Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Richard Pitterle, Azize Tank, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz der jüngsten Annäherung im Verhältnis mit Kuba hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße versucht, ihre Blockadegesetze gegen den sozialistisch regierten Karibikstaat auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzusetzen.
Infolge dieser Politik sind das US-amerikanische Internetunternehmen eBay Inc. und seine Tochterfirma PayPal Inc. gegen deutsche Händler vorgegangen, die kubanische Produkte vertreiben und diese Geschäfte über die Bezahlplattform von PayPal abrechnen. Diese Vorgehensweise hat sich weisungsgemäß auch die EU-Vertretung des Dienstleisters, PayPal Europe S.à.r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, zu eigen gemacht. Seit dem Sommer 2011 waren davon nach Medienberichten (www.amerika21.de/nachrichten/2012/02/48818/blockadekuba-eu) mindestens zwei Dutzend Firmen betroffen.
Die Anwendung US-amerikanischer Blockadegesetze in Deutschland ist nicht nur rechtswidrig und verletzt geltende Handelsprinzipien, sie gefährdet auch die Existenz hiesiger Gewerbetreibender und benachteiligt Konsumenten. Die Bundesregierung hat bislang nichts unternommen, um das nach Auffassung der Fragesteller rechtswidrige Vorgehen der genannten US-Unternehmen und ihrer europäischen Vertretungen zu unterbinden.
Seit Sommer 2011 hat PayPal Europe mehrere Kunden schriftlich aufgefordert, kubanische Produkte aus dem Sortiment zu entfernen. Kämen sie dieser Aufforderung nicht nach, würden die Konten durch den Internetbezahldienst gesperrt. Angesicht der Marktdominanz von PayPal würde dies ein Aus für die geschäftliche Existenz der Betroffenen bedeuten. Die Europa-Filialen von eBay und PayPal argumentieren (www.internetrecht-rostock.de/embargo-kuba-ebay-paypal-schadenersatz.htm) damit, dass sie „denselben Handelsbeschränkungen unterliegen, wie die Muttergesellschaft“ in den USA. Diese Argumentation steht jedoch in deutlichem Widerspruch zu geltendem EU-Recht. Denn als Reaktion auf die damals verschärften Blockadegesetze der USA (v. a. Helms-Burton-Gesetz, Torricelli-Gesetz) hat die Europäische Union im Herbst 1996 eine „Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf berufenden und sich daraus ergebenden Maßnahmen“ erlassen (Verordnung (EG) Nr. 2271/96 vom 22. November 1996, Amtsblatt Nr. L 309 vom 29.11.1996, www.eur-lex.europa.eu.). Darin wird jeder Mitgliedstaat der EU aufgefordert, „die seines Erachtens erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Interessen aller in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 genannten Personen (zu ergreifen), die durch die extraterritoriale Anwendung der im Anhang zu der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 aufgeführten Gesetze, einschließlich Verordnungen und anderer Rechtsakte sowie der darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen beeinträchtigt werden, soweit diese Interessen nicht durch die genannte Verordnung geschützt werden“.
Dies betrifft nicht nur das rechtswidrige Vorgehen der genannten und ggf. weiterer US-Unternehmen sowie ihrer europäischen Vertretungen, sondern offenbar auch deutsche Kreditinstitute. So weigerte sich die Postbank im Januar 2014 „aus geschäftspolitischen Gründen“, eine Überweisung eines bundesdeutschen Vereins zugunsten des Zahlungsempfängers „Cuba Solidarity Campaign“, eine zivilgesellschaftliche Organisation in Großbritannien, auszuführen (www.netzwerk-cuba.de/presse-berichte/articles/paypal-agiert-wieder-als-online-rambo-gegen-kuba.html).
Die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen US-Blockade gegen Kuba werden vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums vehement gegen Unternehmen sowie Banken in der EU durchgesetzt. Derzeit finden Verhandlungen zwischen US-Vertretern und der Deutschen Bank über die Höhe der zu zahlenden, unilateral durch die USA verhängten Strafen statt (www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/iran-geschaeftecommerzbank-soll-650-millionen-dollar-strafe-zahlen-a-989751.html). Die Commerzbank erklärte sich Mitte Dezember 2014 zu einer Zahlung in Höhe von 650 Mio. US-Dollar bereit. Zuvor hatte die französische BNP Paribas fast 9 Mrd. US-Dollar an die USA wegen ähnlicher Vorwürfe des OFAC gezahlt (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2014-07/bnp-paribas-muss-zahlen). Dieser Betrag war aufgrund der direkten Intervention der französischen Regierung bereits um eine 1 Mrd. US-Dollar reduziert worden. Auch im Falle der österreichischen BAWAG konnte bereits im Jahr 2007 durch eine Regierungsintervention gegenüber den US-Behörden die Kündigung von 100 kubanischen Bankkunden in Österreich rückgängig gemacht werden (www.news.at/a/kubanergeschaeft-bawag-beziehungen-insel-kunden-172249).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der vom Europäischen Rat als rechtswidrig eingestuften extraterritorialen Bestimmungen der US-Blockade gegen Kuba
a) im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland,
b) im Rechtsraum der Europäischen Union?
In welchem Rahmen hat die Bundesregierung auf Basis dieser juristischen Einschätzung Gespräche mit der Regierung der USA geführt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese Gespräche?
Wie viele und welche Unternehmen waren in den vergangenen Jahren durch restriktive Maßnahmen der USA nach Gesetzen, Verordnungen und anderen Rechtsakten gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Europäischen Rates vom 22. November 1996 betroffen?
Mittels welcher Maßnahmen wurde in Deutschland die genannte EU-Verordnung seit ihrem Inkrafttreten vor nunmehr 18 Jahren implementiert und angewendet?
Welche entsprechenden Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergriffen, um eine Schädigung europäischer Unternehmen durch extraterritoriale Gesetze der USA zu verhindern und die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zur Anwendung zu bringen?
Mittels welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung ihr wiederholtes Votum in der UN-Generalversammlung gegen die US-amerikanische Blockade gegen Kuba konkret umgesetzt und ihm Geltung verschafft?
Wie hat die Bundesregierung sowohl bilateral als auch multilateral auf die Regierung der USA eingewirkt, um gemäß ihres Stimmverhaltens in der UN-Generalversammlung eine Beendigung der Blockadepolitik Washingtons gegen Kuba zu erreichen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der extraterritorialen Bestimmungen der US-Blockade gegen Kuba innerhalb der EU durch US-amerikanische Unternehmen und/oder ihre europäischen Filialen, Subunternehmen oder Vertragspartner?
a) Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, werden diese Informationen zusammengetragen oder ist eine entsprechende Datenerhebung geplant?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der restriktiven Maßnahmen durch US-amerikanische Unternehmen und/oder ihre europäischen Filialen, Subunternehmen oder Vertragspartner gegen EU-Bürger, die kubanische Produkte vertreiben?
Welches Vorgehen empfiehlt die Bundesregierung deutschen Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland von den rechtswidrigen Bestimmungen der extraterritorial wirkenden US-Blockadegesetze betroffen sind und/oder von US-Unternehmen und/oder deren europäischen Vertretungen unter Verweis auf diese US-Gesetze sanktioniert werden?
An wen können sich betroffene Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wenden?
Sind bei solchen Meldungen Fristen zu beachten?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung von Überweisungen durch deutsche Kreditinstitute zugunsten lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen innerhalb der EU, die mit kubanischen Partnern arbeiten?
Steht die Bundesregierung mit deutschen Kreditinstituten bzw. Fachverbänden in Kontakt, um das Vorgehen gegen die Sanktionsdrohungen der USA wegen geschäftlicher Kontakte zu beraten?
Inwiefern ist die Bundesregierung zum Handeln bereit oder gar verpflichtet, wenn ihr die Anwendung der rechtswidrigen Bestimmungen der US-Blockade nicht unmittelbar von den Betroffenen, sondern von Dritten gemeldet wird?
Macht sich ein deutsches Unternehmen strafbar, wenn es
a) die Anwendung von US-amerikanischen Blockadegesetzen im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland nicht anzeigt oder
b) den in der genannten EU-Verordnung aufgeführten US-Blockadegesetzen durch Erfüllung ausländischer Forderungen zur Umsetzung verhilft oder verhelfen lässt?
Inwiefern können die im Rahmen der TTIP-Verhandlungen mit den USA vorgesehenen Regulierungen und Rechtsangleichungen künftig derartige extraterritorialen Akte der USA bzw. von Wirtschaftsinstitutionen unter dem politischen Einfluss der USA noch weiter verstärken oder hemmen, und wie kann diesbezüglich der Schutz von EU-Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in der EU gewährleistet werden?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Europäischen Kommission, dass das TTIP ein Verbot der Diskriminierung europäischer Unternehmen durch US-amerikanische Gesetze stärken würde (u. a. www.trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/july/tradoc_151624.pdf), und wenn ja, weshalb geht sie davon aus, dass diesem Diskriminierungsverbot gegenüber der bestehenden „Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf berufenden und sich daraus ergebenden Maßnahmen“ Geltung verschafft werden kann?
Inwieweit stehen die US-Blockadegesetze gegen Kuba den derzeitigen Verhandlungen über eine politische und wirtschaftliche Annäherung der EU mit der Regierung in Havanna entgegen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige Aussetzung oder Abänderung der unilateral verhängten und extraterritorial wirkenden Blockadegesetze der USA gegen Kuba im Zuge der jüngst in Aussicht gestellten diplomatischen Annäherung zwischen beiden Staaten?