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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Förderung des Zweiten Bildungsweges durch die Regelungen des BAföG (G-SIG: 16011712)

Begründung für die im 22. BAföG-Änderungsgesetz geplante Streichung der elternunabhängigen Förderung bei fehlender einjähriger Mindesterwerbstätigkeit nach abgeschlossener Berufsausbildung, statistische Angaben, Auswirkungen auf Jugendliche mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten, Erhöhung des Eintrittsalters bei Besuch von Abendschule und Kolleg <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.03.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/436421. 02. 2007

Förderung des Zweiten Bildungsweges durch die Regelungen des BAföG

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. Februar 2007 verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Streichung der elternunabhängigen Förderung von Schülerinnen und Schülern an Abendgymnasien und Kollegs vor, wenn diese nicht entweder nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung ein Jahr, im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger, oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres vier Jahre erwerbstätig waren.

Die derzeit noch gültige Regelung zur generell elternunabhängigen Förderung an Abendgymnasien und Kollegs hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in früheren Veröffentlichungen damit begründet, dass es sich um eine gezielte Unterstützung des Zweiten Bildungsweges handele. Im Merkblatt des Bundesministeriums zur elternunabhängigen Ausbildungsförderung nach dem BAföG heißt es zu diesem Punkt beispielsweise: „Die Privilegierung der so genannten Abitur-Nachholphase ist angesichts der großen Bedeutung des Zweiten Bildungsweges gerechtfertigt“.

In der Begründung der Bundesregierung zur geplanten BAföG-Novelle wird darauf verwiesen, dass aktuellen statistischen Erhebungen zufolge inzwischen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs jünger als 24 Jahre sind und vorher keine Berufstätigkeit ausgeübt haben. Mit der Novelle solle die elternunabhängige BAföG-Förderung vor diesem Hintergrund „auf den Kern des Zweiten Bildungsweges“ konzentriert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhielten in den letzten Jahren elternunabhängiges BAföG nach den Regelungen des § 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG (bitte seit 1990 für jedes Jahr und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

2. Warum plant die Bundesregierung nicht eine generelle Angleichung der vorausgesetzten Bedingungen für eine elternunabhängige Förderung nach BAföG mit der durch eine KMK-Vereinbarung definierten vorausgesetzten Bedingungen für den Besuch von Kollegs (dreijährige Erwerbsarbeit oder abgeschlossene Berufsausbildung), mit der eine Gleichstellung bei der Förderung aller Schülerinnen und Schüler erreicht sowie der Zweite Bildungsweg gestärkt werden könnte?

3. a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an Abendschulen und Kollegs, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keiner Erwerbstätigkeit in Deutschland nachkommen dürfen und somit zukünftig auch keinen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG geltend machen könnten?

b) Hält es die Bundesregierung integrations- und bildungspolitisch für vertretbar, dass sie vor diesem Hintergrund mit der von ihr vorgesehenen weitgehenden Streichung der elternunabhängigen BAföG-Förderung an Abendgymnasien und Kollegs insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund benachteiligt (bitte mit Begründung)?

4. a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs, und wie hat sich diese seit 1990 entwickelt?

b) Hält es die Bundesregierung sozial- und bildungspolitisch für vertretbar, dass sie mit der von ihr vorgesehenen weitgehenden Streichung der elternunabhängigen BAföG-Förderung an Abendgymnasien und Kollegs die Möglichkeiten für Jugendliche aus so genannten bildungsfernen Schichten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, weiter einschränkt (bitte mit Begründung)?

5. Wie hoch werden nach Schätzungen der Bundesregierung die finanziellen Einsparungen durch die geplante Streichung bei der elternunabhängigen Förderung nach BAföG beim Besuch von Abendschulen und Kollegs ausfallen?

6. Warum weicht die Bundesregierung mit der beschlossenen BAföG-Novelle von ihrer bisherigen Auffassung ab, dass die Privilegierung der Abitur-Nachholphase angesichts der großen Bedeutung des Zweiten Bildungsweges gerechtfertigt sei?

7. Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „Konzentration auf den Kern des Zweiten Bildungsweges“ mit der sie die beabsichtigte Einschränkung der Förderung des Zweiten Bildungsweges begründet?

8. Inwiefern hält es die Bundesregierung für bildungspolitisch sinnvoll, mit der vorausgesetzten einjährigen Mindesterwerbstätigkeit nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung das Eintrittsalter beim Kollegbesuch zu erhöhen und damit auch die weiteren Bildungsphasen nach hinten zu verlagern (bitte mit Begründung)?

9. Sieht die Bundesregierung durch ihre beabsichtigte „Konzentration auf den Kern des Zweiten Bildungsweges“ eine Benachteiligung von Jugendlichen, die zwar keine Erwerbstätigkeit nachweisen können, aber mindestens für ein Jahr Kinder betreut haben?

Fragen11

1

Wie viele Schülerinnen und Schüler erhielten in den letzten Jahren elternunabhängiges BAföG nach den Regelungen des § 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG (bitte seit 1990 für jedes Jahr und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Warum plant die Bundesregierung nicht eine generelle Angleichung der vorausgesetzten Bedingungen für eine elternunabhängige Förderung nach BAföG mit der durch eine KMK-Vereinbarung definierten vorausgesetzten Bedingungen für den Besuch von Kollegs (dreijährige Erwerbsarbeit oder abgeschlossene Berufsausbildung), mit der eine Gleichstellung bei der Förderung aller Schülerinnen und Schüler erreicht sowie der Zweite Bildungsweg gestärkt werden könnte?

3

a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an Abendschulen und Kollegs, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keiner Erwerbstätigkeit in Deutschland nachkommen dürfen und somit zukünftig auch keinen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG geltend machen könnten?

4

b) Hält es die Bundesregierung integrations- und bildungspolitisch für vertretbar, dass sie vor diesem Hintergrund mit der von ihr vorgesehenen weitgehenden Streichung der elternunabhängigen BAföG-Förderung an Abendgymnasien und Kollegs insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund benachteiligt (bitte mit Begründung)?

5

a) Wie ist die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs, und wie hat sich diese seit 1990 entwickelt?

6

b) Hält es die Bundesregierung sozial- und bildungspolitisch für vertretbar, dass sie mit der von ihr vorgesehenen weitgehenden Streichung der elternunabhängigen BAföG-Förderung an Abendgymnasien und Kollegs die Möglichkeiten für Jugendliche aus so genannten bildungsfernen Schichten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, weiter einschränkt (bitte mit Begründung)?

7

Wie hoch werden nach Schätzungen der Bundesregierung die finanziellen Einsparungen durch die geplante Streichung bei der elternunabhängigen Förderung nach BAföG beim Besuch von Abendschulen und Kollegs ausfallen?

8

Warum weicht die Bundesregierung mit der beschlossenen BAföG-Novelle von ihrer bisherigen Auffassung ab, dass die Privilegierung der Abitur-Nachholphase angesichts der großen Bedeutung des Zweiten Bildungsweges gerechtfertigt sei?

9

Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „Konzentration auf den Kern des Zweiten Bildungsweges“ mit der sie die beabsichtigte Einschränkung der Förderung des Zweiten Bildungsweges begründet?

10

Inwiefern hält es die Bundesregierung für bildungspolitisch sinnvoll, mit der vorausgesetzten einjährigen Mindesterwerbstätigkeit nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung das Eintrittsalter beim Kollegbesuch zu erhöhen und damit auch die weiteren Bildungsphasen nach hinten zu verlagern (bitte mit Begründung)?

11

Sieht die Bundesregierung durch ihre beabsichtigte „Konzentration auf den Kern des Zweiten Bildungsweges“ eine Benachteiligung von Jugendlichen, die zwar keine Erwerbstätigkeit nachweisen können, aber mindestens für ein Jahr Kinder betreut haben?

Berlin, den 19. Februar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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