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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2015

Ort, Datum und Teilnehmerzahl; Beteiligung der NPD oder anderer rechtsextremer Organisationen, Straftaten nach Deliktgruppen, davon im Bereich PMK-rechts angesiedelt, Täteranzahl, verletzte Personen, Befassung durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) oder das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA), Übergriffe auf Bewohner seitens des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften, Clearingstelle beim BKA zur Klärung von Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte, Delegation von Verbindungsbeamten des BKA in die Bundesländer, Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/558715.07.2015

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 sind, auflisten)?

2

In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3

An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder (welche) andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung im zweiten Quartal 2015 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt?

4

Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – politisch motivierte Kriminalität –; bitte nach Deliktgruppen angeben)?

5

Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf

a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und

b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 (bitte jeweils nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)?

Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts?

6

Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen aufführen)?

7

Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter und zum Stand möglicher Strafverfahren gegen diese machen?

8

Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen (bitte jeweils zumindest nach Flüchtlingen und anderen Personen untergliedern) sowie zur Art der Verletzung machen?

9

Mit welchen der zu den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechts (GAR) im zweiten Quartal 2015 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)?

10

Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

11

Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern ist es vonseiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im zweiten Quartal 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum und konkreten Verstößen auflisten)?

12

Gibt es beim Bundeskriminalamt (BKA) eine Clearingstelle zur Klärung von Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte, wie arbeitet diese Clearingstelle, und wie ist sie zusammengesetzt?

13

Gibt es im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Flüchtlingsheime Verbindungsbeamte des BKA, die in die Bundesländer delegiert werden, wie viele solcher Delegationen gibt es, und in welchen Bundesländern ist dies der Fall?

14

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum besseren Schutz von Flüchtlingsunterkünften, bzw. führt die Bundesregierung dazu Gespräche mit den Bundesländern?

15

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2015 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

Berlin, den 15. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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