parlamentarische Kontrolle<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

23.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/246702.09.2014

Ausspähung der Türkei durch den Bundesnachrichtendienst und diesbezügliche Aktivitäten in Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ späht der Bundesnachrichtendienst (BND) die Türkei aus. Das Land werde in einem noch gültigen Auftragsprofil der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 als offizielles Aufklärungsziel geführt (www.spiegel.de/spiegel/vorab/bnd-fuehrt-nato-partner-tuerkei-als-aufklaerungsziel-a-986466.html). Wie das Magazin „FOCUS“ berichtete, soll die Türkei bereits seit dem Jahr 1976 Aufklärungsziel des BND sein (www.focus.de/politik/deutschland/lauschangriff-auf-eu-bewerberland-mitgenehmigung-von-helmut-schmidt-bnd-hoert-tuerkei-schon-seit-1976-ab_id_4079836.html).

Vor rund einem Jahr hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich der Spähaffäre durch den US-Geheimdienst NSA, der nicht einmal vor ihrem Mobiltelefon Halt machte, noch erklärt, „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“ Entgegen dieser Feststellung wird offenbar der NATO-Partner Türkei systematisch ausspioniert. Die „Frankfurter Allgemeine SONNTAGSZEITUNG“ berichtete unter Berufung auf deutsche Regierungskreise, die Türkei sei nicht mit den USA oder Ländern wie Frankreich oder Großbritannien vergleichbar. Es werde auf die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans PKK oder links- und rechtsextremistischer türkischer Gruppen in Deutschland, Drogenschmuggel und Schleuserkriminalität verwiesen (www.fr-online.de/politik/bnd-spionageder-bnd-ist-mit-in-der-leitung,1472596,28148424.html).

Der ehemalige BND-Präsident Dr. Hans-Georg Wieck (1985 bis 1990) ist der Ansicht, die Bundesregierung habe den Auftrag zum Ausspionieren der Türkei gegeben, eine eigenmächtige Entscheidung des BND sei ausgeschlossen.

Ursache der Überwachung seien „Spannungen zwischen Kurden und Nicht-Kurden in Deutschland gewesen“; hier sieht Dr. Hans-Georg Wieck eher eine „innenpolitische Konstellation, die diese Entscheidung ausgelöst hat.“ (www.sueddeutsche.de/politik/spionage-beim-nato-partner-ex-bnd-chef-vermutetregierung-hinter-tuerkei-ueberwachung-1.2094491).

Die türkische Regierung teilte laut Medienbericht dem deutschen Botschafter in Ankara, Eberhard Pohl, offiziell ihre Besorgnis über die berichtete Ausspähung durch den BND mit. Während die Bundesregierung erklärte, Eberhard Pohl sei zu einem Gespräch gebeten worden, heißt es aus dem türkischen Außenministerium, der Botschafter sei „einbestellt“ worden. Die Abhöraktion sei den engen Beziehungen zwischen beiden Ländern nicht angemessen und schade den gemeinsamen Anstrengungen zur Erhaltung der internationalen Sicherheit und Stabilität, erklärte das türkische Außenministerium. Der BND-Lauschangriff müsse sofort gestoppt werden. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte hierzu: „Wenn uns die Partner Fragen stellen, dann geben wir ihnen Antworten.“ (www.stern.de/politik/deutschland/bnd-lauschangriff-tuerkei-liest-deutschem-botschafter-die-leviten-2131790.html; www.stern.de/politik/deutschland/bndlauschangriff-auf-die-tuerkei-merkel-rechtfertigt-ihre-spionage-aeusserung-2131860.html).

Die Außenminister Deutschlands und der Türkei verständigten sich laut einer Meldung der türkischen halbamtlichen Nachrichtenagentur Anadolu telefonisch über ein baldiges Spitzentreffen der Geheimdienste beider Seiten (www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/Deutschland-USA-Tuerkei-Geheimdienste-Affaeren-Diplomatie-nachrichtentext-Offenbar-deutsch-tuerkisches-Geheimdienst-Treffen-geplant;art154776,2950701).

Offenbar wurde der BND mehrfach im Zusammenhang mit Organisationen und Parteien aus der Türkei auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig. So soll der BND den rechtsextremen „Grauen Wölfen“, der türkischen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Ende der 70er-Jahre dabei geholfen haben, in Deutschland Fuß zu fassen. Als im Juni 1978 die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa“ (ADÜTDF, kurz: Türkische Föderation) als Auslandsabteilung der MHP in Frankfurt am Main gegründet wurde, mietete der Schwalbacher CDU-Stadtverordnete und Türkei-Experte des BND H.-E. K. die Halle an. H.-E. K. soll dem Vorsitzenden der Türkischen Föderation und Verbindungsmann zum türkischen Geheimdienst MIT L. K. sowie dessen Nachfolger M. S. Ç. durch eine angebliche Beschäftigung als „wissenschaftliche Mitarbeiter“ in einem fiktiven „Türkei Institut“ zu einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland verholfen haben. M. S. Ç. wurde später im Zusammenhang mit dem Attentat auf Papst Johannes Paul II. im Jahr 1981 in Italien inhaftiert (www.kozmopolit.com/haziran03/Dosya/islamistenmhp.html).

Im Jahr 2002 übernahm der BND einen V-Mann des türkischen Geheimdienstes MIT innerhalb der sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verbotenen und auf der EU-Terrorliste geführten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) als eigenen Agenten. A., der in der Türkei wegen eines Tötungsdeliktes in Untersuchungshaft saß, war vom türkischen Geheimdienst MIT mit 600 000 Euro Startkapital nach Deutschland geschickt worden. Hier wurde er vom BND empfangen und eingespannt. Bis zum Jahr 2009 stieg A. in der Hierarchie der DHKP-C bis zum Deutschlandverantwortlichen auf. Im Jahr 2010 wurde er gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen DHKP-C-Mitgliedern festgenommen und wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt. Vor Gericht gab A. an, beim BND eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet zu haben. In den Prozessunterlagen ist dokumentiert, dass sich A. zwischen Dezember 2002 und Februar 2010 134 Mal mit BND-Mitarbeitern traf. A. erhielt vom BND ein monatliches Gehalt, im August 2008 überwies ihm der BND zudem eine Sondergratifikation von 10 000 Euro. Bei seiner Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung am 6. September 2011 wurde ihm vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf seine Agententätigkeit für den BND strafmildernd ausgelegt, während seine Mitangeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Das Urteil des OLG Düsseldorf wurde vom BND in wesentlichen Teilen als geheim eingestuft und geschwärzt (www.cicero.de/berliner-republik/kriminelle-v-leute-der-grauzone-der-geheimdienste/56788).

In der der islamisch-konservativen AKP-Regierung der Türkei nahestehenden Zeitung „STAR Gazete“ behauptete im Mai 2014 der Journalist Aziz Üstel, unter anderem unter Verweis auf den V-Mann A., der BND habe die DHKP-C mit V-Leuten unterwandert und für seine eigenen Zwecke auf türkischem Boden ausgenutzt (www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2014/05/502481/schwerer-vorwurf-der-bnd-unterstuetzt-tuerkische-terror-organisation/; http://haber.stargazete.com/yazar/almanyanin-yeni-turkiye-korkusu/yazi-887226).

Die DHKP-C bekannte sich in den vergangenen Jahren zu einer Reihe von Anschlägen in der Türkei, unter anderem im Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwieweit hat die anlässlich der NSA-Affäre getätigte Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“, für die Bundesregierung weiterhin Gültigkeit?

a) Was genau versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Freunden“?

b) Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Türkei als „Freund“ bzw. befreundetes Land?

c) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Unterschied in der Freundschaft der Bundesrepublik Deutschland zum NATO-Partner USA einerseits und zur gleichermaßen dem westlichen Militärbündnis angehörenden Türkei andererseits, und wenn ja, welchen?

2

Wurde der deutsche Botschafter in Ankara, Eberhard Pohl, am 17. August 2014 von der türkischen Regierung förmlich einbestellt oder zu einem Gespräch geladen?

a) Wer genau nahm an dem Treffen vonseiten der türkischen Regierung teil?

b) Nahm außer dem deutschen Botschafter noch jemand von deutscher Seite an dem Treffen teil, und wenn ja, wer?

c) Welches Anliegen genau hatte die türkische Seite, und wie reagierte der deutsche Botschafter darauf?

3

Trifft ein Bericht der türkischen halbamtlichen Nachrichtenagentur Anadolu zu, wonach die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ein Spitzentreffen der Geheimdienste beider Länder vereinbart hätten, und wenn ja, wann soll dieses Treffen stattfinden?

4

Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach der BND die Türkei ausspäht?

a) Seit wann genau und mit welcher Begründung ist die Türkei Aufklärungsziel für den BND?

b) Wer und was genau wurde bzw. wird ausgespäht?

c) Inwieweit wurden oder werden geheimdienstliche bzw. konspirative Mittel bei der Tätigkeit des BND in der Türkei angewendet?

d) Inwieweit richteten oder richten sich geheimdienstliche Maßnahmen des BND gegen Regierungs- oder Oppositionspolitikerinnen und -politiker in der Türkei (und gegen welche bzw. von welchen Parteien)?

e) Inwieweit richteten oder richten sich geheimdienstliche Maßnahmen des BND gegen Nichtregierungsorganisationen in der Türkei (und gegen welche)?

f) Inwieweit richteten oder richten sich geheimdienstliche Maßnahmen des BND in der Türkei gegen illegale Organisationen bzw. Aktive aus derartigen Organisationen (bitte nach kurdischen, links- und rechtsgerichteten sowie religiös motivierten Organisationen aufschlüsseln und angeben, ob die genannten Gruppierungen auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv sind)?

g) Inwieweit richteten bzw. richten sich Aktivitäten des BND in der Türkei gegen Drogen- oder Schleuserkriminalität?

5

Inwiefern fanden oder finden Aktivitäten des BND in der Türkei mit Wissen der türkischen Regierung statt?

a) Um welche Art von Aktivitäten mit welcher Aufgabenstellung handelt es sich?

b) Inwieweit und in welchen Bereichen gibt es Kooperationen zwischen dem BND und dem MIT?

c) Inwiefern hat der BND Anlass, dem MIT zu misstrauen und eigenständig Informationen über mögliche Bedrohungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Türkei zu beschaffen?

6

Inwieweit trifft eine Vermutung des früheren BND-Chefs Dr. Hans-Georg Wieck zu, wonach eine eher „innenpolitische Konstellation“ vor dem Hintergrund von Spannungen zwischen kurdischen und türkisch-nationalistischen Verbänden und Personen für die Entscheidung ausschlaggebend war, die Türkei zum Aufklärungsziel zu machen?

7

Hat unter dem Eindruck des Umstandes, dass die PKK und ihr nahestehende Organisationen seit etlichen Jahren offenbar keine Bedrohung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung in Deutschland darstellen, solche Gefahren aber vor allem durch aus- und rückreisende Djihadisten bestehen, die die Türkei als Drehscheibe für Reisen nach/von Afghanistan und Syrien nutzen, eine Neugewichtung der Tätigkeit des BND in der Türkei stattgefunden?

8

Hat der BND sich bei seinen türkeibezogenen Aktivitäten allein auf dem linksextremistischen Spektrum zugeordnete Organisationen fokussiert, oder zumindest gleichrangig auch rechtsextreme bzw. faschistische Organisationen wie die „Grauen Wölfe“ und dem islamistischen Spektrum zuzurechnende Organisationen als Aufklärungsziel definiert?

9

Inwiefern wurde oder wird der BND im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beobachtung der Türkei auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv?

a) Inwieweit, mit welchem Ziel und welchen Methoden und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden oder werden durch den BND türkische oder kurdische Migrationsverbände oder Gemeinden, türkeistämmige Exilpolitiker oder türkische Politiker auf Deutschlandbesuchen beobachtet?

b) Inwieweit, mit welchem Ziel und welchen Methoden und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden oder werden durch den BND V-Leute in türkischen oder kurdischen Migrationsverbänden oder Gemeinden eingesetzt?

10

Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt waren die rechtsextremen „Grauen Wölfe“ Aufklärungs- oder Operationsziel für den BND?

a) Inwieweit wurde der BND im Zusammenhang mit den „Grauen Wölfen“ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aktiv?

b) Treffen Informationen aus der Presse und Fachliteratur zu, wonach der BND 1978 ff. bei der Etablierung der „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa“ (kurz: Türkische Föderation ADÜTDF) als Auslandsabteilung der MHP durch die Anmietung einer Halle für die Hauptversammlung und die Anstellung ihrer Vorsitzenden bei BND-Tarnfirmen geholfen hat, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung erfolgte diese Unterstützung, bis wann dauerte sie an, und inwieweit kooperierte der BND dabei mit dem türkischen Geheimdienst MIT?

11

Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt war die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front Aufklärungs- oder Operationsziel für den BND?

a) Gab es bei der Aufklärung der DHKP-C durch den BND eine Kooperation mit dem türkischen Geheimdienst MIT, und wenn ja, wann und in welcher Form?

b) Inwieweit wurde der BND bei der Aufklärung der DHKP-C innerhalb Deutschlands aktiv?

c) Wie viele V-Leute hat der BND innerhalb der DHKP-C zu welchem Zeitpunkt angeworben oder eingeschleust?

d) Waren diese V-Leute an Straftaten beteiligt, und wenn ja, welcher Art?

12

Hält die Bundesregierung das Anwerben des innerhalb Deutschlands für die DHKP-C tätigen A. als V-Mann durch den BND mit dem Auslandsaufklärungsauftrag des Geheimdienstes für vereinbar, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage, und wie grenzt die Bundesregierung diese Inlandsaktivität des BND vom Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab?

13

Wurde in diesen und anderen Fällen das für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichtete Bestrebungen zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz in die Tätigkeit des BND gegen Organisationen in Deutschland mit Bezug zur Türkei einbezogen, wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?

14

Wurde das im Deutschen Bundestag für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Gremium zu irgendeinem Zeitpunkt über diese Aktivitäten des BND informiert, und wenn nein, warum nicht?

15

Sind der Bundesregierung Vorwürfe des Journalisten Aziz Üstel in der der türkischen Regierung nahestehenden Zeitung „STAR Gazete“ bekannt, wonach der BND die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front infiltriert und für sich nutzbar gemacht habe?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorwürfe?

b) Wurden derartige Vorwürfe bislang von türkischen Behörden oder Regierungsstellen gegenüber der Bundesregierung oder deutschen Behörden erhoben, und wenn ja, wann und von wem gegenüber welcher Behörde, und wie reagierte die Bundesregierung darauf?

Berlin, den 1. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen